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Individualbesteuerung ab 2032: Warum die Reform jetzt in den Kantonen beginnt

Die Individualbesteuerung startet am 1. Januar 2032. Zuvor müssen 26 Kantone Tarife, Abzüge, Gesetze und IT umbauen – mit Folgen für Ehepaare, Familien und Verwaltungen.

Symbolbild einer Schweizer Steuererklärung für den Wechsel zur Individualbesteuerung
Beat Ruest / Wikimedia Commons · CC BY-SA 4.0; Ausschnitt und WebP-Konvertierung · Lizenz

Der Systemwechsel ist beschlossen, seine konkrete Wirkung aber noch offen. Entscheidend sind nun die kantonalen Vorlagen: Sie bestimmen Gewinner, Belastungen, Übergangsregeln und ob zwei getrennte Steuerdossiers technisch reibungslos funktionieren.

Die Individualbesteuerung ist beschlossen, doch die Reform ist noch lange nicht umgesetzt. Am 19. August 2026 hat der Bundesrat festgelegt, dass das neue System am 1. Januar 2032 in Kraft tritt. Damit beginnt für Bund, Kantone und Gemeinden eine mehrjährige Umbauphase. Künftig wird jede Person separat besteuert – auch in einer Ehe. Ehepartnerinnen und Ehepartner reichen deshalb je eine eigene Steuererklärung ein. Für Steuerpflichtige klingt das zunächst nach einer einzigen Regeländerung. Tatsächlich entstehen 26 kantonale Umsetzungsprojekte, weil Tarife, Abzüge, Verfahren und Informatik nicht überall gleich funktionieren.

Was ab 2032 tatsächlich anders wird

Heute werden verheiratete Paare gemeinsam veranlagt. Einkommen und Vermögen fliessen in eine gemeinsame Berechnung ein. Ab 2032 erhält jede Person eine eigene Veranlagung. Das gilt nicht nur für die direkte Bundessteuer, sondern auch für Kantons- und Gemeindesteuern. Die Reform wurde in der Volksabstimmung vom 8. März 2026 mit 54,23 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Ihre Wirkung hängt trotzdem stark davon ab, wie die Kantone ihre eigenen Tarife und Abzüge neu gestalten.

Bei der direkten Bundessteuer steht ein wichtiger Eckwert bereits fest: Der Kinderabzug steigt von 6’800 auf 12’000 Franken. Doch auch hier ist der Abzug nicht mit einer Auszahlung von 12’000 Franken zu verwechseln. Er reduziert das steuerbare Einkommen; die tatsächliche Entlastung hängt vom Grenzsteuersatz und von der individuellen Situation ab. Bei den kantonalen Steuern müssen die Parlamente entscheiden, wie Kinder, Betreuung, Unterhalt und Haushalte mit nur einem Erwerbseinkommen berücksichtigt werden.

EbeneBereits entschiedenNoch umzusetzen
BundIndividualbesteuerung ab 1. Januar 2032; höherer KinderabzugVerordnungen, Formulare, Prozesse und technische Umstellung
KantoneGrundsatz gilt auch für KantonssteuernTarife, Abzüge, Gesetze, IT und gegebenenfalls Volksabstimmungen
GemeindenBesteuerung folgt dem kantonalen SystemAnpassung von Vollzug, Kommunikation und Ressourcen
HaushalteGetrennte Veranlagung beider EhepartnerUnterlagen und Zuständigkeiten künftig pro Person organisieren

Warum die Kantone bis 2032 Zeit brauchen

Eine Steuerreform besteht nicht nur aus einem neuen Gesetzestext. Zuerst müssen kantonale Vorlagen ausgearbeitet, beraten und beschlossen werden. Je nach Kanton kann ein Referendum zustande kommen oder eine obligatorische Abstimmung nötig sein. Danach folgen Formulare, Wegleitungen, Schulungen und Tests. Besonders anspruchsvoll ist die Informatik: Aus einer gemeinsamen Veranlagung werden zwei miteinander verknüpfte, rechtlich aber eigenständige Fälle.

Dabei müssen bestehende Daten korrekt getrennt werden. Vermögen, Schuldzinsen, Liegenschaften, Kinderabzüge und Zahlungen lassen sich nicht immer automatisch einer Person zuordnen. Gleichzeitig dürfen die Systeme keine widersprüchlichen Entscheide produzieren. Ein gemeinsames Eigenheim kann beispielsweise in zwei Dossiers erscheinen, während die Steuerverwaltung dennoch prüfen muss, ob Beteiligungsquoten und Schuldanteile zusammenpassen. Auch Quellensteuer, provisorische Rechnungen, Mahnungen und Rechtsmittel müssen angepasst werden.

Die lange Frist ist deshalb keine sechsjährige Pause. Sie ist ein enges Programm aus Gesetzgebung, Beschaffung, Entwicklung, Datenmigration und öffentlicher Information. Kantone, die ihre Tariffrage spät entscheiden, verkürzen automatisch die Zeit für technische Tests. Für einen stabilen Start wird entscheidend sein, ob die Verwaltungen früh mit realistischen Testfällen arbeiten – von der einfachen Lohneinkommensveranlagung bis zur Familie mit mehreren Liegenschaften.

Wer profitiert – und warum Pauschalaussagen gefährlich sind

Die politische Debatte wurde oft mit Gewinnern und Verlierern geführt. Als Grundtendenz gilt: Verheiratete Paare mit zwei ähnlich hohen Einkommen profitieren eher, weil die Einkommen nicht mehr gemeinsam in eine höhere Progression geraten. Haushalte mit nur einem Einkommen oder sehr ungleicher Einkommensverteilung können dagegen stärker belastet werden. Diese Aussage ist aber keine individuelle Rechnung. Wohnkanton, Gemeindesteuerfuss, Kinder, Betreuungskosten, Vermögen, Wohneigentum und weitere Abzüge können das Resultat verändern.

  • Zwei ähnlich hohe Löhne: Die getrennte Progression kann eine Entlastung bringen.
  • Ein Haupteinkommen, ein kleines oder kein Zweiteinkommen: Der bisherige Paarvorteil kann teilweise wegfallen.
  • Familie mit Kindern: Entscheidend ist, wem Abzüge zugeordnet werden und wie der Kanton seinen Tarif gestaltet.
  • Selbstständige oder Eigentümer: Vermögen, Schulden und schwankende Einkommen machen die Wirkung komplexer.

Eine seriöse persönliche Prognose ist deshalb erst möglich, wenn der jeweilige Kanton sein Modell beschlossen hat. Rechner, die schon heute einen exakten Steuerbetrag für 2032 versprechen, arbeiten zwangsläufig mit Annahmen. Sinnvoller ist ein Vergleich mehrerer Szenarien, der offenlegt, welche kantonalen Regeln noch fehlen.

630 Millionen Mindereinnahmen – und ein geschätzter Arbeitseffekt

Der Bund rechnet bei der direkten Bundessteuer zum Zeitpunkt der Einführung mit rund 630 Millionen Franken Mindereinnahmen. Diese Zahl beschreibt eine Schätzung für den Bund und nicht automatisch den Gesamteffekt bei Kantonen und Gemeinden. Dort hängt die finanzielle Bilanz von den noch zu beschliessenden Tarifen und Abzügen ab. Manche Kantone könnten ihre Systeme weitgehend aufkommensneutral bauen, andere politische Prioritäten setzen.

In den Abstimmungsunterlagen wurden zudem mögliche Beschäftigungseffekte von etwa 10’000 bis 44’000 Vollzeitstellen genannt. Das ist kein Versprechen, dass am 1. Januar 2032 entsprechend viele neue Stellen entstehen. Es handelt sich um modellbasierte Schätzungen: Wenn sich ein zusätzliches Erwerbspensum steuerlich stärker lohnt, könnten vor allem Zweitverdienende mehr arbeiten. Ob das geschieht, hängt ebenso von Löhnen, Kinderbetreuung, Fachkräftenachfrage und persönlichen Entscheidungen ab. Die grosse Bandbreite zeigt die Unsicherheit.

Was Haushalte und Unternehmen jetzt schon vorbereiten können

Privathaushalte müssen noch keine Steuerakten aufteilen. Trotzdem lohnt sich eine sauberere Dokumentation. Bei gemeinsamem Vermögen, Hypotheken oder Liegenschaften sollte nachvollziehbar sein, wem welcher Anteil gehört und wer welche Kosten trägt. Eltern können beobachten, wie ihr Kanton Kinder- und Betreuungsabzüge ausgestaltet. Wer langfristige Erwerbs- oder Vorsorgeentscheide plant, sollte nicht allein auf eine grobe Gewinner-Verlierer-Grafik vertrauen.

Arbeitgeber müssen die Steuerreform nicht selbst vollziehen, können aber betroffen sein, wenn kantonale Quellensteuerprozesse oder Bescheinigungen angepasst werden. Treuhänder und Softwareanbieter sollten Schnittstellen, Vollmachten und Mandatsmodelle früh prüfen: Aus einem gemeinsamen Dossier können zwei Mandate mit getrennten Fristen und Verfügungen werden.

  1. Den kantonalen Gesetzgebungsfahrplan verfolgen.
  2. Gemeinsame Vermögens- und Schuldanteile eindeutig dokumentieren.
  3. Vorläufige Rechner nur mit offengelegten Annahmen verwenden.
  4. Nach kantonalen Entscheiden die eigene Situation neu berechnen.

Welche Fragen in den kantonalen Vorlagen sichtbar sein müssen

Eine kantonale Reformvorlage sollte mehr zeigen als einen neuen Tarif. Für die demokratische Beurteilung braucht es Modellrechnungen für unterschiedliche Einkommen und Familienformen, die erwarteten Einnahmenausfälle sowie die Verteilung nach Einkommensklassen. Ebenso wichtig sind Übergangsregeln: Wie werden provisorische Rechnungen, offene Veranlagungen und Vorauszahlungen rund um den Systemwechsel behandelt? Welche Abzüge können geteilt werden, und welche muss eine Person allein beanspruchen?

Auch die Verwaltungskosten gehören in die Rechnung. Neue Software, zusätzliche Dossiers, Schulungen und Anfragen verursachen Aufwand, selbst wenn die langfristigen Prozesse später effizient funktionieren. Transparenz über diese Kosten verhindert, dass nur die Steuersenkung oder -erhöhung einzelner Beispielhaushalte diskutiert wird. Für Steuerpflichtige sollte jeder Kanton spätestens vor dem Start einen offiziellen Rechner mit dokumentierten Annahmen und klarer Versionsangabe anbieten.

Die entscheidende Phase beginnt nicht 2032, sondern jetzt

Der Systemwechsel ist auf Bundesebene entschieden. Die konkrete Steuerrechnung entsteht jedoch in den Kantonen. Dort wird festgelegt, wie stark verschiedene Haushaltstypen belastet werden, wie Abzüge verteilt sind und ob die Umstellung technisch reibungslos funktioniert. Bis 2032 sollte die Reform deshalb nicht als abgeschlossenes Abstimmungsthema betrachtet werden, sondern als laufendes Umsetzungsdossier. Entscheidend sind transparente kantonale Modelle, belastbare Tests und genug Zeit für Steuerpflichtige, sich auf zwei getrennte Veranlagungen einzustellen.

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Quellen