Alltag

Krankentaggeld: Warum gerade viele Schweizer Kleinstbetriebe eine Lücke haben

Über 85 Prozent der Betriebe ab drei Beschäftigten sind kollektiv abgesichert, bei Mikrounternehmen sind es nur 44 Prozent. Entscheidend sind Police, Wartefrist und Lohnfortzahlung.

Symbolbild einer Bäckerei in Simplon Dorf für die Krankentaggeld-Lücke bei Kleinstbetrieben
Olga Ernst / Wikimedia Commons · CC BY-SA 4.0; Ausschnitt und WebP-Konvertierung · Lizenz

Der Bundesrat hält das System insgesamt für ausreichend und lehnt ein Obligatorium ab. Für Firmen mit ein bis zwei Beschäftigten bleibt eine lange Krankheit dennoch ein besonderes Liquiditäts- und Einkommensrisiko.

Das Schweizer Krankentaggeldsystem schützt die meisten Angestellten, aber nicht alle gleich gut. Ein Bundesratsbericht vom 19. August 2026 zeigt eine klare Grössenlücke: Mehr als 85 Prozent der Betriebe ab drei Beschäftigten und mehr als 90 Prozent der Betriebe mit über 50 Beschäftigten verfügen über eine kollektive Lösung. Bei Mikrounternehmen mit nur ein bis zwei Beschäftigten sind dagegen lediglich 44 Prozent der betroffenen Personen versichert. Der Bundesrat sieht dennoch keinen Grund für ein allgemeines Obligatorium. Für Beschäftigte und kleine Arbeitgeber bleibt damit entscheidend, was im Vertrag tatsächlich geregelt ist.

Was die neuen Zahlen zeigen – und was nicht

GruppeAbdeckung laut BerichtEinordnung
Betriebe ab 3 Beschäftigtenüber 85 %Kollektive Lösung ist verbreitet
Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigtenüber 90 %Sehr hohe Versicherungsabdeckung
Mikrounternehmen mit 1–2 Beschäftigten44 % der betroffenen PersonenDeutlich grössere Lücke
Firmen ohne Angebot oder nach Ablehnungrund 0,5 % der UnternehmenBegrenztes, aber reales Zugangsproblem
Davon betroffene Arbeitnehmenderund 0,13 %Kleine Gruppe, meist in Mikrounternehmen

«Nicht kollektiv versichert» bedeutet nicht automatisch «ohne Schutz». Viele Unternehmen ohne Police haben interne Regelungen, die eine Lohnfortzahlung ähnlich absichern. Umgekehrt garantiert der blosse Name Krankentaggeld nicht, dass 100 Prozent des Lohnes ab dem ersten Tag bezahlt werden. Wartefrist, Leistungsquote, Höchstdauer, Vorbehalte und Austrittsrechte bestimmen den tatsächlichen Schutz.

Ohne Versicherung gilt die gesetzliche Lohnfortzahlung

Ist eine angestellte Person ohne eigenes Verschulden krank und dauert das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate oder wurde es für mehr als drei Monate abgeschlossen, muss der Arbeitgeber nach Artikel 324a des Obligationenrechts den Lohn für eine beschränkte Zeit weiterzahlen. Im ersten Dienstjahr sind es mindestens drei Wochen. Danach richtet sich die angemessene Dauer nach Dienstjahren und der in der Region angewandten Gerichtsskala; Arbeitsvertrag, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag können bessere Regeln vorsehen.

Diese gesetzliche Lösung zahlt grundsätzlich den vollen Lohn, aber nur während einer begrenzten Zeit. Mehrere Krankheitsabsenzen im selben Dienstjahr werden zusammengerechnet. Bei einer langen Erkrankung kann der Anspruch daher enden, obwohl die Person weiterhin arbeitsunfähig ist. Genau dieses langfristige Risiko soll eine Taggeldversicherung abdecken.

Eine vertragliche Versicherungslösung kann die gesetzliche Pflicht ersetzen, wenn sie insgesamt mindestens gleichwertig ist. Nach der vom SECO dargestellten Gerichtspraxis gelten häufig 80 Prozent des Lohnes während 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen als gleichwertig, sofern der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Prämie trägt. Einzelne Karenztage oder eine längere Wartefrist können je nach Vertrag gelten; während einer vereinbarten Wartefrist bleibt oft der Arbeitgeber leistungspflichtig.

KVG und VVG sind zwei verschiedene Systeme

Krankentaggeld kann nach dem Krankenversicherungsgesetz oder nach dem Versicherungsvertragsgesetz organisiert sein. Die Bezeichnungen klingen ähnlich, die Rechte unterscheiden sich aber erheblich.

  • KVG-Taggeld: Sozialversicherung mit Aufnahmepflicht für Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten. Vorbehalte für bestehende Krankheiten fallen nach fünf Jahren weg.
  • VVG-Taggeld: Privatrechtlicher Vertrag mit Vertragsfreiheit. Versicherer können Risiken ablehnen oder Vorbehalte vereinbaren; Höhe und Dauer werden im Vertrag festgelegt.
  • Leistungshöhe: Das KVG schreibt keine Mindesthöhe vor. Deshalb kann eine formal angebotene KVG-Lösung den realen Lohnausfall nur unzureichend decken.
  • Übertritt: Beim Ausscheiden aus einer kollektiven Lösung unterscheiden sich Rechte je nach Gesetz und Vertrag deutlich.

In der Praxis sind kollektive VVG-Lösungen verbreitet. Beschäftigte sollten deshalb nicht nur fragen, ob eine Versicherung besteht, sondern welcher Rechtsrahmen gilt. Besonders wichtig ist, was beim Stellenwechsel geschieht und ob ein Übertritt in eine Einzelversicherung möglich ist.

Warum Kleinstbetriebe häufiger selbst tragen

Ein Betrieb mit ein oder zwei Angestellten hat eine andere Risikostruktur als ein Unternehmen mit hundert Beschäftigten. Ein einziger längerer Krankheitsfall betrifft einen grossen Anteil der Lohnsumme. Für Versicherer ist das Risiko weniger breit verteilt; für den Betrieb können Prämien und administrative Anforderungen schwerer wiegen. Vorerkrankungen oder eine ungünstige Schadenhistorie können den Zugang zusätzlich erschweren.

Interne Lohnfortzahlung kann funktionieren, wenn genügend Liquidität und eine klare schriftliche Regel bestehen. Sie ist aber keine Versicherung: Das finanzielle Risiko bleibt vollständig im Unternehmen. Fällt gleichzeitig eine Schlüsselperson aus, können Lohnkosten, Ersatzpersonal und Umsatzverlust zusammentreffen. Eine interne Zusage sollte deshalb mit Rückstellungen, Stellvertretung und einem realistischen Liquiditätstest unterlegt sein.

Drei Krankheitsdauern, drei unterschiedliche Risiken

  1. Wenige Tage: Entscheidend sind Arztzeugnisregel, Karenztage und die normale Lohnabrechnung.
  2. Mehrere Wochen: Wartefrist und gesetzliche Lohnfortzahlungsdauer werden relevant; wiederholte Absenzen können Ansprüche aufbrauchen.
  3. Mehrere Monate: Ohne tragfähige Taggeld- oder interne Lösung droht eine Einkommenslücke; parallel stellen sich Fragen zu Kündigungsschutz, beruflicher Wiedereingliederung und Invalidenversicherung.

Diese Stufen zeigen, warum ein Hinweis «Lohnfortzahlung gemäss Gesetz» weniger Schutz bieten kann als viele Angestellte erwarten. Er sagt noch nicht, wie lange im konkreten Dienstjahr gezahlt wird. Umgekehrt kann ein guter Kollektivvertrag auch nach einer längeren Krankheit einen grossen Teil des Einkommens sichern.

Was Beschäftigte im Arbeitsvertrag prüfen sollten

  • Besteht eine Krankentaggeldversicherung, und gilt KVG oder VVG?
  • Wie hoch ist das Taggeld – 80, 90 oder 100 Prozent des versicherten Lohnes?
  • Ab welchem Tag beginnt die Leistung, und wer zahlt während der Wartefrist?
  • Wie lange werden Leistungen ausgerichtet?
  • Welche Lohnbestandteile sind versichert?
  • Gibt es Vorbehalte, Ausschlüsse oder ein Übertrittsrecht beim Stellenende?

Wer keine klare Antwort findet, sollte Personalverantwortliche oder Arbeitgeber um Police und Reglement bitten. Bei einem Kleinstbetrieb kann auch eine schriftliche interne Regel existieren. Mündliche Zusagen sind gerade im langen Krankheitsfall schwer durchsetzbar und für beide Seiten riskant.

Eine praktische Prüfung für Kleinstunternehmen

Ein Kleinstbetrieb sollte nicht nur Prämien vergleichen, sondern einen konkreten Ausfall simulieren. Kann der Betrieb während drei oder sechs Monaten Lohn, Ersatzpersonal und laufende Fixkosten finanzieren? Wer übernimmt Kundenkontakte und Schlüsselaufgaben? Welche Leistung beginnt nach welcher Wartefrist? Der Test macht sichtbar, ob eine interne Lösung tatsächlich tragfähig ist.

Bei Versicherungsangeboten sollten Ausschlüsse, Prämienanpassungen und die Definition des versicherten Lohnes schriftlich verglichen werden. Ein günstiger Vertrag mit langer Wartefrist verlagert viel Risiko zurück zum Arbeitgeber. Fehlt eine Police, braucht es eine dokumentierte Lohnfortzahlungsregel und passende Liquiditätsreserve. Auch die Beschäftigten müssen die Regel kennen; Transparenz verhindert falsche Erwartungen erst im Krankheitsfall.

Warum der Bundesrat auf punktuelle Reformen setzt

Nur etwa 0,5 Prozent der Unternehmen konnten laut Bericht wegen Ablehnung oder fehlendem Angebot keine Versicherung abschliessen; betroffen sind rund 0,13 Prozent der Arbeitnehmenden. Der Bundesrat bewertet die Zugangshürden deshalb als begrenzt und will weder das System grundlegend umbauen noch ein allgemeines Obligatorium einführen. Stattdessen hält er punktuelle Verbesserungen für geeigneter.

Der Durchschnitt rechtfertigt diese Position, löst aber das konkrete Risiko in einem Kleinstbetrieb nicht. Für die politische Debatte sollten deshalb zwei Wahrheiten nebeneinanderstehen: Die grosse Mehrheit ist abgesichert, und die verbleibende Lücke konzentriert sich ausgerechnet dort, wo ein langer Ausfall wirtschaftlich besonders schwer wiegt. Gute Transparenz im Arbeitsvertrag, zugängliche Versicherungsangebote und solide interne Lösungen sind daher wichtiger als die nationale Prozentzahl allein.

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Quellen