Zwischenverdienst beim RAV: So funktionieren Einkommen, Abrechnung und Bescheinigung
Zwischenverdienst verständlich erklärt: zwei Brutto-Rechnungen, Meldepflichten und monatliche Abrechnung. Mit direktem Link zur offiziellen Bescheinigung.

Ein befristeter Einsatz, ein kleines Teilzeitpensum oder einige bezahlte Arbeitstage: Auch während der Arbeitslosigkeit kannst du arbeiten. Ein solcher Zwischenverdienst kann dein Einkommen verbessern und den Kontakt zum Arbeitsmarkt erhalten. Entscheidend ist, dass du die Arbeit meldest und deine Arbeitslosenkasse den anrechenbaren Verdienst korrekt abrechnen kann.
Die kurze Antwort: Ein Zwischenverdienst ist Einkommen aus unselbstständiger oder selbstständiger Arbeit während einer Kontrollperiode, das unter der zustehenden Arbeitslosenentschädigung liegt. Sind die Voraussetzungen erfüllt, ersetzt die Arbeitslosenversicherung grundsätzlich 70 oder 80 Prozent des anrechenbaren Verdienstausfalls. Das ist nicht dasselbe wie ein Zuschlag von 70 oder 80 Prozent auf deinen Nebenlohn.
Du suchst vor allem das Formular? Hier findest du die offizielle Bescheinigung über Zwischenverdienst, Formular 10018d (PDF). Für einen angestellten Zwischenverdienst füllt sie der Arbeitgeber monatlich aus. Auf der Formularseite des SECO findest du weitere Sprachversionen und die jeweils bereitgestellte Fassung.
Wann zählt eine Arbeit als Zwischenverdienst?
Ein tieferer Lohn als an deiner früheren Stelle genügt dafür nicht automatisch. Massgebend ist unter anderem der Vergleich mit deiner Arbeitslosenentschädigung. Wer mit einer neuen, finanziell zumutbaren Beschäftigung während des ganzen Monats ein ausreichend hohes Einkommen erzielt, kann nicht einfach weiter eine Aufstockung auf den früheren Lohn verlangen.
Die Arbeitslosenkasse prüft die konkrete Beschäftigung und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen. Du musst insbesondere weiterhin im erforderlichen Umfang für eine zumutbare Stelle verfügbar sein. Auch eine Tätigkeit auf Rechnung wird nicht allein dadurch unkompliziert, dass sie nur wenige Stunden beansprucht: Bei Selbstständigkeit stellen sich zusätzliche Fragen zur Vermittlungsfähigkeit und zur Berechnung des Einkommens.
| Situation | Was du vorab klärst |
|---|---|
| Befristeter Einsatz als Angestellte oder Angestellter | Vertrag, Arbeitstage, Lohn und monatliche Arbeitgeberbescheinigung der Kasse melden. |
| Teilzeitstelle während weiterer Stellensuche | Verfügbarkeit für zusätzliche Arbeit und die Einstufung durch RAV und Kasse klären. |
| Einzelne selbstständige Aufträge | Aufwand, Einnahmen, Belege und Auswirkungen auf die Vermittlungsfähigkeit offenlegen. |
| Neue Stelle mit niedrigerem Lohn als früher | Nicht automatisch mit einer Ausgleichszahlung rechnen; die Kasse prüft, ob überhaupt ein Zwischenverdienst vorliegt. |
Wer ist zuständig: RAV oder Arbeitslosenkasse?
Informiere deine RAV-Beratung, sobald du einen Einsatz annimmst. Sie muss wissen, wann und in welchem Umfang du arbeitest und wie du für weitere Stellen erreichbar bleibst. Die Arbeitslosenkasse beurteilt und berechnet dagegen deinen finanziellen Anspruch. Eine informelle Zusage eines Arbeitgebers ersetzt diese Abklärung nicht.
Du bleibst während eines Zwischenverdiensts grundsätzlich in der Stellensuche. Vereinbarte Bewerbungen, Beratungstermine und andere Pflichten laufen weiter, soweit dir das RAV keine konkrete andere Vorgabe gemacht hat. Ein Einsatz ist deshalb kein Grund, die monatlichen Unterlagen einfach auszulassen.
Wenn du noch am Anfang der Arbeitslosigkeit stehst, hilft dir zusätzlich unser Ablauf für die ersten 30 Tage nach der Kündigung und die Anmeldung beim RAV.
So funktioniert die Rechnung
Für ein vereinfachtes Verständnis brauchst du drei Grössen: den versicherten Verdienst, die entschädigungsberechtigten Tage des betreffenden Monats und deinen anrechenbaren Zwischenverdienst. Der versicherte Monatsverdienst wird für die Tagesberechnung durch 21,7 geteilt. Deshalb ist eine Rechnung mit dem früheren Monatslohn allein nur eine Annäherung.
Modell: Versicherter Monatsverdienst ÷ 21,7 × entschädigungsberechtigte Tage = massgebender Verdienst der Kontrollperiode. Davon wird der anrechenbare Zwischenverdienst abgezogen. Auf den verbleibenden Verdienstausfall wird der zutreffende Entschädigungssatz angewendet.
Der Satz beträgt üblicherweise 70 Prozent. Unter bestimmten Voraussetzungen gelten 80 Prozent, etwa bei Unterhaltspflichten gegenüber Kindern unter 25 Jahren. Welcher Satz für dich gilt, steht in deiner Abrechnung beziehungsweise wird von der Kasse festgestellt.
Beispiel 1: CHF 2’000 Zwischenverdienst bei 70 Prozent
Eine fiktive Person hat einen versicherten Monatsverdienst von CHF 6’000. Die Kontrollperiode umfasst 22 entschädigungsberechtigte Tage; die Kasse rechnet CHF 2’000 Zwischenverdienst an.
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| Massgebender Verdienst: 6’000 ÷ 21,7 × 22 | CHF 6’082.95 |
| Entschädigung ohne Zwischenverdienst: 70 % davon | CHF 4’258.06 |
| Verdienstausfall: 6’082.95 − 2’000 | CHF 4’082.95 |
| Kompensationszahlung: 70 % des Ausfalls | CHF 2’858.06 |
| Zwischenverdienst plus Kompensationszahlung | CHF 4’858.06 |
| Mehr als ohne Zwischenverdienst | CHF 600.00 |
Beispiel 2: CHF 2’500 Zwischenverdienst bei 80 Prozent
Eine zweite fiktive Person hat CHF 5’000 versicherten Monatsverdienst und Anspruch auf den Satz von 80 Prozent. Im Beispielmonat werden 21 Tage berücksichtigt; der anrechenbare Zwischenverdienst beträgt CHF 2’500.
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| Massgebender Verdienst: 5’000 ÷ 21,7 × 21 | CHF 4’838.71 |
| Entschädigung ohne Zwischenverdienst: 80 % davon | CHF 3’870.97 |
| Verdienstausfall: 4’838.71 − 2’500 | CHF 2’338.71 |
| Kompensationszahlung: 80 % des Ausfalls | CHF 1’870.97 |
| Zwischenverdienst plus Kompensationszahlung | CHF 4’370.97 |
| Mehr als ohne Zwischenverdienst | CHF 500.00 |
Annahmen beider Beispiele: Alle Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt; es gibt keine Warte- oder Einstelltage, keine zusätzlichen Leistungen und keine besonderen Anrechnungsregeln. Die Beträge sind brutto. Sozialabzüge, Fahrtkosten und weitere Arbeitskosten sind noch nicht abgezogen. Rundungen auf Tagesebene können auf der echten Abrechnung kleine Abweichungen verursachen.
In diesen Modellen bleiben dir zusätzlich 30 beziehungsweise 20 Prozent des Zwischenverdiensts. Daraus solltest du keine pauschale Nettogarantie ableiten. Vergleiche für deine Entscheidung auch zusätzliche Betreuung, Arbeitsweg und Verpflegung mit deinem tatsächlichen Mehrertrag.
Wichtige Grenzen der Kompensationszahlung
Die normale Kompensationsregel gilt nicht unbegrenzt. Grundsätzlich besteht der Anspruch auf solche Zahlungen während zwölf Monaten. Bei Unterhaltspflichten gegenüber Kindern unter 25 Jahren oder ab dem massgebenden Alter von über 45 Jahren gelten weitergehende Regeln bis zum Ende der Rahmenfrist. Der verbleibende Leistungsanspruch und die übrigen Voraussetzungen bleiben entscheidend.
Nach Ablauf dieser Kompensationsphase kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine andere Differenzberechnung zur Anwendung kommen. Lass deshalb von der Kasse prüfen, wie ein längerer Einsatz in deinem Fall abgerechnet wird. Die beiden Modellrechnungen oben ersetzen diese spätere Berechnung nicht.
Ausserdem muss der Lohn orts- und berufsüblich sein. Ein künstlich tief angesetzter Lohn wird nicht einfach durch höhere Versicherungsleistungen ausgeglichen. Die Kasse kann für die Berechnung einen angemessenen Verdienst anrechnen, obwohl dir der Arbeitgeber tatsächlich weniger bezahlt hat. Kläre auffällig tiefe Angebote vor einer Unterschrift.
Die Bescheinigung vorbereiten: Was dein Arbeitgeber benötigt
Schicke das offizielle Formular frühzeitig an die Lohnbuchhaltung. Es geht um die Arbeit im betreffenden Kalendermonat und nicht nur um das Datum, an dem Geld auf deinem Konto eingeht. Bei zeitversetzter Auszahlung müssen die Angaben trotzdem eindeutig dem Arbeitseinsatz zugeordnet werden können.
- Arbeitszeit: Erfasse deine tatsächlichen Stunden pro Tag und dokumentiere Abwesenheiten.
- Vertragsgrundlage: Halte Pensum, Lohnvereinbarung und eine Vertragskopie bereit.
- Lohnbestandteile: Die Bescheinigung unterscheidet Grundlohn und zusätzliche Bestandteile wie Ferienentschädigung oder Anteil am 13. Monatslohn.
- Fortsetzung: Der Arbeitgeber gibt an, ob das Arbeitsverhältnis weiterläuft oder beendet wurde.
- Nachweise: Reiche die verlangte Lohnabrechnung mit ein und prüfe, ob die Arbeitgeberangaben vollständig bestätigt sind.
Bei selbstständigem Zwischenverdienst enthält das Formular einen eigenen Bereich. Dort spielen Einnahmen und nachgewiesene Materialkosten eine Rolle. Übertrage die Arbeitnehmerbeispiele deshalb nicht unverändert auf Aufträge als Selbstständige oder Selbstständiger.
Deine Checkliste zum Monatsabschluss
- Arbeitstage abgleichen: Stimmen deine Stundenaufzeichnungen mit Einsatzplan und Abrechnung überein?
- Monatliche Angaben ausfüllen: Deklariere die Arbeit in den Angaben der versicherten Person vollständig, auch wenn der Lohn noch nicht eingetroffen ist.
- Bescheinigung einholen: Lass sie vom Arbeitgeber für den richtigen Kalendermonat ausstellen.
- Unterlagen an die Kasse senden: Nutze den vorgesehenen digitalen Kanal oder den von deiner Kasse genannten Weg. Speichere eine Kopie und den Einreichungsnachweis.
- Fehlende Belege melden: Warte bei verspäteter Arbeitgeberbescheinigung nicht stillschweigend ab, sondern frage nach, was die Kasse bereits benötigt.
- Abrechnung kontrollieren: Vergleiche anrechenbaren Lohn, Tage und Entschädigungssatz. Stelle Rückfragen anhand konkreter Positionen.
Häufige Fragen zum Zwischenverdienst
Muss ich auch einen sehr kleinen Einsatz melden?
Ja. Entscheide nicht selbst, dass einige Stunden unwichtig seien. Melde die Tätigkeit und lasse die Kasse beurteilen, wie sie sich auswirkt. Das gilt auch dann, wenn du erst später bezahlt wirst.
Verbrauche ich weniger Taggelder?
Ein Zwischenverdienst kann dazu führen, dass du deinen Taggeldanspruch langsamer ausschöpfst. Angestellte Arbeit kann zudem neue Beitragszeit schaffen. Selbstständiger Zwischenverdienst schafft dagegen keine entsprechende ALV-Beitragszeit. Eine automatische Verlängerung sämtlicher Fristen folgt daraus nicht.
Kann ich den Einsatz kündigen, weil die Abrechnung mühsam ist?
Beende oder reduziere eine Arbeit nicht ohne Abklärung mit dem RAV. Du musst zumutbare Möglichkeiten zur Verringerung deiner Arbeitslosigkeit wahrnehmen. Ein administrativer Aufwand allein macht eine Beschäftigung nicht unzumutbar.
Was frage ich vor der Zusage?
Eine präzise Anfrage an die Kasse lautet beispielsweise: «Ich kann vom [Datum] bis [Datum] mit [Pensum] für einen Bruttolohn von [Betrag] arbeiten. Wie wird dieser Einsatz in meiner laufenden Rahmenfrist behandelt, welche Lohnbestandteile werden angerechnet und welche Unterlagen benötigt ihr monatlich?» Lege das Angebot bei. Damit erhältst du eine deutlich brauchbarere Antwort als auf die Frage, ob sich ein Nebenjob generell lohnt.
Quellen und Stand
Geprüft am 15. September 2026. Die Fallrechnungen sind eigene, ausdrücklich vereinfachte Beispiele.
- arbeit.swiss: Fragen zur Arbeitslosenentschädigung – Zwischenverdienst, Taggelder und Entschädigungssätze.
- SECO: AVIG-Praxis ALE, gültig ab 1. Juli 2026 (PDF) – insbesondere C134–C139 zur Berechnung und Dauer.
- Kanton Bern: Zwischenverdienst – Meldung, Pflichten und monatliche Unterlagen.
- SECO: Formulare für Arbeitslose – offizielles Formular 10018d und weitere Unterlagen.