Wohnen

Zimmer untervermieten in der Schweiz: Zustimmung, Vertrag und fairer Mietzins

Ein Zimmer untervermieten: So klärst du die Zustimmung, berechnest einen nachvollziehbaren Mietzins und regelst Verantwortung, Übergabe und Vertragsende.

Helles Schlafzimmer mit Bett, Schreibtisch und Sessel
Symbolbild eines möblierten Zimmers. Die Aufnahme entstand in Kanada. Foto: Gabriel Beaudry gbeaudry · CC0. Auf 16:9 zugeschnitten.

Ein freies Zimmer unterzuvermieten kann die Wohnkosten senken und eine Wohnung sinnvoller nutzen. In der Schweiz brauchst du dafür grundsätzlich die Zustimmung deiner Vermieterschaft. Diese darf die Zustimmung aber nicht nach Belieben verweigern: Das Gesetz nennt bestimmte Gründe.

Für eine gute Lösung musst du zwei Beziehungen sauber regeln. Gegenüber der Eigentümerschaft bleibst du Hauptmieterin oder Hauptmieter. Gegenüber der Person im Zimmer wirst du selbst zur vermietenden Partei. Ein freundliches Gespräch über gemeinsame Küchenregeln ersetzt deshalb keinen klaren Untermietvertrag.

Die wichtigsten Fälle auf einen Blick

SituationDarauf kommt es an
ZustimmungZimmer, Person, Beginn, Bedingungen und Eigennutzung transparent angeben.
VertragNutzungsrechte, Kosten und Beendigung passend zur Wohnform regeln.
ÜbergabeZustand, Inventar und Schlüssel dokumentieren.

Was du der Verwaltung vorlegen solltest

Beschreibe, welches Zimmer du untervermieten möchtest, welche Räume gemeinsam genutzt werden und wer einziehen soll. Ergänze Beginn, geplante Dauer und die finanziellen Bedingungen. Wenn du selbst in der Wohnung bleibst, schreibe das ausdrücklich dazu.

Bitte um eine schriftliche Bestätigung. So lässt sich später nachvollziehen, welcher konkreten Konstellation zugestimmt wurde. Eine frühere Zustimmung für eine andere Person oder eine andere Nutzungsart ist nicht automatisch unbegrenzt übertragbar.

Ein sachlicher Anfrageentwurf kann so beginnen: «Ich möchte ab dem … das Zimmer … an … untervermieten. Küche und Bad werden gemeinsam genutzt; ich wohne weiterhin in der Wohnung. Der monatliche Untermietzins beträgt …, darin enthalten sind … . Bitte bestätigen Sie die Zustimmung zu dieser Untermiete.» Ergänze die tatsächlichen Angaben und gegebenenfalls den Vertragsentwurf.

Wann eine Ablehnung begründet sein kann

Artikel 262 OR nennt insbesondere drei Gründe: Du gibst die Bedingungen der Untermiete nicht bekannt, die Bedingungen sind im Vergleich zur Hauptmiete missbräuchlich oder der Vermieterschaft entstehen wesentliche Nachteile.

Bei der ganzen Wohnung spielt zudem die Absicht einer späteren eigenen Nutzung eine Rolle. Wer dauerhaft auszieht und die Wohnung ohne Rückkehrabsicht vollständig weitervermietet, ist in einer anderen Situation als jemand, der selbst bleibt und ein Zimmer in einer WG vermietet.

Eine eigenmächtige Untervermietung kann riskant sein, insbesondere wenn eine Ablehnung berechtigt gewesen wäre. Kommt keine Einigung zustande, lass die konkrete Situation prüfen und nutze nötigenfalls die Schlichtungsbehörde. Schweigen der Verwaltung solltest du nicht als problemlosen Freipass behandeln.

Den Mietzins nachvollziehbar berechnen

Beginne mit den tatsächlichen Kosten der Hauptmiete. Überlege, welchen Anteil das Zimmer und die Mitbenutzung gemeinsamer Räume rechtfertigen. Unterschiedlich grosse Zimmer sollten nicht ohne Erklärung gleich teuer angesetzt werden. Möblierung und zusätzliche Leistungen müssen nachvollziehbar berücksichtigt werden.

Ein einfaches Modell: Zwei gleichberechtigt genutzte, ähnlich grosse Zimmer und gemeinsam genutzte Nebenräume stehen zwei Personen zur Verfügung. Bei 1’800 Franken Gesamtmiete kann eine hälftige Aufteilung von 900 Franken ein verständlicher Ausgangspunkt sein. Das ist keine gesetzliche Preisvorgabe; andere Flächen, Nutzungsrechte oder Kostenbestandteile verändern die Rechnung.

Trenne dabei Nettomiete, Nebenkosten und weitere vereinbarte Leistungen. Wenn Internet zusätzlich geteilt wird, sollte klar sein, ob es bereits enthalten ist. Ein pauschaler «Möblierungszuschlag» ohne Bezug zur Ausstattung erklärt wenig. Eine kurze Kostenaufstellung verhindert spätere Missverständnisse.

Was in den Untermietvertrag gehört

Halte Vertragsparteien, Zimmer, gemeinsame Räume, Beginn, Dauer, Mietzins und Zahlungsweise schriftlich fest. Beschreibe mitvermietete Möbel und den Umgang mit Nebenkosten. Kläre auch Schlüssel, Hausordnung und die Beendigung des Vertrags.

Verwende eine Vorlage, die zum Schweizer Mietrecht und zur konkreten Wohnform passt. Für Kündigungsfristen und Formalitäten können Art und Ausgestaltung des Mietverhältnisses relevant sein. Übernimm deshalb nicht einfach eine beliebige deutsche WG-Vorlage oder eine pauschale Monatsfrist aus einem Internetkommentar.

Alltagsabsprachen kannst du ergänzend festhalten: Reinigung, Gäste, Ruhezeiten und gemeinsam gekaufte Verbrauchsmittel. Diese Regeln sollten verständlich und beidseitig akzeptiert sein. Sie ersetzen die gesetzlichen Rechte der Untermieterschaft nicht.

Du bleibst gegenüber der Hauptvermieterschaft verantwortlich

Wenn die Untermieterschaft nicht zahlt, verschwindet deine eigene Mietzinspflicht nicht. Auch für einen sorgfältigen Umgang mit der Wohnung und die Einhaltung der nachbarlichen Rücksichtspflichten bleibst du gegenüber der Hauptvermieterschaft verantwortlich.

Plane deshalb nicht so knapp, dass eine verspätete Zahlung sofort deine ganze Monatsmiete gefährdet. Kläre den Zahlungsweg und sprich Schwierigkeiten früh an. Bewahre wichtige Vereinbarungen geordnet auf, statt sie ausschliesslich in einem langen Chatverlauf zu verstreuen.

Bei Schäden hilft eine dokumentierte Übergabe. Fotografiere den Ausgangszustand, erfasse vorhandene Mängel und erstelle eine Inventarliste für Möbel. So ist später besser erkennbar, was bereits vorhanden war und was während der Untermiete entstanden ist.

Vor dem Einzug gemeinsam durch das Zimmer gehen

Prüft Fenster, Wände, Boden, Beleuchtung und die mitvermieteten Gegenstände. Notiert die Anzahl der Schlüssel. Besprecht, welche Schränke oder Flächen gemeinsam genutzt werden und welche privat bleiben.

Wenn sich die Konstellation später wesentlich ändert, prüfe auch die Zustimmung und den Vertrag erneut. Ein einzelnes WG-Zimmer ist nicht automatisch eine Erlaubnis für laufend wechselnde Feriengäste. Mit transparenter Anfrage, nachvollziehbarem Mietzins und sauberer Übergabe lässt sich die normale Zimmeruntermiete wesentlich entspannter organisieren.


Quellen und Stand

Stand: 15. September 2026. Preise, Angebote und Abläufe können sich ändern; massgeblich sind die verlinkten offiziellen Angaben für deinen konkreten Fall.

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