Verkehr ’45 unter Kritik: Nach welchen Regeln baut die Schweiz ihr Netz aus?
Die Finanzkontrolle kritisiert die Grundlagen von Verkehr ’45. Warum nachvollziehbare Prioritäten bei Bahn und Strasse wichtiger sind als eine Rangliste.

Welche Bahnstrecke wird ausgebaut, welcher Engpass auf der Strasse behoben und welches Projekt muss warten? Mit «Verkehr ’45» will der Bund diese Fragen gemeinsam betrachten. Die Eidgenössische Finanzkontrolle begrüsst den übergreifenden Ansatz, sieht aber erhebliche Schwächen bei der Begründung der Prioritäten.
In ihrer am 14. September veröffentlichten Mitteilung erklärt die EFK, dass gerade für neue Ausbauvorhaben wesentliche Grundlagen fehlen. Sie hatte verlangt, das Projekt bis zur Klärung zentraler Punkte auszusetzen. Dieser Forderung wurde laut Mitteilung nicht entsprochen.
Was die Prüfung beanstandet
Im Zentrum steht die Nachvollziehbarkeit: Lassen sich die ausgewählten Projekte mit ausreichenden Daten und nachvollziehbaren Kriterien begründen? Das ist eine andere Frage als die, ob eine einzelne Region einen Ausbau grundsätzlich gebrauchen könnte.
Nach der amtlichen Mitteilung wurden die geplanten Vorhaben im Juni 2026 in die Vernehmlassung geschickt. Dem Parlament sollen die einzelnen Projekte Anfang 2027 vorgelegt werden. Für den weiteren Prozess zählt deshalb, wie die offenen Fragen bis dahin beantwortet werden.
Die EFK spricht sich nicht grundsätzlich gegen eine gemeinsame Betrachtung von Strasse, Schiene und Agglomerationsverkehr aus. Gerade das Hinterfragen bestehender Projekte bewertet sie positiv. Ihre Kritik richtet sich gegen die Belastbarkeit der daraus abgeleiteten Auswahl.
Warum eine Rangliste allein nicht genügt
Eine Rangliste wirkt objektiv: Projekt A steht vor Projekt B. Dahinter stecken jedoch Annahmen. Welche Nachfrage wird erwartet? Welche Kosten sind eingerechnet? Wie stark zählen Reisezeit, Zuverlässigkeit, Erschliessung oder Umweltfolgen?
Schon unterschiedliche Kostenstände können einen Vergleich verschieben. Wenn ein Projekt mit einer älteren Schätzung und ein anderes mit aktualisierten Zahlen bewertet wird, ist die Reihenfolge schwer einzuordnen. Eine saubere Priorisierung muss deshalb nicht nur Ergebnisse, sondern auch deren Grundlagen offenlegen.
Zudem können Projekte voneinander abhängen. Ein Ausbau entfaltet seinen Nutzen womöglich erst, wenn ein anderer Engpass beseitigt wird. Zwei einzeln plausible Vorhaben ergeben nicht automatisch das beste Gesamtpaket. Genau dafür wäre eine verkehrsträgerübergreifende Planung besonders wertvoll.
Was Pendlerinnen und Pendler davon haben
Für den Alltag zählt nicht der Rang einer Gemeinde auf einer politischen Wunschliste. Es zählt, ob die gewählte Lösung das konkrete Problem verbessert: weniger überfüllte Verbindungen, verlässlichere Anschlüsse oder eine tatsächlich entlastete Strecke.
Ein grösseres Bauwerk ist dabei nicht schon wegen seiner Grösse die überzeugendere Antwort. In einer nachvollziehbaren Vorlage sollte sichtbar sein, welche Alternativen geprüft wurden und weshalb sie besser oder schlechter abschneiden. Dazu kann auch gehören, ein Problem anders oder in Etappen anzugehen.
Diese Fragen sind keine pauschale Forderung nach weniger Infrastruktur. Sie schützen vielmehr davor, viel Geld für eine Massnahme auszugeben, die an der entscheidenden Schwachstelle vorbeigeht.
Worauf bei den nächsten Unterlagen zu achten ist
Interessant werden drei Punkte: Sind die Kostenstände vergleichbar? Werden die wichtigsten Annahmen und Unsicherheiten offengelegt? Und ist erklärt, welche Folgen ein Aufschub für das Netz und seine Nutzer hätte?
Auch politische Abwägungen dürfen sichtbar sein. Wenn etwa die Erschliessung einer Region stärker gewichtet wird als ein bestimmter Kennwert, sollte das begründet werden. Problematisch ist nicht, dass Politik entscheidet, sondern wenn eine Wertentscheidung hinter einer scheinbar rein technischen Rangfolge verschwindet.
Die Kritik der Finanzkontrolle macht Verkehr ’45 deshalb zu mehr als einem Streit über einzelne Strecken. Es geht um die Qualität der Entscheidung, bevor über Jahre gebaut und bezahlt wird.
Quellen und Stand
Stand: 15. September 2026.