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Unbezahlter Urlaub: So vermeidest du Lücken bei Unfallversicherung, AHV und Pensionskasse

Die Auszeit ist bewilligt – aber wie lange läuft dein Versicherungsschutz weiter? So planst du Unfallversicherung, AHV und Pensionskasse mit konkreten Fristen und drei Dauer-Szenarien.

Flache Illustration mit Koffer, Kalender und Schutzschild zum Versicherungsschutz während unbezahlten Urlaubs.

Bei unbezahltem Urlaub läuft deine Unfallversicherung nicht automatisch während der ganzen Auszeit weiter. Warst du über den Arbeitgeber gegen Nichtberufsunfälle versichert, endet die Nachdeckung grundsätzlich 31 Tage nach dem letzten Tag mit Anspruch auf mindestens den halben Lohn. Eine rechtzeitig abgeschlossene und bezahlte Abredeversicherung verlängert diesen Schutz um höchstens sechs Monate. AHV und Pensionskasse musst du zusätzlich und separat klären.

Der häufigste Planungsfehler ist deshalb nicht eine vergessene Police, sondern eine falsche Annahme: «Mein Arbeitsvertrag besteht weiter, also bin ich weiterhin gleich versichert.» Bei einer Auszeit ohne Lohn können sich die einzelnen Versicherungen unterschiedlich verändern. Dieser Ratgeber richtet sich an Angestellte, die ihren Schweizer Wohnsitz behalten und vorübergehend unbezahlten Urlaub beziehen. Bei einem Wegzug oder einer Erwerbstätigkeit im Ausland braucht es zusätzlich eine Prüfung der Versicherungsunterstellung.

Was du vor dem unbezahlten Urlaub klären musst

BereichDie entscheidende FrageDeine Anlaufstelle
UnfallAn welchem Datum endet die NBU-Deckung, und wann muss die Verlängerung bezahlt sein?Personalabteilung und bisheriger UVG-Versicherer
AHV/IV/EOGenügen die Beiträge aus der Erwerbstätigkeit im betreffenden Kalenderjahr?Ausgleichskasse
Vorsorge (PK)Bleiben Risikoschutz und Alterssparen bestehen, und wer bezahlt dafür?Pensionskasse und Personalabteilung
Krankheit und ReiseWas gilt bei Krankheit, nach Ende der UVG-Deckung und am Reiseziel?Kranken- und gegebenenfalls Reiseversicherer

Unfallversicherung: Diese 31 Tage sind entscheidend

Die Nichtberufsunfallversicherung, kurz NBU, deckt Unfälle ausserhalb der Arbeit ab. Voraussetzung für die obligatorische NBU über eine Anstellung sind mindestens acht Arbeitsstunden pro Woche bei demselben Arbeitgeber. Bei kleineren Pensen darfst du diesen Schutz nicht einfach voraussetzen. Prüfe dann insbesondere, ob die Unfalldeckung in deiner Krankenkasse eingeschlossen ist.

Für den Beginn der Nachdeckungsfrist zählt der letzte Tag mit mindestens halbem Lohnanspruch. Das muss nicht dein letzter Tag im Büro sein: Bezahlte Ferien vor der eigentlichen Auszeit können den massgebenden Zeitpunkt verändern. Eine spätere Überweisung des letzten Lohnes verschiebt die Frist dagegen nicht allein deshalb nach hinten. Lass dir das Enddatum schriftlich bestätigen, statt vom Reisedatum aus zu rechnen.

Rechenbeispiel: Dein letzter Tag mit mindestens halbem Lohnanspruch ist der 30. September. Die anschliessenden 31 Tage reichen bis einschliesslich 31. Oktober. Für die Zeit ab 1. November brauchst du eine Anschlusslösung, sofern bis dahin keine neue entsprechende NBU-Deckung besteht. Lege die Zahlung nicht auf den letzten Abend: Entscheidend ist, dass die Bedingungen für den rechtzeitigen Abschluss erfüllt sind.

Was eine Abredeversicherung leistet

Die Abredeversicherung schliesst du beim bisherigen Unfallversicherer ab. Sie führt den NBU-Schutz nach UVG für maximal sechs aufeinanderfolgende Monate weiter. Sie ist somit eine Brücke nach dem Ende der Nachdeckung, keine unbegrenzt verlängerbare Versicherung für eine einjährige Weltreise. Auch bei einer zunächst kurzen Laufzeit muss eine spätere Verlängerung vor Ablauf des bestehenden Schutzes organisiert werden.

Ein konkretes Preisbeispiel liefert die Suva: Dort kostet ein Monat derzeit 65 Franken, sechs Monate kosten 390 Franken. Das ist der Suva-Tarif und kein einheitlicher Preis aller Versicherer. Nach ihren Bedingungen sind Kündigung und Prämienrückerstattung ausgeschlossen. Plane deshalb anhand bestätigter Versicherungsdaten und bewahre den Ausweis zusammen mit dem Zahlungsnachweis auf.

Warum der Unfallzusatz der Krankenkasse nicht dasselbe ist

Wenn die UVG-Deckung endet, ist die Unfalldeckung in der obligatorischen Krankenversicherung wichtig. Melde den Wechsel rechtzeitig deiner Krankenkasse. Sie übernimmt Unfallbehandlungen im Rahmen der Grundversicherung; dabei fallen grundsätzlich Franchise und Selbstbehalt an. Bei UVG-Leistungen gibt es diese Kostenbeteiligung nicht. Zudem ist die Grundversicherung für Behandlungskosten kein gleichwertiger Ersatz für die möglichen Taggeld- und Rentenleistungen der Unfallversicherung.

Für eine Reise ist noch eine zweite Trennung wichtig: Unfallschutz ist keine Krankenversicherung. Eine Erkrankung, ein Unfall und ein Rücktransport können unterschiedlichen Bedingungen unterliegen. Notiere beim Versicherer nicht nur das Reiseland, sondern auch die Dauer und geplante Aktivitäten. Die Suva stellt dafür die Broschüre «Weltweit versichert?» mit Download bereit. Sie hilft, die Auslandsleistungen nachzulesen; sie ersetzt keine Prüfung deiner übrigen Policen.

AHV: Ein Monat ohne Lohn ist nicht automatisch ein fehlendes Beitragsjahr

Bei der AHV zählt die Situation im Kalenderjahr. Wer weniger als neun Monate im Jahr oder weniger als die Hälfte der üblichen Arbeitszeit erwerbstätig ist, fällt unter eine Vergleichsrechnung der Ausgleichskasse: Die Beiträge aus der Erwerbstätigkeit einschliesslich Arbeitgeberanteil werden den hypothetischen Nichterwerbstätigenbeiträgen gegenübergestellt. Erreichen sie nicht mindestens deren Hälfte, können zusätzliche Beiträge fällig werden.

Der Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige beträgt 2026 530 Franken im Jahr. 530 Franken sind aber keine Pauschallösung für jede Auszeit. Die Berechnung berücksichtigt insbesondere Vermögen und Renteneinkommen. Für Verheiratete kann die eigene Beitragspflicht entfallen, wenn der Ehepartner im AHV-Sinn erwerbstätig ist und mindestens den doppelten Mindestbeitrag von 1060 Franken entrichtet. Die Voraussetzungen müssen tatsächlich erfüllt sein.

Eine mehrmonatige Reise kann zwei Kalenderjahre berühren. Lass beide getrennt beurteilen. Zuständig ist die Ausgleichskasse; wer als nichterwerbstätige Person beitragspflichtig wird, muss sich selbst anmelden. Die offiziellen Regeln und Berechnungsbeispiele stehen im AHV-Merkblatt 2.03 als PDF.

Pensionskasse: Risikoschutz und Sparen getrennt betrachten

Bei der zweiten Säule gibt es keine einzige Urlaubsregel, die für jede Kasse gleich funktioniert. Zwei Fragen gehören in jede Anfrage: Was passiert mit den Leistungen bei Tod oder Invalidität? Und werden weiterhin Beiträge für das Altersguthaben gutgeschrieben? Eine Weiterversicherung nur der Risiken bedeutet nicht automatisch, dass dein Alterssparen weiterläuft.

Wie konkret die Unterschiede sein können, zeigt die BVK: Ihr Merkblatt unterscheidet unter anderem zwischen einer Auszeit bis 14 Tage, einer längeren Auszeit bis zu einem Monat und Urlaub über einen Monat. Für eine freiwillige Weiterführung verlangt sie den rechtzeitigen Antrag vor Urlaubsbeginn. Bei der Sparversicherung sind Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge selbst zu finanzieren. Diese Bedingungen sind ein Beispiel der BVK, keine allgemeine Schweizer Vorschrift.

Lass dir zwei Offerten geben, wenn deine Kasse die Wahl anbietet: eine für den Risikoschutz und eine für Risiko plus Sparen. Vergleiche die gesamten Kosten, nicht nur den bisherigen Abzug auf deiner Lohnabrechnung. Kläre auch, ob der Arbeitgeber freiwillig einen Teil übernimmt und was bei einer früheren Rückkehr gilt. Die Antwort gehört in die schriftliche Urlaubsvereinbarung.

Drei typische Auszeiten: Was du jeweils organisieren solltest

Die folgenden Beispiele sind Planungsszenarien, keine individuellen Deckungszusagen. Angenommen wird eine bisherige Anstellung mit NBU-Schutz und ein fortbestehender Schweizer Wohnsitz.

1. Vier Wochen: Die Daten prüfen, nicht bloss die Dauer

Du nimmst vier Wochen frei und kehrst danach in die bisherige Anstellung zurück. Liegt der gesamte Unterbruch innerhalb der bestätigten Nachdeckung und beginnt der erneute NBU-Schutz rechtzeitig, kann die bestehende Unfallversicherung ausreichen. Trage dennoch das genaue Rückkehrdatum ein: «Vier Wochen Reise» und «vier Wochen ohne Lohnanspruch» müssen nicht identisch sein.

Für die Pensionskasse reicht ein Blick auf die Unfallfrist nicht. Frage auch für diese kurze Auszeit nach dem Sparprozess und möglichen Beiträgen. Lege die Antworten gemeinsam ab. So musst du bei einer späteren Verlängerung nicht rekonstruieren, welche Absprache für welchen Versicherungszweig galt.

2. Drei Monate: Eine überschaubare Brücke bauen

Deine Auszeit geht über die Nachdeckung hinaus. Lass den UVG-Versicherer den anschliessenden Zeitraum bis zur Rückkehr berechnen und schliesse die benötigte Abrede rechtzeitig ab. Entscheide parallel über die Pensionskasse. Für die AHV sammelst du die erwarteten Beschäftigungsmonate, Arbeitspensen und Lohnangaben des gesamten Jahres, damit die Kasse deine Situation beurteilen kann.

Für dein Budget sind drei getrennte Zeilen nützlich: laufende Lebenshaltungskosten, zusätzliche Versicherungszahlungen und entfallende Vorsorgebeiträge. Die letzte Zeile ist kein sofortiger Rechnungsbetrag, macht aber sichtbar, wenn du während der Auszeit weniger fürs Alter ansparst.

3. Acht Monate: Den Übergang nach der Abrede von Anfang an planen

Acht Monate lassen sich nicht vollständig mit der üblichen Nachdeckung und einer maximal sechsmonatigen Abrede überbrücken. Plane die anschliessende Unfalldeckung bereits vor der Abreise. Setze eine zusätzliche Erinnerung einige Wochen vor deren Wechsel. Entscheidend ist eine bestätigte Lösung für die gesamte Auszeit, nicht nur für deren ersten Abschnitt.

Bei einer so langen Pause gehört die AHV-Abklärung früh auf die Liste. Auch die Pensionskasse braucht klare Daten. Wenn du unterwegs eine bezahlte Tätigkeit annimmst, deinen Wohnsitz verlegst oder die Reise verlängerst, informiere die beteiligten Stellen erneut: Die ursprünglich bestätigte Lösung beruhte auf einer anderen Situation.

Deine Zeitachse vor und nach der Auszeit

  1. Sechs bis acht Wochen vorher: Zeitraum und Rückkehr schriftlich vereinbaren. Namen von UVG-Versicherer, Pensionskasse und Ausgleichskasse zusammentragen. Dieser Vorlauf ist ein Planungsvorschlag, keine gesetzliche Frist.
  2. Vor Urlaubsbeginn: PK-Varianten und Zahlungsmodus bestätigen lassen. AHV-Situation abklären. Krankheits- und Auslandsschutz prüfen. NBU-Enddatum in den Kalender eintragen.
  3. Vor Ablauf der NBU-Nachdeckung: Abrede abschliessen und fristgerecht bezahlen, sofern benötigt. Police und Zahlungsbeleg speichern.
  4. Vor jeder Verlängerung: Rückkehrdatum, Abrede, Krankenkasse und Pensionskasse erneut aufeinander abstimmen. Eine Verlängerung der Reise ist noch keine Verlängerung der Versicherung.
  5. Bei der Rückkehr: Beginn der erneuten Deckungen bestätigen lassen und die nächste Lohnabrechnung prüfen. Allfällige offene AHV-Abklärungen abschliessen.

Diese Anfrage kannst du der Personalabteilung schicken

Ich plane unbezahlten Urlaub vom [Datum] bis [Datum] und die Rückkehr am [Datum]. Bitte bestätigt mir den letzten Tag mit Anspruch auf mindestens den halben Lohn sowie den zuständigen UVG-Versicherer. Welche Meldung erhält die Pensionskasse, welche Varianten für Risiko- und Sparversicherung stehen zur Verfügung und welche Beiträge muss ich selbst bezahlen? Bitte teilt mir auch mit, ob sich die Krankentaggelddeckung verändert und welche Formulare ich vor Urlaubsbeginn einreichen muss.

Ergänze für die Ausgleichskasse deine Beschäftigungsmonate und Pensen des jeweiligen Kalenderjahres. Eine präzise Anfrage mit Daten ist wesentlich hilfreicher als die allgemeine Frage, ob man «während eines Sabbaticals versichert» sei.

Häufige Fragen zum unbezahlten Urlaub

Reicht es, wenn mein Arbeitsvertrag weiterläuft?

Nein. Das Fortbestehen der Anstellung beantwortet nicht, welche Versicherungsleistungen während der lohnlosen Zeit weiterbestehen. Lass dir die einzelnen Bereiche bestätigen.

Kann ich die Abredeversicherung erst nach dem Urlaub abschliessen?

Nein. Eine verpasste Abschlussfrist lässt sich nicht nachträglich reparieren. Wende dich bei einer bereits entstandenen Lücke sofort an den bisherigen Unfallversicherer und die Krankenkasse, um das weitere Vorgehen zu klären.

Wer bezahlt die Versicherungen während der Auszeit?

Das hängt vom Bereich und von den getroffenen Vereinbarungen ab. Verlange deshalb konkrete Beträge und Fälligkeiten. Gehe insbesondere bei einer freiwilligen PK-Weiterführung nicht davon aus, dass dein bisheriger Lohnabzug sämtliche Kosten abbildet.

Quellen und Dokumente

Recherchestand: 15. September 2026. Beiträge und Tarife beziehen sich auf den angegebenen Stand. Die Beispiele im Artikel sind eigene Planungsszenarien.