St. Gallen plant neues Sportgesetz: Mehr Bewegung im Alltag
Der Gesetzesentwurf soll neben Vereins- und Nachwuchssport auch Bewegung im Alltag stärken. Die Vernehmlassung läuft bis 30. November; eine Anwendung ist frühestens 2028 vorgesehen.

Die St. Galler Regierung will die Sportförderung neu ordnen. Ein neues Bewegungs- und Sportförderungsgesetz soll das Gesetz von 1974 ablösen und auch Schulwege, öffentliche Räume und selbstorganisierten Sport stärker berücksichtigen. Der Entwurf ist seit September in der Vernehmlassung und noch nicht beschlossen.
Warum das Gesetz von 1974 ersetzt werden soll
Das geltende kantonale Gesetz stammt aus dem Jahr 1974. Die Regierung begründet die Neuordnung damit, dass sich sowohl die Bedeutung von Bewegung und Sport als auch die Rahmenbedingungen verändert haben. Der neue Entwurf soll auf heutige und künftige Anforderungen ausgerichtet werden.
Die Vorlage ist als Rahmengesetz angelegt. Sie soll unterschiedliche Aspekte der Förderung abbilden, statt sich ausschliesslich auf einzelne Sportangebote zu konzentrieren. Dazu gehört nach der Mitteilung auch eine Grundlage für fairen, sicheren und ethisch korrekten Sport.
Auch Joggen, Velofahren und der Schulweg zählen
Der Entwurf umfasst den Breiten- und Nachwuchsleistungssport. Darüber hinaus sollen Bewegung im Alltag und selbstorganisierte Aktivitäten ausdrücklich gefördert werden. Als Beispiele nennt die Regierung Radfahren, Joggen und Bewegung auf dem Schulweg.
Damit geraten auch die Bedingungen ausserhalb klassischer Sportanlagen in den Blick. Verkehrssicherheit und attraktiv gestaltete öffentliche Räume beeinflussen, ob Menschen sich im Alltag bewegen können. Der Kanton beschreibt die Förderung deshalb als Aufgabe, bei der mehrere Bereiche zusammenwirken.
Kanton und Gemeinden sollen sich dafür einsetzen, dass die Bevölkerung unabhängig vom Alter oder von körperlichen Voraussetzungen Zugang zu Bewegung und Sport hat. Welche einzelnen Projekte daraus später entstehen, ist mit dem Gesetzesentwurf allein noch nicht festgelegt.
Eine Strategie im Achtjahresrhythmus
Das neue Gesetz soll die Grundlage für eine kantonale Bewegungs- und Sportförderungsstrategie schaffen. Die Regierung soll diese alle acht Jahre erlassen. Damit würde die längerfristige Ausrichtung der Förderung regelmässig gebündelt überprüft und neu bestimmt.
Ein solcher strategischer Rahmen ist von konkreten Förderentscheiden zu unterscheiden. Die Medienmitteilung enthält noch keine vollständige Liste künftiger Programme, Anlagen oder Zuschüsse. Sie beschreibt die vorgesehene gesetzliche Architektur.
Mehr Lotteriefondsmittel für den Sportfonds
Auch die Finanzierung soll neu ausgerichtet werden. Nach dem Entwurf sollen künftig 30 bis 35 Prozent der Lotteriefondsmittel dem kantonalen Sportfonds zur Verfügung stehen. Die Regierung verweist dafür auf eine entsprechende Motion zur gemeinsamen Förderung von Sport, Bildung, Innovation, Sozialem und Kultur.
Die Prozentangabe ist kein fixer Frankenbetrag. Wie viele Mittel daraus in einem bestimmten Jahr entstehen, lässt sich ohne die jeweilige Bemessungsgrundlage nicht berechnen. Zudem handelt es sich derzeit um eine vorgeschlagene Regelung, nicht um bereits ausbezahlte zusätzliche Beiträge.
Die nächsten politischen Schritte
- Bis 30. November 2026: öffentliche Vernehmlassung zum Entwurf.
- Voraussichtlich Frühling 2027: Zuleitung der Vorlage an den Kantonsrat.
- Frühestens Januar 2028: mögliche Anwendung mit Übergangsbestimmungen.
Diese zeitliche Abfolge ist für Vereine, Gemeinden und Interessierte wichtig. Aus der aktuellen Ankündigung ergeben sich noch keine sofort geltenden neuen Förderansprüche. Zuerst werden Rückmeldungen zur Vorlage eingeholt, danach folgt die parlamentarische Behandlung.
Was sich mit der Vorlage verändern soll
Der Schwerpunkt liegt auf einem breiteren Verständnis von Sportförderung. Neben organisierten Angeboten soll auch die alltägliche Bewegung stärker berücksichtigt werden. Der geplante Strategiezyklus und die vorgesehene Finanzierung sollen dafür einen längerfristigen Rahmen schaffen.
Ob die Vorlage in dieser Form umgesetzt wird, hängt vom weiteren politischen Verfahren ab. Der aktuelle Stand ist ein öffentlich zur Diskussion gestellter Entwurf. Die kantonale Mitteilung vom 11. September nennt den 30. November als massgebliche Frist für die Vernehmlassung.