Alltag

Solaranlage in der Schweiz planen: Förderung, Eigenverbrauch und Rendite 2026

Von Dachzustand und Ertragsprognose über Einmalvergütung und Rücklieferpreis bis zur Batterie: So vergleichen Sie Solarofferten mit sichtbaren Annahmen statt Werbeversprechen.

Dachintegrierte Photovoltaikanlage auf einem Wohnhaus
KS4805 · CC BY-SA 4.0 · Lizenz

Eine Photovoltaikanlage ist ein abgestimmtes Projekt aus Gebäude, Stromprofil, Netz, Förderung und Vertrag. Eine vollständige Beispielrechnung zeigt, welche Annahmen Wirtschaftlichkeit und Amortisationszeit tatsächlich bestimmen.

Eine Solaranlage beginnt mit Dach, Verbrauch und Zeitprofil

Die Frage «Wie viele Jahre dauert die Amortisation?» kommt zu früh. Zuerst muss geklärt werden, ob Dach oder Fassade technisch geeignet sind, wie viel Strom das Gebäude wann verbraucht und welche Leistung ans Netz angeschlossen werden kann. Erst danach sind Angebot, Förderung und Wirtschaftlichkeit vergleichbar.

Das Bundesamt für Energie stellt mit sonnendach.ch eine erste Potenzialschätzung für Gebäude bereit. Sie ersetzt keine Vor-Ort-Aufnahme. Verschattung, Statik, Dachzustand, Brandschutz, Leitungswege und ein geplanter Dachersatz können das nutzbare Potenzial verändern. Eine Anlage auf einem Dach, das in fünf Jahren saniert werden muss, erzeugt vermeidbare Demontagekosten.

Auch die Jahresproduktion allein reicht nicht. Ein Haushalt mit Wärmepumpe und Elektroauto kann viel Strom benötigen, aber nicht zwingend zur Produktionszeit. Eigenverbrauch entsteht nur, wenn der Solarstrom im Gebäude oder in einer zulässigen Gemeinschaft gleichzeitig genutzt wird. Der Rest wird eingespeist und anders vergütet als vermiedener Netzbezug.

Förderung 2026: Begriffe sauber auseinanderhalten

Der Bund fördert Photovoltaikanlagen mit Einmalvergütungen. Die kleine Einmalvergütung KLEIV gilt regulär für Anlagen mit weniger als 100 Kilowatt Leistung, die grosse Einmalvergütung GREIV ab 100 Kilowatt. Anlagen ab 100 Kilowatt können allerdings auf den Leistungsbeitrag ab 100 Kilowatt verzichten und stattdessen eine KLEIV beantragen. Beide Vergütungen betragen maximal 30 Prozent der Investitionskosten von Referenzanlagen. Für Anlagen ohne Eigenverbrauch gibt es die hohe Einmalvergütung HEIV, die bis zu 60 Prozent der Referenzkosten erreichen kann; ab 150 Kilowatt werden bestimmte Förderinstrumente über Auktionen vergeben.

«Maximal 30 Prozent» bedeutet nicht, dass 30 Prozent der persönlichen Offerte erstattet werden. Die Berechnung verwendet Referenzanlagen und festgelegte Leistungsbeiträge. Pronovo ist für die Abwicklung zuständig und publiziert Richtlinien und Ansätze. Vor der Bestellung wird geklärt, ob das Gesuch vor oder nach der Inbetriebnahme einzureichen ist und welche Unterlagen nötig sind.

BausteinFrage vor VertragsabschlussNachweis
AnlagenleistungWelche Gleichstrom-Spitzenleistung wird installiert?Moduldatenblatt und Stringplan
ErtragWelche Verschattung und Systemverluste sind eingerechnet?Ertragsprognose mit Annahmen
FörderungWelcher Fördertyp und welcher erwartete Betrag?Pronovo-Berechnung, nicht nur Verkaufsprospekt
NetzIst Anschluss oder Verstärkung nötig?Schriftliche Auskunft des Netzbetreibers
GarantieWer haftet für Montage, Wechselrichter und Dach?Vertragliche Garantiebedingungen

Rückliefervergütung ab 2026

Für eingespeisten Strom gilt seit 1. Januar 2026 der vom Bundesamt für Energie publizierte Referenzmarktpreis, sofern sich Netzbetreiber und Produzent nicht auf einen anderen Vergütungsbetrag einigen. Zusätzlich bestehen Mindestvergütungen, abgestuft nach Anlagenleistung und danach, ob Eigenverbrauch stattfindet. Der Referenzmarktpreis wird periodisch publiziert und kann sich verändern.

Eine Offerte darf deshalb nicht über zwanzig Jahre mit einer einzigen, ungarantierten Einspeisevergütung rechnen. Besser sind mindestens drei Szenarien: tiefer, mittlerer und höherer Rücklieferpreis. Beim Eigenverbrauch wird nicht die Einspeisevergütung verdient, sondern ein Teil des ansonsten bezogenen Strompreises vermieden. Auch dieser Bezugspreis kann sich verändern.

Für Herkunftsnachweise kann eine separate Vergütung oder Regelung bestehen. Sie wird in der Rechnung nicht stillschweigend zum Strompreis addiert, sondern als eigener Vertragspunkt behandelt. Netzbetreiber, Energieabnehmer und Herkunftsnachweis-Abnehmer können unterschiedliche Rollen haben.

Ein vollständiges Rechenbeispiel mit offenen Annahmen

Wir betrachten eine fiktive Anlage mit 10 Kilowatt Spitzenleistung. Die angenommene spezifische Jahresproduktion beträgt 950 Kilowattstunden pro Kilowatt, also 9’500 Kilowattstunden. Das ist eine Modellannahme und muss durch die standortbezogene Prognose ersetzt werden. Der Haushalt verbraucht davon gleichzeitig 35 Prozent selbst: 9’500 × 0,35 = 3’325 Kilowattstunden. Die restlichen 6’175 Kilowattstunden werden eingespeist.

Für vermiedenen Netzbezug nehmen wir 28 Rappen pro Kilowattstunde an. Der Wert des Eigenverbrauchs beträgt 3’325 × 0.28 = 931 Franken pro Jahr. Für die Rücklieferung setzen wir in einem Szenario 7 Rappen an: 6’175 × 0.07 = 432.25 Franken. Zusammen ergibt das 1’363.25 Franken jährlichen Brutto-Nutzen vor Wartung, Versicherung, Steuern, Wechselrichterersatz und Finanzierung.

Die Investition betrage laut Annahme 25’000 Franken. Wir unterstellen eine Einmalvergütung von 5’000 Franken; der echte Förderbetrag muss von Pronovo berechnet werden. Die Nettoinvestition wäre 20’000 Franken. Eine simple statische Rückzahlungsdauer ergibt 20’000 ÷ 1’363.25 = rund 14,7 Jahre.

Diese Zahl ist noch keine Wirtschaftlichkeitsanalyse. Sinkt die Rückliefervergütung im Modell auf 4 Rappen, fällt der Jahresnutzen um 185.25 Franken. Steigt der Eigenverbrauch durch intelligentes Laden von 35 auf 50 Prozent, werden 1’425 Kilowattstunden von Einspeisung zu Eigenverbrauch verschoben; die Wertdifferenz hängt von Bezugspreis minus Rücklieferpreis ab. Gleichzeitig können Batterie, Steuerung oder ein grösserer Wechselrichter zusätzliche Kosten verursachen.

Wann ein Batteriespeicher passt

Ein Speicher erhöht gewöhnlich den Anteil des selbst genutzten Solarstroms, produziert aber keine zusätzliche Energie. Bei jedem Lade- und Entladevorgang entstehen Verluste. Wirtschaftlich ist daher nicht die gespeicherte Kilowattstunde allein, sondern die Differenz zwischen vermiedenem Bezugspreis und entgangener Einspeisevergütung nach Verlusten relevant.

Ein Beispiel: Eine gespeicherte Kilowattstunde vermeidet angenommen 28 Rappen Netzbezug, hätte ohne Speicherung 7 Rappen Einspeiseerlös gebracht und erreicht nach Verlusten nicht vollständig den Verbraucher. Die maximale Bruttodifferenz vor Verlusten beträgt 21 Rappen. Daraus müssen Anschaffung, Alterung und Ersatz des Speichers bezahlt werden. Eine hohe Autarkiequote ist deshalb nicht automatisch die günstigste Lösung.

Ein Speicher kann trotzdem andere Ziele erfüllen, etwa Lastspitzen begrenzen oder mit geeigneter Technik eine Notstromfunktion bieten. «Batterie vorhanden» bedeutet nicht automatisch, dass das Haus bei Netzausfall versorgt wird. Inselbetrieb, Umschalteinrichtung und verfügbare Leistung müssen ausdrücklich geplant sein.

Offerten vergleichbar machen

  1. Alle Offerten auf dieselbe Anlagenleistung und denselben Dachbereich beziehen.
  2. Module, Wechselrichter, Unterkonstruktion und Optimierer genau bezeichnen.
  3. Gerüst, Elektroarbeiten, Zähler, Anmeldung und Dokumentation einschliessen.
  4. Ertragsannahmen und Verschattung separat ausweisen.
  5. Förderbetrag nicht als garantiert behandeln, bevor die Grundlage bestätigt ist.
  6. Garantie des Herstellers von der Montagegarantie des Installateurs unterscheiden.
  7. Wartung, Monitoring und mögliche Wechselrichterkosten in die Langfristrechnung aufnehmen.

Billigste Franken pro Kilowatt sind nicht automatisch das beste Angebot. Ein zu dicht belegtes Dach kann Wartungswege, Schneefang oder Brandschutz erschweren. Ein überdimensionierter Wechselrichter ist nicht zwingend besser, ein kleinerer nicht automatisch falsch. Entscheidend ist die dokumentierte Systemauslegung.

Bewilligung, Netzanschluss und Inbetriebnahme

Baurecht und Meldeverfahren unterscheiden sich nach Kanton, Gemeinde, Gebäude und Gestaltung. Bei geschützten Objekten oder speziellen Anlagen können zusätzliche Anforderungen gelten. Parallel braucht es die technische Anmeldung beim Netzbetreiber, die Installationskontrolle und nach Fertigstellung die erforderliche Dokumentation.

Vor der Schlusszahlung sollten mindestens Schema, Datenblätter, Garantien, Messprotokolle, Sicherheitsnachweis, Zugang zum Monitoring und Zugangsdaten vorliegen. Im ersten Betriebsjahr wird der tatsächliche Ertrag mit der Prognose verglichen, wobei Wetterunterschiede berücksichtigt werden. Ein ungeklärter starker Minderertrag wird nicht bis zum Garantieende ignoriert.

Eine gute Solaranlage ist damit kein einzelnes Produkt, sondern ein abgestimmtes Projekt aus Gebäude, Stromprofil, Netz, Förderung und Vertrag. Wer jede Annahme sichtbar macht, kann Offerten sachlich vergleichen und erkennt, ob die Wirtschaftlichkeit vom Eigenverbrauch, von einer optimistischen Vergütung oder von einer technisch belastbaren Planung getragen wird.

Lebenszyklus, Versicherung und Steuern

Module, Wechselrichter und Speicher haben unterschiedliche Lebensdauern und Garantien. Eine 25-jährige Leistungsgarantie für Module ist keine Rundumgarantie für Anlage, Dach und Ertrag. In der Langfristrechnung wird mindestens ein möglicher Wechselrichterersatz als Szenario erfasst. Reinigung ist nicht auf jedem Dach jährlich nötig, Kontrolle und Monitoring bleiben trotzdem Teil des Betriebs.

Die Gebäudeversicherung und private Sachversicherung werden vor Inbetriebnahme informiert. Je nach Kanton, Gebäudewert und Montageart ändern sich Versicherungssumme oder Prämie. Schäden durch Montage, Sturm, Hagel, Feuer und Betriebsunterbruch können unterschiedlich gedeckt sein. Der Vertrag soll auch regeln, wer bei einer Dachundichtigkeit die Ursache untersucht.

Steuerlich werden Förderung, Investitionsabzug und Einnahmen aus Einspeisung kantonal und nach dem im jeweiligen Steuerjahr geltenden Recht beurteilt. Eine Verkaufspräsentation ersetzt keine Steuerinformation des Wohnkantons. Eine heutige Langfristrechnung sollte deshalb steuerliche Regeln nicht unverändert über die gesamte Laufzeit fortschreiben.

Am Ende wird ein Anlagenordner geführt: Offerte, Vertrag, Förderverfügung, Netzanschluss, Sicherheitsnachweis, Garantien, Seriennummern, Ertragsprognose und jährliche Produktionsdaten. Dieser Ordner erleichtert Garantiefragen, Hausverkauf und den Vergleich von Soll- und Ist-Ertrag.

Für den Soll-Ist-Vergleich wird nicht nur die Jahreszahl notiert. Monatliche Produktion, längere Ausfälle und aussergewöhnliche Verschattung werden dokumentiert. Weicht der Ertrag ab, werden zuerst Wetter, verfügbare Anlagenzeit und Wechselrichter-Meldungen geprüft. Ein einzelner bewölkter Monat ist kein Mangel; eine abgeschaltete Stringgruppe über ein halbes Jahr kann dagegen erheblichen Ertrag kosten. Klare Monitoring-Zuständigkeit gehört deshalb bereits in den Vertrag.

Bei einem späteren Hausverkauf werden auch Rechte und Pflichten aus Förder- oder Vermarktungsverträgen offengelegt. Käufer benötigen Zugang zum Monitoring und die vollständigen Garantien. Eine sauber dokumentierte Anlage lässt sich technisch und wirtschaftlich besser beurteilen als ein Dach mit unbekannten Komponenten.

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Quellen