SBB Verspätung: Welche Entschädigung gibt es in der Schweiz?

Zugverspätungen sind in der Schweiz selten, aber sie kommen vor. Vielen ist nicht klar, ob man bei einer Verspätung Anspruch auf eine Entschädigung hat — und wenn ja, wie hoch diese ausfällt.
Hier findest du die wichtigsten Regeln.
Wann gibt es eine Entschädigung?
Seit 2023 gilt in der Schweiz ein einheitliches System:
Du bekommst eine Entschädigung, wenn:
- dein Zug mehr als 60 Minuten verspätet ist
- oder komplett ausfällt und du deutlich später ankommst
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung richtet sich nach dem Ticketpreis:
- 25 % Rückerstattung ab 60 Minuten Verspätung
- 50 % Rückerstattung ab 120 Minuten Verspätung
Bei Abos gelten spezielle Regeln (GA, Halbtax, Streckenabo).
Wie beantrage ich die Entschädigung?
Die Anfrage erfolgt direkt online:
- Auf sbb.ch oder in der SBB Mobile App
- Bereich: „Verspätung melden“
- Bildupload / Ticketnummer eingeben
- Formular absenden
Die Rückerstattung erfolgt meist innerhalb weniger Tage.
Gilt das auch bei internationalen Verbindungen?
Ja — bei Verbindungen durch EU-Länder gelten sogar noch strengere Regeln.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Keine Entschädigung gibt es bei:
- Wetterextremen
- Höherer Gewalt (z. B. Sturmschäden, Lawinen)
- Selbstverschuldetem Verpassen (z. B. zu spät am Bahnhof)
Fazit
Bei SBB-Verspätungen ab 60 Minuten besteht ein klar geregelter Anspruch auf Entschädigung. Die Beantragung ist schnell und unkompliziert online möglich.