Lohnausweis verstehen: Diese Felder solltest du vor der Steuererklärung kontrollieren
Lohnausweis prüfen: Die wichtigsten Ziffern, ein markiertes Zahlenmuster und eine Checkliste helfen dir, Lohn, Spesen und Abzüge richtig abzugleichen.

Kontrolliere auf deinem Lohnausweis zuerst Jahr, Beschäftigungsdauer, Bruttolohn und Abzüge. Danach prüfst du Spesen, Arbeitgeberleistungen und Bemerkungen. Der Nettolohn in Ziffer 11 ist nicht zwingend der Betrag, der auf deinem Bankkonto angekommen ist. Quellensteuer, Spesen und Sachleistungen können den Unterschied erklären.
Der Lohnausweis fasst Leistungen des Arbeitgebers für ein Kalenderjahr zusammen. Er ist damit etwas anderes als die monatliche Lohnabrechnung. Für deine Steuererklärung brauchst du ein plausibles Gesamtbild: alle Arbeitgeber, alle relevanten Zahlungen und keine doppelt erfassten Abzüge. Dieser Leitfaden führt dich in einer sinnvollen Reihenfolge durch die Kontrolle.
Stand: 15. September 2026, anhand der ESTV-Wegleitung für Lohnausweise ab Steuerperiode 2026. Das Muster unten ist vollständig erfunden und kein amtlich ausgestellter Lohnausweis.
Was du für den Abgleich bereitlegst
- Den Lohnausweis und sämtliche Monatsabrechnungen des betreffenden Jahres.
- Arbeitsvertrag und Änderungen zu Pensum, Lohn oder Funktion.
- Bonusabrechnung und Unterlagen zu Ein- oder Austritt.
- Spesenabrechnungen sowie Informationen zu Geschäftsauto oder anderen Nebenleistungen.
- Belege zu direkt bezahlten Pensionskasseneinkäufen und eine allfällige Quellensteuerübersicht.
Bankauszüge sind eine zusätzliche Kontrolle, aber kein Ersatz für die Lohnabrechnungen. Eine Überweisung kann Lohn und Spesen zusammen enthalten. Umgekehrt kann ein steuerlich zu erfassender Vorteil ohne Überweisung entstehen, etwa durch die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs.
Die wichtigsten Felder und Ziffern
| Feld | Dein Kontrollpunkt |
|---|---|
| D und E | Stimmen Kalenderjahr sowie Beginn und Ende der Beschäftigung? |
| F und G | Hinweise zu unentgeltlichem Arbeitsweg beziehungsweise Verpflegung: Passen sie zu den tatsächlichen Arbeitgeberleistungen? |
| 1–7 | Lohn und weitere Leistungen: Sind vertragliche Zahlungen und geldwerte Vorteile nachvollziehbar erfasst? |
| 8 | Bruttolohn total: die Summe der entsprechenden Lohnbestandteile. |
| 9 und 10 | Bescheinigte Sozialversicherungs- und Vorsorgeabzüge. |
| 11 | Nettolohn nach Abzug der Ziffern 9 und 10 von Ziffer 8. |
| 12 | Quellensteuer separat kontrollieren. |
| 13–15 | Spesen, weitere Gehaltsnebenleistungen und Bemerkungen lesen. |
Die Ziffern sind Orientierungspunkte, keine Aufforderung, fehlende Angaben selbst im Arbeitgeberdokument einzutragen. Wenn eine Zuordnung unklar ist, frag nach ihrer Grundlage. Für die konkrete Deklaration gelten die offizielle Wegleitung und die Vorgaben deiner kantonalen Steuererklärung.
Markiertes Zahlenmuster: Von Ziffer 8 zu Ziffer 11
Vereinfachtes Lehrbeispiel, alle Zahlen fiktiv: Eine Person erhält ausschliesslich Geldlohn, keine Sachleistungen. Die angegebenen Abzüge sind angenommene Jahressummen; sie sind keine allgemeingültigen Beitragssätze. Die hervorgehobenen Ziffern entsprechen den Kontrollstellen im Formular.
| Markierte Ziffer | Angenommener Betrag | Rechenfunktion |
|---|---|---|
| ① Ziffer 8 | 84’000 Fr. | Bruttolohn total |
| ② Ziffer 9 | 5’880 Fr. | Abzug |
| ③ Ziffer 10.1 | 4’200 Fr. | Ordentliche Vorsorgebeiträge |
| ④ Ziffer 10.2 | 0 Fr. | Kein über den Lohn abgezogener Einkauf |
| ⑤ Ziffer 11 | 73’920 Fr. | 84’000 − 5’880 − 4’200 |
| ⑥ Ziffer 12 | 5’040 Fr. | Quellensteuer separat ausgewiesen |
Der Nettolohn im Muster beträgt 73’920 Franken. Unter der zusätzlichen Annahme, dass keine weiteren Lohnabzüge bestehen, bleiben nach 5’040 Franken Quellensteuer 68’880 Franken ausbezahlter Lohn. Werden ausserdem 1’200 Franken echte Geschäftsspesen erstattet, können insgesamt 70’080 Franken auf dem Konto eingegangen sein. Diese letzte Summe ist trotzdem nicht Ziffer 11.
Die praktische Lehre: Eine Differenz zwischen Bankeingang und Lohnausweis ist zunächst eine Abstimmungsfrage. Zerlege sie in einzelne Positionen, bevor du einen Fehler annimmst. Umgekehrt sollte sich eine Differenz erklären lassen; «die Software macht das automatisch» ist keine nachvollziehbare Antwort auf eine konkrete Abweichung.
13. Monatslohn und Bonus: Nicht doppelt zählen
Vergleiche den vertraglichen Jahreslohn mit den tatsächlich abgerechneten Monaten. Bei einem vollen Jahr mit 6’000 Franken und dreizehn Monatslöhnen ergibt sich als Ausgangspunkt 78’000 Franken. Ein unterjähriger Eintritt, unbezahlter Urlaub oder eine Pensumsänderung können diese einfache Rechnung verändern.
Ein vertraglicher 13. Monatslohn gehört zum gewöhnlichen Lohn. Unregelmässige Leistungen können separat erscheinen; bei ganzjähriger Beschäftigung erlaubt die Wegleitung unter bestimmten Voraussetzungen eine Zusammenfassung im Lohn. Ein leerer Bonusbereich beweist deshalb nicht, dass eine Bonuszahlung vergessen wurde. Prüfe die Gesamtsumme und frage bei Bedarf nach der Aufteilung.
Führe eine kleine Kontrollliste: Monatslohn Januar bis Dezember, zusätzlicher Monatslohn, Bonus, sonstige Zulagen und Korrekturen. Übernimm Beträge jeweils nur einmal. Gerade eine separat verschickte Bonusabrechnung lässt sich sonst versehentlich zur bereits vollständigen Jahressumme addieren.
Spesen sind nicht einfach steuerfreier Zusatzlohn
Echte Spesen ersetzen beruflich entstandene Auslagen. Eine Zahlung wird nicht allein durch ihre Bezeichnung zu Spesenersatz. Unterscheide konkrete Auslagen, Pauschalen und Leistungen nach einem genehmigten Spesenreglement. Die Darstellung im Lohnausweis kann je nach Voraussetzungen unterschiedlich ausfallen.
Eine nicht betragsmässig aufgeführte einzelne Hotelrechnung muss daher nicht automatisch ein Fehler sein. Frage, welches Reglement oder welche Deklarationsregel angewandt wurde. Wurde dagegen ein Teil deines vereinbarten Lohns plötzlich als pauschale Spesen bezeichnet, solltest du Inhalt und sozialversicherungsrechtliche Behandlung gezielt klären lassen.
Für deine eigene Steuererklärung ist ausserdem wichtig, wer eine Ausgabe wirtschaftlich getragen hat. Eine vollständig erstattete Geschäftsreise ist nicht nochmals deine selbst bezahlte Berufsauslage. Behalte deshalb Originalausgabe, Erstattung und einen allenfalls verbleibenden eigenen Anteil getrennt.
Arbeitgeberleistungen: Auch die Kästchen lesen
Ein Geschäftsauto, ein vom Arbeitgeber bereitgestelltes GA oder vergünstigte Verpflegung können die steuerliche Beurteilung beeinflussen. Dabei sind Geldleistung, bewertete Sachleistung und blosser Hinweis nicht beliebig austauschbar. Kontrolliere deshalb nicht nur die grossen Zahlen, sondern auch F, G und die Bemerkungen.
Beschreibe einer Rückfrage die tatsächliche Situation: Seit wann steht dir das Auto zur Verfügung? Ist private Nutzung erlaubt? Hast du einen eigenen Kostenbeitrag geleistet? Welche Mahlzeiten bezahlt der Arbeitgeber? Mit diesen Angaben lässt sich die Zuordnung prüfen, ohne dass du selbst einen pauschalen Ansatz erfinden musst.
Pensionskasseneinkauf: Wo wurde er bescheinigt?
Ein über den Lohn abgezogener Einkauf kann im Lohnausweis erscheinen. Einen direkt an die Vorsorgeeinrichtung bezahlten Einkauf bescheinigt dagegen die Einrichtung separat. Sammle beide Dokumente und kontrolliere, ob sie dieselbe Zahlung betreffen.
Das Ziel ist nicht, möglichst viele Belege mit demselben Betrag einzureichen, sondern jede Zahlung genau einmal korrekt zu berücksichtigen. Notiere Zahlungsdatum, Empfänger und Bescheinigung. Bei einer Rückzahlung oder Korrektur benötigst du die aktualisierten Unterlagen.
Fehler der Personalabteilung melden
Guten Tag. Beim Abgleich meines Lohnausweises für [Jahr] ist mir in Ziffer [Nummer] eine Abweichung aufgefallen. Aus den beigefügten Abrechnungen ergibt sich [Betrag beziehungsweise Sachverhalt], im Lohnausweis steht [Angabe]. Bitte prüfen Sie die Differenz und erläutern Sie die Zuordnung. Falls eine Korrektur erforderlich ist, bitte ich um einen berichtigten Lohnausweis und den Hinweis, welche Fassung ersetzt wird. Vielen Dank.
Begrenze die Anhänge auf die relevanten Dokumente. Eine knappe Gegenüberstellung «Abrechnung – Lohnausweis – Differenz» erleichtert die Bearbeitung. Verändere den ausgestellten Lohnausweis nicht selbst und bewahre die Korrespondenz auf.
Läuft die Einreichungsfrist der Steuererklärung, kläre parallel die Fristfrage mit der Steuerbehörde. Eine offene HR-Anfrage verlängert sie nicht automatisch. Hast du bereits eingereicht, erkundige dich nach dem passenden Korrekturweg und beachte bei einer schon eröffneten Veranlagung die dort genannten Rechtsmittelfristen.
Abschlusskontrolle vor der Steuererklärung
- Alle Arbeitgeber und Beschäftigungszeiträume erfasst.
- Jahreslohn mit Monatsabrechnungen und Sonderzahlungen abgestimmt.
- Spesen und Sachleistungen von Geldlohn unterschieden.
- Quellensteuer nicht irrtümlich von Ziffer 11 abgezogen.
- Vorsorgezahlungen nicht doppelt berücksichtigt.
- Nur die richtige, gegebenenfalls korrigierte Fassung verwendet.
Für die monatliche Perspektive erklärt unser Beitrag Bruttolohn und Nettolohn in der Schweiz die wichtigsten Abzüge. Der Lohnausweis ergänzt diese Sicht um die vollständige Jahreskontrolle.