Gesundheit

Krankenkasse wechseln: Fristen und Ablauf verständlich erklärt

Vom Prämienvergleich bis zur neuen Police: So stimmen Kündigungsfrist, Modell, Franchise und Unfalldeckung beim Wechsel der Grundversicherung.

Flache 2D-Illustration mit Kalender, Schutzschild und Wechselpfeilen zur Krankenkasse.

Für den Wechsel der Grundversicherung auf den 1. Januar muss deine Kündigung in der Regel spätestens am 30. November bei der bisherigen Krankenkasse eintreffen. Der Poststempel genügt nicht. Für den Wechsel auf den 1. Januar 2027 ist der 30. November 2026 ein Montag. Plane die Zustellung trotzdem deutlich früher.

Der eigentliche Wechsel besteht aus zwei Vorgängen: Du kündigst die bisherige Grundversicherung und meldest dich bei der neuen an. Dazwischen prüfst du Modell, Franchise und Unfalldeckung. Wer nur auf die tiefste Monatsprämie schaut, kann zwar einen günstigeren Vertrag wählen, aber Regeln übersehen, die im Alltag nicht passen.

Die wichtigsten Termine auf einen Blick

VorhabenTermin und Voraussetzung
Grundversicherung auf 1. Januar wechselnNach Mitteilung der neuen genehmigten Prämie: Kündigungseingang bis 30. November. Nicht erst an diesem Tag abschicken.
Grundversicherung auf 1. Juli wechselnNur bei ordentlicher Franchise und freier Wahl der Leistungserbringer; Eingang bis 31. März.
Franchise senkenAuf Jahresbeginn; schriftliche Mitteilung muss bis 30. November eintreffen.
Franchise erhöhenAuf Jahresbeginn; frühzeitig mitteilen, das BAG empfiehlt spätestens Mitte Dezember.
Zusatzversicherung wechselnEigene Vertragsbedingungen und Laufzeit prüfen. Die Novemberfrist der Grundversicherung lässt sich nicht übertragen.

Fällt ein massgebender Eingangstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, kommt es auf den letzten Werktag davor und die gewöhnliche Geschäftszeit an. Eine kurz vor Mitternacht verschickte Nachricht ist deshalb keine vernünftige Friststrategie.

1. Erst das richtige Prämienjahr vergleichen

Nutze den offiziellen Rechner Priminfo. Gib Wohnort, Geburtsjahr, Franchise und Unfalldeckung für die richtige Person ein. Vergleiche anschliessend die Modelle, die du tatsächlich nutzen möchtest. Kinder und Erwachsene werden einzeln versichert; ein günstiges Angebot für dich muss nicht das günstigste für die ganze Familie sein.

Am Recherchetag, dem 15. September 2026, zeigt Priminfo noch das Prämienjahr 2026. Für einen Wechsel auf 2027 brauchst du die später veröffentlichten, vom BAG genehmigten 2027-Prämien. Eine heutige Beispielrechnung ist deshalb kein verbindliches Sparversprechen für das nächste Jahr.

Lege für jedes Angebot eine kurze Vergleichszeile an: Versicherer, Modellname, Monatsprämie, Jahresprämie, Franchise, Unfall ja/nein und erste Anlaufstelle. So bemerkst du, wenn ein vermeintlich günstigeres Angebot auf einer ganz anderen Franchise oder fehlender Unfalldeckung beruht.

2. Das Modell muss zu deinem Alltag passen

Im Hausarztmodell ist typischerweise eine gewählte Praxis deine erste Anlaufstelle. Bei HMO ist es eine bestimmte Organisation oder Gruppenpraxis; bei Telmed kontaktierst du zunächst die vorgesehene Beratungsstelle. Die genauen Abläufe und Ausnahmen unterscheiden sich zwischen Produkten. «Telmed» allein sagt beispielsweise noch nicht, welche App du benutzen musst oder wann eine Überweisung erforderlich ist.

  • Ist deine Hausarztpraxis im konkreten Modell zugelassen und nimmt sie dich weiterhin auf?
  • Wie erreichst du die erste Anlaufstelle abends oder am Wochenende?
  • Welche Regeln gelten für laufende Facharztbehandlungen, Medikamente und Überweisungen?
  • Welche Ausnahmen sind für Notfälle oder bestimmte Behandlungen vorgesehen?
  • Was passiert bei einem Verstoss gegen den vorgeschriebenen Behandlungspfad?

Bei einem Modellwechsel innerhalb derselben Kasse gelten nicht durchgehend dieselben Regeln wie beim Wechsel des Versicherers. Laut BAG kann der Wechsel von freier Arztwahl in ein Modell mit eingeschränkter Wahl auch während des Jahres erfolgen. Der umgekehrte Wechsel beziehungsweise der Wechsel zwischen besonderen Modellen ist grundsätzlich auf Jahresbeginn vorzubereiten. Lass dir Termin und unveränderte oder geänderte Franchise schriftlich bestätigen.

3. Franchise und Ersparnis getrennt beurteilen

Die Franchise ist dein eigener Kostenanteil, bevor die Versicherung nach den gesetzlichen Regeln mitbezahlt. Eine tiefere Prämie durch eine höhere Franchise ist deshalb nicht dieselbe Art von Ersparnis wie eine günstigere Kasse bei identischer Deckung und Franchise. Wie Franchise und Selbstbehalt zusammenspielen, erklärt unser separater Beitrag «Krankenkasse Franchise: Einfach erklärt».

Fiktives Vergleichsbeispiel: Angebot A kostet CHF 420 pro Monat, Angebot B CHF 365. Bei gleicher Franchise, Unfalldeckung und für dich passenden Modellbedingungen beträgt der reine Prämienunterschied CHF 55 monatlich beziehungsweise CHF 660 jährlich. Kostet ein drittes Angebot CHF 330, enthält aber eine höhere Franchise, ist die zusätzliche Differenz von CHF 420 pro Jahr noch kein Beweis dafür, dass es insgesamt günstiger ist.

Prüfe auch deine Liquidität: Könntest du eine grössere Arztrechnung kurzfristig tragen? Eine Prämienersparnis hilft wenig, wenn die dafür gewählte Kostenbeteiligung dein verfügbares Budget überfordert. Bewahre die Vergleichsgrundlagen auf, statt nur einen Screenshot des billigsten Preises zu speichern.

4. Unfalldeckung beim Wechsel ausdrücklich kontrollieren

Arbeitest du bei demselben Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche, bist du grundsätzlich auch gegen Nichtberufsunfälle über dessen Unfallversicherung versichert. Mit dem entsprechenden Nachweis kannst du die Unfalldeckung der Grundversicherung sistieren lassen. Ein kleines Pensum bei mehreren Arbeitgebern darfst du dafür nicht einfach zusammenzählen.

Bei Stellenwechsel, Erwerbsunterbruch oder geringerem Pensum musst du den Anschluss erneut prüfen. «Ohne Unfall» ist kein dauerhaft gültiger Sparschalter. Entscheidend ist, ob anderweitig vollständiger Schutz besteht und wann er endet. Die Krankenkassendeckung bei Unfall hat zudem andere Leistungen und Kostenbeteiligungen als die Unfallversicherung nach UVG.

5. Kündigen und gleichzeitig neu anmelden

Nutze für die Kündigung den offiziellen Priminfo-Musterbrief oder den von deiner Kasse vorgesehenen, nachweisbaren Weg. Versende die Kündigung mit ausreichend Reserve. Bei Postversand empfiehlt das BAG Einschreiben oder A-Post Plus; bewahre Briefkopie und Zustellnachweis auf.

Diese Angaben sollten eindeutig sein: Name, Adresse, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, betroffene Versicherung und Kündigungstermin. Schreibe ausdrücklich obligatorische Krankenpflegeversicherung beziehungsweise Grundversicherung, wenn die Zusatzversicherungen bestehen bleiben sollen.

Hiermit kündige ich meine obligatorische Krankenpflegeversicherung per 31. Dezember 2026. Diese Kündigung betrifft ausschliesslich die Grundversicherung. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und die Beendigung zum genannten Termin unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

Melde dich parallel bei der neuen Grundversicherung an. Halte Modell, Franchise, Unfallstatus und Beginn im Antrag fest. Für die obligatorische Grundversicherung darf die Kasse keine Gesundheitsprüfung verlangen und die Aufnahme nicht wegen Alter oder Krankheit verweigern. Du musst dafür keine Zusatzversicherung abschliessen.

6. Erst mit den Bestätigungen ist der Wechsel erledigt

Die bisherige Versicherung endet erst, wenn die neue Kasse ihr den lückenlosen Anschluss mitgeteilt hat. Speichere deshalb nicht nur deine abgesendeten Anträge, sondern auch die Bestätigungen. Kontrolliere die neue Police Zeile für Zeile: Person, Anfangsdatum, Modell, Franchise, Unfall und Prämie.

Eine offene Rechnung bedeutet nicht automatisch, dass jeder Wechsel unmöglich ist. Problematisch sind insbesondere bis zum Stichtag gemahnte Prämien, Kostenbeteiligungen und Verzugszinsen sowie aufgelaufene Betreibungskosten, wenn sie nicht rechtzeitig vollständig beglichen werden. Bei Rückständen solltest du dir eine schriftliche Aufstellung und die Voraussetzungen für den Wechsel geben lassen.

Wenn im Januar zwei Kassen Rechnungen schicken, kündige nicht nochmals blind. Kläre zuerst, ob die Anschlussmeldung fehlt oder ein anderer Hinderungsgrund besteht. Eine Doppelrechnung ist ein Anlass zur Abklärung, nicht zum kommentarlosen Einstellen sämtlicher Zahlungen.

Zusatzversicherung: Die wichtigste Trennung

Grund- und Zusatzversicherung müssen nicht beim gleichen Unternehmen sein. Die Zusatzversicherung darf nicht allein deshalb aufgehoben werden, weil du die Grundversicherung wechselst. Für einen freiwilligen Wechsel der Zusatzdeckung gelten jedoch andere Annahmebedingungen und Kündigungsregeln.

Kündige eine benötigte Zusatzversicherung erst, wenn die neue Versicherung ihre Aufnahme schriftlich und mit für dich akzeptablen Bedingungen bestätigt hat. Ein ausgefüllter Antrag ist noch keine Zusage. Prüfe Vorbehalte, Ausschlüsse, Beginn und Mindestlaufzeit. Lass dich nicht von einem gemeinsamen Verkaufsgespräch darüber hinwegtäuschen, dass du zwei unterschiedliche Verträge beurteilst.

Deine Abschlusskontrolle

  • Genehmigte Prämie des richtigen Jahres verglichen.
  • Modellregeln und gewünschte Praxis geprüft.
  • Franchise bewusst gewählt und Unfalldeckung abgeklärt.
  • Kündigung rechtzeitig eingegangen, Nachweis gespeichert.
  • Neue Grundversicherung beantragt und Police kontrolliert.
  • Anschlussmeldung beziehungsweise Bestätigungen vorhanden.
  • Zusatzversicherung separat behandelt.

Quellen und Grundlagen

Geprüft am 15. September 2026. Rechenbeispiele sind fiktiv und keine Versicherungsangebote.