Freizügigkeitskonto nach dem Stellenwechsel: Wo dein Pensionskassengeld hingehört
Freizügigkeitskonto nach Stellenwechsel, Auszeit oder Arbeitslosigkeit: Übertragung, Guthabensuche und Bezugsgründe. Mit Ablaufplan und Erklärvideo.

Bei einem Stellenwechsel gehört dein bisheriges Pensionskassenguthaben grundsätzlich in die neue Pensionskasse. Wenn du vorübergehend keiner neuen Kasse beitrittst, bleibt es in einer Freizügigkeitseinrichtung für deine Vorsorge erhalten. Dafür dient ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice. Es ist kein frei verfügbares Sparkonto.
Der wichtigste Schritt ist deshalb nicht der Vergleich möglichst vieler Konten, sondern die richtige Zuordnung deiner Austrittsleistung. Hier siehst du den Ablauf für eine neue Stelle, eine Auszeit und Arbeitslosigkeit sowie die Unterlagen, mit denen du den Übertrag kontrollierst. Stand: September 2026.
Freizügigkeitsleistung, Konto und Stiftung: der Unterschied
Die Freizügigkeitsleistung, auch Austrittsleistung genannt, ist der Betrag, den deine bisherige Pensionskasse beim Austritt für dich abrechnet. Es handelt sich nicht bloss um deine eigenen Lohnabzüge. Die Berechnung richtet sich nach den gesetzlichen und reglementarischen Regeln und umfasst das dir zustehende Vorsorgeguthaben.
Die Freizügigkeitsstiftung ist die Einrichtung, die dieses Geld ausserhalb einer aktiven Pensionskassenversicherung verwaltet. Das Freizügigkeitskonto ist die konkrete Vorsorgelösung bei dieser Einrichtung. Neben einer Kontolösung können Anbieter Wertschriftenlösungen führen; eine Freizügigkeitspolice ist eine andere Form der Erhaltung des Vorsorgeschutzes.
Die Marke einer Bank ist dabei nicht die ganze Vertragsinformation. Prüfe den Namen der Stiftung, das Reglement, die Kosten und die Bedingungen der gewählten Lösung. Eine schöne Banking-App sagt allein noch nichts darüber aus, wann du das Geld übertragen oder beziehen kannst.
Ablaufdiagramm: Wohin geht das Geld?
START: Austritt aus der bisherigen Pensionskasse
↓
Welche Situation trifft auf dich zu?
Neue Stelle mit Pensionskasse
→ Zahlungsangaben der neuen Kasse beschaffen
→ bisherige Kasse mit dem Übertrag beauftragen
→ Eingang auf dem neuen Vorsorgeausweis prüfen
Auszeit oder neue Tätigkeit ohne PK-Anschluss
→ Freizügigkeitseinrichtung wählen
→ Konto beziehungsweise Police eröffnen
→ Austrittsleistung direkt dorthin überweisen lassen
Arbeitslosigkeit
→ Freizügigkeitsguthaben organisieren
→ Risikoschutz und mögliche Weiterversicherung separat prüfen
→ bei späterem PK-Eintritt Guthaben wieder übertragen
Die Übersicht behandelt den gewöhnlichen Stellenwechsel. Bei einer bevorstehenden Pensionierung, einer Invaliditätsleistung oder einer besonderen Weiterversicherung solltest du vor einem Übertrag zuerst die Leistungssituation mit der bisherigen Kasse klären.
Fall 1: Du beginnst direkt eine neue Stelle
Fordere bei der neuen Pensionskasse die persönlichen Zahlungsinstruktionen an. Diese enthalten typischerweise die Empfängereinrichtung und Angaben, mit denen das Geld dir zugeordnet wird. Leite sie mit dem Austrittsformular an die bisherige Kasse weiter. Die Überweisung erfolgt zwischen den Einrichtungen, nicht über dein privates Bankkonto.
Hast du zusätzlich ein altes Freizügigkeitskonto, melde es der neuen Kasse ebenfalls. Eine neue Anstellung ist kein Anlass, vorhandene Vorsorgegelder aus Bequemlichkeit ungemeldet zurückzulassen. Falls die neue Kasse wegen ihres Leistungsniveaus nicht das gesamte Guthaben aufnehmen kann, muss der verbleibende Betrag korrekt als Freizügigkeitsguthaben behandelt werden. Die Kasse klärt das; du bestimmst nicht frei, welchen Anteil du ausserhalb behalten möchtest.
Fiktives Kontrollbeispiel: Die alte Kasse bestätigt eine Austrittsleistung von 84’500 Franken. Die neue Kasse meldet einen Eingang von 84’620 Franken. Die Differenz von 120 Franken könnte mit Zinsen zwischen Austritt und Übertrag zusammenhängen. Sie ist aber erst erklärt, wenn die Abrechnung dies zeigt. Stimmen die Beträge nicht überein, verlangst du eine Aufschlüsselung statt einer vorschnellen Nachzahlung.
Fall 2: Zwischen den Stellen liegt eine Auszeit
Bei einem Unterbruch ohne neue Pensionskasse wählst du eine Freizügigkeitseinrichtung und gibst der bisherigen Kasse den Überweisungsauftrag. Frage bei einem sehr kurzen, bereits feststehenden Unterbruch nach, ob und wie ein direkter Übertrag an die künftige Kasse abgewickelt werden kann.
Für eine längere Auszeit ist die Wahl der Lösung auch eine Frage des Zeithorizonts. Wer das Geld in wenigen Monaten wieder in eine Pensionskasse einbringen muss, hat eine andere Ausgangslage als jemand mit jahrelangem Unterbruch. Eine Wertschriftenlösung kann bis zum benötigten Übertrag an Wert verlieren. Ein niedriger Kontozins allein ist deshalb kein ausreichender Grund für einen hohen Aktienanteil.
Ein Freizügigkeitskonto führt die bisherigen Versicherungsleistungen nicht automatisch unverändert fort. Prüfe besonders die Absicherung bei Tod und Invalidität. Nach dem Austritt aus der alten Vorsorgeeinrichtung besteht grundsätzlich noch eine einmonatige Nachdeckung für diese Risiken; beginnt vorher ein neues Vorsorgeverhältnis, ist die neue Einrichtung zuständig. Eine lange Auszeit braucht daher eine separate Versicherungsprüfung.
Fall 3: Du meldest dich beim RAV
Die RAV-Anmeldung verschiebt das Altersguthaben nicht automatisch an den richtigen Ort. Du musst die Freizügigkeit weiterhin organisieren. Bei Anspruch auf Arbeitslosentaggelder besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Versicherung für Tod und Invalidität. Daraus entsteht aber nicht einfach dieselbe laufende Altersersparnis wie im bisherigen Arbeitsverhältnis.
Eine freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge kann möglich sein, kostet aber zusätzliche Beiträge. Ob sie bei der bisherigen Kasse oder der Auffangeinrichtung infrage kommt, hängt von der Situation und den Regeln ab. Vergleiche die Kosten mit deinem Budget, bevor du dich entscheidest. Die ersten organisatorischen Schritte nach dem Stellenverlust beschreibt unser Leitfaden für die ersten 30 Tage nach einer Kündigung.
Besonders wichtig ist die Prüfung nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung ab vollendetem 58. Altersjahr: Artikel 47a BVG eröffnet unter Voraussetzungen eine Weiterversicherung bei der bisherigen Einrichtung. Lass dir diese Möglichkeit vor einem Transfer erklären. Beiträge und spätere Bezugsbedingungen können deutlich von einem gewöhnlichen Freizügigkeitskonto abweichen.
Was passiert, wenn du nichts unternimmst?
Ohne deine Instruktion überweist die bisherige Kasse das Guthaben frühestens sechs Monate und spätestens zwei Jahre nach dem Austritt an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Das ist ein gesetzlicher Auffangmechanismus, kein sinnvoller persönlicher Terminplan. Eine veraltete Adresse kann dazu führen, dass dich Informationen zum Konto nicht erreichen.
Bewahre deshalb die Austrittsabrechnung auf und frage nach, wenn du keine Eingangsbestätigung erhältst. «Die Personalabteilung wird das schon machen» reicht nicht als Abschlusskontrolle. Nach jedem Umzug müssen auch Einrichtungen mit älteren Vorsorgeguthaben deine aktuellen Kontaktdaten haben.
Erklärvideo der Stiftung Auffangeinrichtung
Das folgende offizielle Video erklärt die Freizügigkeitsleistung und ihre Verwaltung. Untertitel lassen sich im Videoplayer aktivieren.
Welche Angaben solltest du vor der Kontoeröffnung prüfen?
- Vertragspartner: Welche Freizügigkeitsstiftung führt das Guthaben?
- Leistung: Reines Konto, Wertschriftenlösung oder Police – und welcher Risikoschutz besteht tatsächlich?
- Kosten: Führung, Anlagen, Übertrag, WEF-Vorbezug und spätere Auszahlung getrennt ansehen.
- Zeithorizont: Wann brauchst du den Übertrag an eine neue Pensionskasse voraussichtlich?
- Abwicklung: Welche Nachweise und Bearbeitungsschritte braucht ein Wechsel?
- Erreichbarkeit: Sind Name, Adresse, Zivilstand und relevante Begünstigtenangaben aktuell?
Ein Wechsel zwischen Freizügigkeitseinrichtungen ist grundsätzlich möglich. Lass dir aber vor einem Auftrag bestätigen, ob Anlagen zuerst verkauft werden, welche Gebühren anfallen und wie lange du mit dem Transfer rechnen musst. Eine aktuelle Konditionenprüfung gehört zum konkreten Vertragsabschluss; dieser Artikel verspricht keinen dauerhaft günstigsten Anbieter.
Kannst du das Freizügigkeitskonto auszahlen lassen?
Ein Stellenwechsel oder eine Auszeit allein ist kein Grund für eine freie Barauszahlung. Gesetzliche Bezugsfälle können beispielsweise der definitive Wegzug, die Aufnahme einer anerkannten selbstständigen Erwerbstätigkeit ohne obligatorische berufliche Vorsorge oder eine sehr kleine Austrittsleistung sein. Hinzu kommen besondere Regeln für Wohneigentum, Invalidität und den altersbedingten Bezug.
Beim Wegzug in die EU oder EFTA ist besonders zu prüfen, ob du dort weiterhin obligatorisch gegen Alter, Tod und Invalidität versichert bist. Dann kann der obligatorische Anteil grundsätzlich nicht bar ausgezahlt werden. Für den überobligatorischen Anteil und weitere Konstellationen gelten eigene Regeln. Die Staatsangehörigkeit allein beantwortet die Frage nicht.
Eine Firmengründung führt ebenfalls nicht automatisch zur Auszahlung: Als Angestellter deiner eigenen AG oder GmbH bist du nicht schon deshalb sozialversicherungsrechtlich selbstständig. Die Stiftung verlangt Nachweise und bei verheirateten beziehungsweise eingetragenen Personen gegebenenfalls die Zustimmung der Partnerperson. Kläre ausserdem die Steuerfolgen vor dem Antrag.
Vergessenes Guthaben suchen und den Übertrag abschliessen
Wenn du nicht weisst, wo frühere Gelder liegen, kannst du die Zentralstelle 2. Säule beim Sicherheitsfonds BVG mit einer Suche beauftragen. Die Auskunft ist kostenlos. Die Zentralstelle hilft, mögliche Einrichtungen zu finden; sie verwaltet nicht selbst dein Geld und entscheidet nicht über einen Auszahlungsanspruch.
Lege eine kurze Liste früherer Arbeitgeber, Beschäftigungszeiträume und bekannter Vorsorgeeinrichtungen an. Nach dem Suchergebnis kontaktierst du die gemeldete Einrichtung mit den verlangten Identifikationsunterlagen. Eine Suchanfrage allein ist noch kein Überweisungsauftrag.
Der Vorgang ist abgeschlossen, wenn du Austrittsabrechnung, Überweisungsbestätigung und Eingangsnachweis zusammen hast. Bei einer neuen Stelle kontrollierst du danach den neuen Vorsorgeausweis. So bleibt der Stellenwechsel auch finanziell nachvollziehbar.
Quellen und Hilfsmittel
- Stiftung Auffangeinrichtung BVG: Freizügigkeitskonto, Video und Formulare
- BSV: Altersvorsorge und Freizügigkeitsleistungen
- BSV: Austritt, Übertrag und Nachdeckung
- BSV: Berufliche Vorsorge bei Arbeitslosigkeit
- BSV: FZG, FZV und BVG, insbesondere Art. 47a
- Pensionskasse Stadt Bern: Übertrag und Barauszahlungsgründe
- Sicherheitsfonds BVG: Antrag zur Guthabensuche
- BSV: Kostenlose Auskunft der Zentralstelle 2. Säule