Familie

Familienzulagen: Anspruch, Priorität und Antrag

Wer erhält die Zulage, welcher Kanton zählt und wann gibt es eine Differenz? Geprüfte Beträge, drei Familienfälle und ein klarer Ablauf für den Antrag.

Flache 2D-Illustration einer Mutter mit Kind und Antragsformular für Familienzulagen.

Familienzulagen erhält nicht automatisch die Person mit dem höheren Lohn. Auch der Wohnkanton der Familie entscheidet nicht allein über den Betrag. Wer den Anspruch sauber prüfen will, braucht drei Antworten: Welche Zulage steht dem Kind zu, welche Person hat Vorrang und über welche Familienausgleichskasse läuft der Antrag?

Für 2026 gelten mindestens 215 Franken Kinderzulage und 268 Franken Ausbildungszulage pro Kind und Monat. Mehrere Kantone bezahlen höhere Beträge. Pro Kind gibt es grundsätzlich eine volle Zulage; eine berechtigte zweite Person kann unter Umständen eine Differenz erhalten.

Kinderzulage oder Ausbildungszulage?

Die Kinderzulage beginnt grundsätzlich im Geburtsmonat und endet mit dem Monat des 16. Geburtstags. Für gesundheitlich bedingt erwerbsunfähige Kinder gelten besondere Regeln bis 20. Eine Ausbildungszulage ersetzt die Kinderzulage, sobald deren Voraussetzungen erfüllt sind; beide Leistungen werden nicht nebeneinander ausbezahlt.

Für eine nachobligatorische Ausbildung kann die Ausbildungszulage frühestens ab dem Monat des 15. Geburtstags beginnen. Wer mit 16 noch die obligatorische Schule besucht, kann ab dem Folgemonat Anspruch haben. Die Leistung endet mit dem Ausbildungsabschluss, spätestens am Ende des Monats des 25. Geburtstags. Lehrvertrag oder Schulbestätigung gehören deshalb in die Antragsmappe.

Kantonale Beträge: fünf Beispiele für 2026

Die folgende Auswahl stammt aus der offiziellen BSV-Übersicht für 2026. Sie zeigt monatliche gesetzliche Ansätze, keine Zusage für einen konkreten Haushalt. Entscheidend ist der nach den Anspruchsregeln anwendbare Kanton, nicht bloss die Postadresse.

KantonKinderzulageAusbildungszulage
Zürich215 Fr.; höhere Altersstufe 268 Fr.268 Fr.
Bern250 Fr.310 Fr.
Aargau225 Fr.278 Fr.
Basel-Stadt275 Fr.325 Fr.
St. Gallen245 Fr.298 Fr.

In Zürich wechselt der Kinderzulagenansatz altersabhängig rund um den 12. Geburtstag; die Kasse setzt den genauen Beginn fest. Andere Kantone kennen zusätzlich Geburts- oder Adoptionszulagen, Staffelungen nach Kinderzahl oder weitere Altersstufen. Die vollständige BSV-Tabelle mit Fussnoten verhindert, dass eine einzelne Zahl ohne ihre Bedingungen übernommen wird.

Stand für die Planung: Diese Beträge sind für 2026 belegt. Sie werden hier nicht als bereits bestätigte kantonale Ansätze für 2027 ausgegeben. Für einen Antrag des Folgejahres zählt die dann gültige Übersicht beziehungsweise Verfügung.

Wer hat Vorrang, wenn beide Eltern Anspruch haben?

Die Rangfolge wird Schritt für Schritt geprüft. Sobald ein Kriterium den Vorrang bestimmt, wird nicht mit dem nächsten Kriterium ein anderes Ergebnis ausgesucht.

  1. Eine erwerbstätige Person geht einer nichterwerbstätigen Person vor.
  2. Danach zählt die elterliche Sorge beziehungsweise die frühere Sorge bei volljährigen Kindern.
  3. Bei weiter bestehender Gleichstellung zählt, mit wem das Kind überwiegend zusammenlebt beziehungsweise bis zur Volljährigkeit zusammenlebte.
  4. Danach hat die Person Vorrang, die im Wohnsitzkanton des Kindes arbeitet.
  5. Erst anschliessend wird das höhere AHV-pflichtige Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit verglichen. Hat niemand solches Einkommen, folgt der Vergleich der selbstständigen Einkommen.

Damit kann eine angestellte Person vor einer besser verdienenden selbstständigen Person anspruchsberechtigt sein. Eine private Vereinbarung zwischen den Eltern ersetzt die gesetzliche Reihenfolge nicht. Bei Patchworkfamilien oder grenzüberschreitenden Konstellationen muss die Kasse alle Beteiligten und Auslandsleistungen kennen.

Drei Familienfälle zum Nachrechnen

1. Kind in Zürich, zweiter Arbeitsort in Bern

Beide Eltern sind angestellt, haben die gemeinsame elterliche Sorge und leben mit ihrem achtjährigen Kind in Zürich. Eine Person arbeitet in Zürich, die andere in Bern. Unter diesen Annahmen hat die in Zürich arbeitende Person Vorrang. Die gesetzliche Kinderzulage beträgt dort 215 Franken. Für die zweitberechtigte Person in Bern wird die Differenz zum Berner Ansatz von 250 Franken geprüft: 250 − 215 = 35 Franken pro Monat.

Zusammen sind das bei ganzjährigem unverändertem Anspruch 250 Franken monatlich beziehungsweise 3’000 Franken jährlich. Es sind nicht 215 plus 250 Franken. Die zweite Kasse braucht den Entscheid der ersten, damit sie den richtigen Betrag und Zeitraum beurteilen kann.

2. Zwei Kinder und eine Lehre in Bern

Für einen Haushalt mit anwendbarem Berner Recht nehmen wir ein zehnjähriges Kind und ein siebzehnjähriges Kind in anerkannter Lehre an. Die Rechnung für einen Monat mit vollständigem Anspruch lautet 250 + 310 = 560 Franken. Für zwölf solche Monate ergeben sich 6’720 Franken.

Endet die Lehre im Sommer, kann der Jahresbetrag anders ausfallen. Der Betrag für das ältere Kind darf nicht einfach bis Dezember fortgeschrieben werden. Melde Ausbildungsende oder Unterbruch und lasse den letzten Anspruchsmonat bestätigen.

3. Getrennte Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht

Beide Eltern arbeiten, das Kind lebt überwiegend bei einem Elternteil. Wenn die vorherigen Kriterien gleichstehen, entscheidet dieses überwiegende Zusammenleben vor dem höheren Lohn. Der andere Elternteil kann eine gesetzliche Differenzzahlung prüfen lassen, sofern sein anwendbarer kantonaler Ansatz höher ist.

Für das Familienbudget werden deshalb Sorge, Betreuung, Erwerbsorte und bestehende Verfügungen gemeinsam betrachtet. Wird die Zulage nicht für das Kind weitergeleitet, ist eine mögliche Drittauszahlung mit der Kasse zu klären. Ein zweiter voller Antrag löst das Problem nicht.

Wo du Familienzulagen beantragst

SituationAnlaufstelleZusätzlicher Prüfpunkt
AngestelltArbeitgeber beziehungsweise dessen FamilienausgleichskasseBei mehreren Jobs alle Einkommen angeben
SelbstständigEigene FamilienausgleichskasseAHV-Status und zweiter Elternteil
NichterwerbstätigKantonale AusgleichskasseEinkommensvoraussetzungen und Sonderregeln
ArbeitslosArbeitslosenkasse für möglichen ZuschlagVorrangiger Anspruch einer anderen Person

Bei Erwerbstätigen liegt die Einkommensschwelle 2026 grundsätzlich bei 630 Franken monatlich beziehungsweise 7’560 Franken jährlich. Unterhalb davon wird gegebenenfalls ein Anspruch als nichterwerbstätige Person geprüft. Ein kleines Pensum bedeutet nicht automatisch eine entsprechend kleine Teilzulage: Anspruch und Pensum sind unterschiedliche Fragen.

Die vollständige Antragsmappe

  • Formular der zuständigen Kasse und Personalien beider Eltern
  • Angaben zu Kindern, Wohnort, Zivilstand, Sorge und Betreuung
  • Arbeitgeber, Arbeitskantone und Erwerbssituation beider Eltern
  • Aktuelle Ausbildungsbestätigungen mit Beginn und voraussichtlichem Ende
  • Bereits vorhandene Verfügungen und Leistungen anderer Kassen oder Staaten
  • Bei Veränderungen: das genaue Datum und der dazugehörige Nachweis

Speichere eine Kopie der Einreichung. Kontrolliere die erste Auszahlung gegen die Verfügung: Kind, Zulagentyp, Monatsbetrag, Zeitraum und allfällige Differenz. Eine Nachzahlung für mehrere Monate ist kein neuer dauerhafter Monatsansatz.

Stellenwechsel, Ausbildung und rückwirkende Ansprüche

Bei einem Stellenwechsel informieren beide Eltern ihre zuständigen Stellen. Der neue Arbeitgeber kennt die alte Verfügung nicht automatisch. Halte fest, bis wann die bisherige Kasse ausrichtet und ab wann die neue zuständig ist. Auch ein Arbeitsortwechsel ohne Umzug der Familie kann die Priorität oder den Betrag verändern.

Ausbildungsbestätigungen laufen häufig befristet. Setze dir eine Erinnerung vor ihrem Ende. Ein Unterbruch, Abbruch oder hohes eigenes Erwerbseinkommen des Kindes kann den Anspruch beeinflussen. Die Bezeichnung «Student» allein beweist keine durchgehend anspruchsberechtigte Ausbildung.

Vergessene Familienzulagen lassen sich grundsätzlich bis zu fünf Jahre rückwirkend geltend machen, wenn die Voraussetzungen für die betreffenden Monate belegt sind. Warte trotzdem nicht: Mit jedem Arbeitgeberwechsel werden ältere Nachweise schwieriger zu beschaffen. Unrechtmässig bezogene Leistungen können umgekehrt zurückgefordert werden.

Ein jährlicher kurzer Abgleich genügt oft, um Fehler zu entdecken: Stimmen die familiäre Situation, der Arbeitgeber, die Ausbildung und die letzte Verfügung noch? Bei einer Änderung meldest du die Tatsachen, statt selbst einen neuen Betrag zu schätzen.

Für die laufende Planung lassen sich bewilligte Zulagen in ein Haushaltsbudget mit Jahresrechnungen und Reserven eintragen. Bei Arbeitslosigkeit findest du die nächsten Schritte im Beitrag zur RAV-Anmeldung nach einer Kündigung.

Quellen und Originalunterlagen

Geprüft am 15. September 2026; Beträge aus der Übersicht 2026.