Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit? Schweizer Begriffe erklärt
40 Stunden vereinbart, 48 gearbeitet: Nicht jede zusätzliche Stunde fällt unter dieselbe Regel. Die Einordnung entscheidet mit darüber, wie Ausgleich und Vergütung geprüft werden.

Überstunden sind Arbeitsstunden über die vertraglich vereinbarte beziehungsweise massgebende normale Arbeitszeit hinaus. Überzeit überschreitet dagegen die gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitsgesetz; für sie gelten besondere Schutzregeln.
Die Begriffe beantworten also zwei verschiedene Grenzfragen. Für die Bezahlung brauchst du danach zusätzlich den Vertrag, einen allfälligen GAV und die anwendbaren gesetzlichen Regeln.
Stand: 19. September 2026. Grundlage sind SECO und ch.ch. Das Beispiel betrifft ein fiktives privatrechtliches Arbeitsverhältnis, das dem Arbeitsgesetz und einer 45-Stunden-Grenze untersteht; Sonderregeln und öffentlich-rechtliche Anstellungen können abweichen.
Inhalt
- Zwei Grenzen, die du zuerst kennen musst
- Eine fiktive Woche mit 48 Arbeitsstunden
- Wie die Vergütung von Überstunden geprüft wird
- Weshalb Überzeit eine besondere Prüfung braucht
- Darf der Arbeitgeber beliebig viele zusätzliche Stunden verlangen?
- Zählt freiwilliges längeres Bleiben automatisch?
- Kann ich die Stunden einfach an einem freien Tag kompensieren?
- Welche Aufzeichnung dir bei der Klärung hilft
Zwei Grenzen, die du zuerst kennen musst
Die normale Arbeitszeit kann im Einzelarbeitsvertrag oder einem GAV festgelegt sein. Für die gesetzliche Höchstarbeitszeit gelten im Arbeitsgesetz je nach Beschäftigtengruppe 45 oder 50 Stunden pro Woche. Nicht jede Stelle fällt ohne Ausnahme unter diese Regeln.
Die SECO-FAQ zu Überstunden erläutern die Abgrenzung. Für Büropersonal gilt grundsätzlich die 45-Stunden-Grenze; bei anderen Tätigkeiten ist die Einordnung konkret zu prüfen. Ein Pensum von 80 Prozent senkt nicht einfach die gesetzliche Höchstgrenze proportional.
Notiere daher getrennt: «vertraglich 32 Stunden» und «anwendbare gesetzliche Grenze». Wer nur die betriebliche Vollzeitwoche betrachtet, kann die zusätzlichen Stunden einer Teilzeitperson falsch einordnen.
Eine fiktive Woche mit 48 Arbeitsstunden
Sarah hat 40 Wochenstunden vereinbart. Für ihre Bürotätigkeit gilt im Modell eine gesetzliche Höchstarbeitszeit von 45 Stunden. Wegen eines notwendigen, angeordneten Einsatzes arbeitet sie ausnahmsweise 48 Stunden. Pausen sind in diesen Arbeitsstunden bereits nicht enthalten.
| Bereich der Woche | Stunden | Einordnung im Modell |
|---|---|---|
| Bis zur vereinbarten Arbeitszeit | 40 | Ordentliche Arbeitszeit |
| Von 40 bis 45 Stunden | 5 | Überstunden unterhalb der gesetzlichen Höchstgrenze |
| Über 45 bis 48 Stunden | 3 | Überzeit |
| Insgesamt zusätzlich zum Vertrag | 8 | 5 Stunden plus 3 Stunden, nicht 11 |
Die drei Überzeitstunden liegen zugleich ausserhalb ihrer vertraglichen Arbeitszeit. Für die getrennte Abrechnung werden sie aber nicht nochmals als zusätzliche drei Stunden oben auf acht gerechnet. Die Woche bleibt bei 48 tatsächlich geleisteten Stunden.
Würde Sarah in einem ansonsten vergleichbaren Modell einer 50-Stunden-Grenze unterstehen, wären 48 Stunden noch keine Überzeit. Der Vergleich zeigt, weshalb das Ergebnis nicht allein aus der Zahl auf dem Zeiterfassungskonto folgt.
Wie die Vergütung von Überstunden geprüft wird
Im gesetzlichen Grundmodell werden Überstunden mit Lohn und einem Zuschlag von 25 Prozent vergütet oder im Einverständnis durch Freizeit mindestens gleicher Dauer ausgeglichen. Schriftliche Vereinbarungen sowie GAV- oder NAV-Regeln können bei Überstunden andere Lösungen vorsehen, auch einen Ausschluss der Entschädigung.
Das Bundesportal ch.ch erklärt Überstunden und Überzeit. Eine pauschale Rechnung «jede zusätzliche Stunde mal 1,25» ist deshalb ohne Vertragsprüfung nicht verlässlich.
Für Sarah werden im Beispiel fünf Überstunden mit Lohnzuschlag abgegolten. Bei einem ausschliesslich für die Illustration angenommenen Stundenansatz von CHF 30 ergibt das 5 × 30 × 1,25 = CHF 187.50. Wie ihr realer Stundenansatz zu berechnen wäre, ist eine eigene Frage. Die drei Überzeitstunden sind in dieser Beispielsumme noch nicht enthalten.
Weshalb Überzeit eine besondere Prüfung braucht
Die Regeln für Überzeit lassen sich nicht einfach durch eine Vertragsklausel über unbezahlte Überstunden beseitigen. Zugleich gibt es eine wichtige Besonderheit: Bei Büropersonal, technischen und anderen Angestellten sowie Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels setzt die gesetzliche Entschädigungspflicht für Überzeit erst oberhalb von 60 Stunden im Kalenderjahr ein.
Das macht die ersten 60 Stunden nicht pauschal zu kostenloser Arbeit; für sie können vertragliche Ansprüche relevant bleiben. Sarahs Kategorie, bisherige Überzeit im Jahr und die Regelung zum Ausgleich müssen deshalb zusammen geprüft werden.
Die SECO-Informationen zu Arbeits- und Ruhezeiten behandeln zudem die Schutzgrenzen. Eine bezahlte Stunde wird nicht allein durch die Bezahlung zu zulässiger Überzeitarbeit.
Darf der Arbeitgeber beliebig viele zusätzliche Stunden verlangen?
Nein. Notwendigkeit, Zumutbarkeit und die Vorschriften zu Arbeits- und Ruhezeiten bleiben relevant. Für Überzeit bestehen besondere Voraussetzungen sowie grundsätzlich Jahresgrenzen von 170 Stunden bei einer 45-Stunden-Woche und 140 Stunden bei einer 50-Stunden-Woche.
Diese Grenzen sind kein normaler Arbeitsplan, der automatisch ausgeschöpft werden dürfte. Wenn Sarah dauerhaft 48 Stunden arbeitet, sollte die Arbeitsorganisation geklärt werden, statt die Ausnahme jede Woche unverändert fortzuschreiben.
Zählt freiwilliges längeres Bleiben automatisch?
Nicht jede selbst gewählte Anwesenheit begründet einen Anspruch. Anordnung, betriebliche Notwendigkeit und Kenntnis des Arbeitgebers sind wichtige Umstände. Informiere Vorgesetzte frühzeitig, wenn Aufgaben innerhalb der vereinbarten Zeit nicht zu schaffen sind. So kann geklärt werden, was verschoben, anders verteilt oder ausdrücklich zusätzlich erledigt werden soll.
Kann ich die Stunden einfach an einem freien Tag kompensieren?
Den Zeitpunkt und die Grundlage des Ausgleichs musst du abstimmen. Ein Zeitguthaben ist nicht automatisch die Erlaubnis, unangekündigt fernzubleiben. Halte fest, welche Stunden ausgeglichen werden und welche Regel dafür gilt.
Sarah vereinbart beispielsweise schriftlich einen halben freien Tag für einen klar bezeichneten Teil ihres Guthabens. Dadurch bleibt später nachvollziehbar, welche Stunden noch offen sind.
Welche Aufzeichnung dir bei der Klärung hilft
- Datum, tatsächlicher Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen.
- Anlass und Anordnung beziehungsweise Meldung der Mehrarbeit.
- Trennung zwischen normaler Arbeitszeit, Überstunden und Überzeit.
- Bereits erfolgte Bezahlung oder vereinbarter Freizeitausgleich.
Die nützliche Reihenfolge lautet: zuerst Stunden und Grenzen feststellen, dann Rechtsgrundlage und Ausgleich prüfen. So wird aus «Ich habe viel länger gearbeitet» eine konkrete, überprüfbare Frage.