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Supplemente aus dem Netz: Warum schon eine Bestellung zum Dopingproblem werden kann

Swiss Aquatics warnt nach einer Sperre vor riskanten Onlinebestellungen. Welche Produkte problematisch sind und warum Prüfsiegel kein Nullrisiko bedeuten.

Spirulina-Kapseln. Symbolbild für Supplemente; kein Bezug zum erwähnten Dopingfall und keine Aussage über eine Verunreinigung.
Spirulina-Kapseln. Symbolbild für Supplemente; kein Bezug zum erwähnten Dopingfall und keine Aussage über eine Verunreinigung. Foto: Music4thekids · CC BY-SA 3.0.

Ein Produkt online bestellen, um im Sport schneller voranzukommen – und dafür gesperrt werden, bevor es überhaupt eingenommen wurde. Swiss Aquatics warnt anhand eines aktuellen Falls davor, die Risiken von Onlineangeboten auf eine spätere positive Dopingprobe zu reduzieren.

Nach Angaben des Verbands wurde ein Schweizer Schwimmer Ende Juli für vier Jahre gesperrt und gebüsst. Eine bestellte verbotene Substanz war beim Import abgefangen worden. Der Fall zeigt: Im Antidopingrecht kann bereits der Umgang mit einer verbotenen Substanz relevant sein; eine nachgewiesene Einnahme ist nicht in jedem Verfahren Voraussetzung.

Nicht jedes Supplement ist ein Dopingmittel

Diese Unterscheidung ist wichtig. Aus dem Fall folgt nicht, dass jedes Vitaminpräparat oder jedes Proteinprodukt verboten wäre. Entscheidend sind die konkrete Substanz, die einschlägigen Regeln und der tatsächliche Vorgang.

Gleichzeitig können Nahrungsergänzungsmittel ein Risiko darstellen, wenn sie mit verbotenen Stoffen verunreinigt sind oder problematische Inhaltsstoffe enthalten. Swiss Sport Integrity betont, dass Athletinnen und Athleten Verantwortung tragen und ein solches Risiko nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

Ein vertraut wirkender Shop und professionelles Verpackungsdesign beantworten deshalb weder die Frage nach der sportrechtlichen Zulässigkeit noch nach der tatsächlichen Zusammensetzung.

Drei Fragen vor dem Kauf

Zuerst sollte klar sein, welches konkrete Problem ein Produkt lösen soll. Ein unspezifischer Wunsch nach mehr Leistung ist etwas anderes als ein fachlich abgeklärter Bedarf. Swiss Sport Integrity empfiehlt eine individuelle Nutzen-Risiko-Abschätzung und eine geeignete Fachperson.

Danach folgt die Prüfung des Produkts: Was steht tatsächlich in der Zutatenliste? Wer ist der Anbieter, und woher wird geliefert? Eine Schweizer Internetadresse beweist nicht, dass ein Produkt aus der Schweiz stammt oder nach allen relevanten Anforderungen geprüft wurde.

Schliesslich muss geklärt werden, welche Regeln im eigenen Sport gelten. Das sollte vor dem Bestellen geschehen, nicht erst vor dem nächsten Wettkampf. Bei unklaren Substanzen ist die Rückfrage beim Verband oder bei Swiss Sport Integrity sinnvoller als eine Interpretation von Werbeversprechen.

Was ein Zertifikat leisten kann

Unabhängige Prüfprogramme können das Risiko reduzieren. Swiss Sport Integrity nennt unter anderem die Kölner Liste, NSF Sport und Informed Sport. Eine solche Prüfung ist dennoch keine Garantie, dass jedes denkbare Risiko ausgeschlossen wäre.

Deshalb reicht es nicht, irgendwo auf einer Shopseite ein bekanntes Logo zu sehen. Prüfe die Angaben direkt beim jeweiligen Programm und achte auf das konkret aufgeführte Produkt. Ein ähnlicher Name oder eine andere Variante kann für die eigene Auswahl einen Unterschied machen.

Besonders grosse Wirkversprechen verdienen Skepsis. Wer mit extrem schnellem Muskelaufbau oder angeblich garantierter Dopingfreiheit wirbt, liefert damit noch keinen Beleg. Eine Werbeaussage sollte niemals die unabhängige Prüfung ersetzen.

Nahrungsergänzung ist kein Freipass im Lebensmittelrecht

Auch ausserhalb des Leistungssports gelten Anforderungen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit erklärt, dass Nahrungsergänzungsmittel grundsätzlich Lebensmittel sind und nicht pauschal eine vorgängige Produktbewilligung benötigen. Für bestimmte Zutaten und Angaben bestehen jedoch zusätzliche Vorgaben.

Daraus folgt: «Im Internet erhältlich» bedeutet nicht «behördlich einzeln auf Wirksamkeit und Sicherheit zugelassen». Ebenso ist ein Produkt, das als Lebensmittel angeboten wird, nicht automatisch für jede Person oder in jeder Dosierung sinnvoll.

Die einfache Konsequenz aus dem Fall

Bewahre bei fachlich empfohlenen Produkten die genaue Bezeichnung, Angaben zur Charge und die Kaufunterlagen auf. Vor allem aber: Kläre Bedarf und Zulässigkeit, bevor du bestellst. Ein billiger Versuchskauf kann im Wettkampfsport deutlich mehr kosten als den Preis auf der Rechnung.

Die Warnung von Swiss Aquatics richtet den Blick damit auf den richtigen Zeitpunkt. Die wichtigste Entscheidung fällt nicht erst beim Öffnen der Dose, sondern bereits vor dem Klick auf «Bestellen».


Quellen und Stand

Stand: 15. September 2026.