Kanton St.Gallen: Sieben Verkehrsteilnehmende wegen Fahrunfähigkeit und Alkoholkonsums angehalten
Im Kanton St.Gallen stoppte die Polizei sieben Verkehrsteilnehmende, die alkoholisiert oder fahrunfähig unterwegs waren. Eine Person hatte bereits einen Führerausweisentzug. Alle wurden angezeigt.

Zwischen Freitagabend und Sonntagmorgen, dem 1. November 2026, hat die Kantonspolizei St.Gallen sieben Verkehrsteilnehmende angehalten, die entweder alkoholisiert oder fahrunfähig unterwegs waren. Bei einer dieser Personen war der Führerausweis bereits zuvor entzogen worden. Alle Betroffenen wurden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.
Am Freitag um 20:35 Uhr wurde in Flawil ein 58-jähriger Autofahrer kontrolliert, nachdem seine Fahrweise auffällig geworden war. Er wurde als fahrunfähig eingestuft und musste eine Blut- sowie Urinprobe abgeben. Sein Führerausweis wurde ihm abgenommen.
Kurz vor 2 Uhr am Samstagmorgen wurde an der St.Gallerstrasse in Tübach ein 65-jähriger Autofahrer angehalten. Er war alkoholisiert unterwegs, weshalb ihm die Weiterfahrt für mehrere Stunden untersagt wurde.
Am Samstagmorgen um 5:45 Uhr kontrollierte die Kantonspolizei St.Gallen an der Georg-Rennerstrasse in Wil eine 37-jährige Autofahrerin. Bei ihr wurde ein zu hoher Alkoholwert festgestellt, weshalb ihr die Weiterfahrt untersagt wurde.
Am Samstagabend kurz nach 22 Uhr meldete eine Autofahrerin der Kantonspolizei St.Gallen, dass auf der Autobahn A1 in St. Gallen ein Fahrzeug in Schlangenlinien fahre. Die Patrouille konnte das gemeldete Auto beim Rastplatz Wildhus finden. Ein 38-jähriger Mann schlief im Fahrzeug. Er wurde als fahrunfähig eingestuft und musste eine Blut- und Urinprobe abgeben. Zudem war gegen ihn bereits ein Führerausweisentzug verhängt worden.
Am Sonntagmorgen um 3:40 Uhr wurde an der Wildbrunnstrasse in Kaltbrunn ein 29-jähriger Autofahrer kontrolliert. Die beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.51 mg/l. Sein Führerausweis wurde ihm abgenommen.
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle an der Rheinstrasse in Buchs wurde am Sonntagmorgen kurz vor 6 Uhr ein 51-jähriger Autofahrer angehalten. Er war alkoholisiert unterwegs, weshalb ihm die Weiterfahrt untersagt wurde.
Ebenfalls am Sonntagmorgen kurz nach 7 Uhr hielt eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen an der Dorfstrasse in Altenrhein einen 32-jährigen Autofahrer an. Auch bei ihm wurde ein zu hoher Alkoholwert festgestellt, weshalb ihm die Weiterfahrt für mehrere Stunden untersagt wurde.
Alle genannten Personen wurden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht. Das zuständige Strassenverkehrsamt prüft mögliche administrative Massnahmen.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen · Originalmitteilung