Säule 3a: Jahresende, Einzahlung und Nachzahlungen sauber prüfen
Säule 3a 2026: Höchstbeträge, Einzahlung vor Jahresende und Nachzahlungen für Beitragslücken. Mit Beispielen und Vergleich von Bank und Versicherung.

Der Säule-3a-Maximalbetrag beträgt 2026 mit Pensionskasse 7’258 Franken. Ohne Pensionskasse sind grundsätzlich 20 Prozent des massgebenden Nettoerwerbseinkommens zulässig, höchstens 36’288 Franken. Die Grenze gilt pro Person über alle 3a-Verträge zusammen. Für den Steuerabzug 2026 muss die Einzahlung noch 2026 bei der Vorsorgeeinrichtung ankommen.
Neu ist die Möglichkeit, unter Voraussetzungen zusätzlich eine Lücke aus 2025 nachzuzahlen. Damit wird die Jahresendkontrolle anspruchsvoller: Ordentlicher Beitrag, tatsächliche Beitragslücke und nachträglicher Einkauf müssen auseinandergehalten werden. Hier findest du die Beträge, Rechenbeispiele und die Schritte vor der Überweisung. Stand: September 2026.
Wie viel darfst du 2026 einzahlen?
| Deine Situation | Ordentlicher Höchstbeitrag 2026 |
|---|---|
| Erwerbstätig mit Anschluss an eine Pensionskasse | CHF 7’258 |
| Erwerbstätig ohne Pensionskasse | 20 % des massgebenden Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 36’288 |
| Mehrere 3a-Konten oder zusätzlich eine 3a-Police | Kein mehrfaches Maximum: Sämtliche ordentlichen Beiträge zusammenzählen. |
| Wechsel der Erwerbsform oder des PK-Anschlusses im Jahr | Persönliche Obergrenze anhand des Jahresverlaufs abklären; die beiden Maxima nicht einfach addieren. |
Die Säule 3a setzt grundsätzlich AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen voraus. Auch Beziehende schweizerischer Arbeitslosentaggelder können berechtigt sein. Wer ausschliesslich von Vermögen lebt, kann nicht allein wegen eines hohen Kontostands steuerbegünstigt einzahlen. Bei Ehepaaren wird die Berechtigung für jede Person separat beurteilt.
Ein Teilzeitpensum führt bei vorhandenem PK-Anschluss nicht einfach zu einem prozentual gekürzten kleinen Maximalbetrag. Umgekehrt bedeutet «ohne Pensionskasse» nicht, dass automatisch 36’288 Franken abgezogen werden dürfen. Eine selbstständige Person mit angenommenen 60’000 Franken massgebendem Nettoerwerbseinkommen kommt auf 12’000 Franken: 60’000 × 20 Prozent. Die Einkommensbasis muss stimmen; Umsatz ist nicht Nettoerwerbseinkommen.
Wie hoch ist dein noch offener Betrag?
Die zuverlässigste Rechnung beginnt bei allen bisherigen Einzahlungen, nicht beim Saldo des Kontos. Der Saldo enthält frühere Jahre, Zinsen und gegebenenfalls Wertschriftengewinne oder -verluste. Für den verbleibenden Jahresbeitrag zählen die anrechenbaren Einzahlungen des laufenden Jahres.
Beispiel mit zwei Anbietern: Du bist ganzjährig mit Pensionskasse erwerbstätig und hast 2026 bereits 2’400 Franken auf ein 3a-Konto sowie 1’800 Franken in eine 3a-Police eingezahlt. Die ordentlichen Beiträge betragen zusammen 4’200 Franken. Bis zum Maximum bleiben 7’258 − 4’200 = 3’058 Franken. Noch ausstehende Daueraufträge und Versicherungsprämien musst du berücksichtigen, bevor du diesen Rest überweist.
Elf Monatszahlungen zu 600 Franken ergeben 6’600 Franken. Wer im Dezember mit genau 658 Franken ergänzt, erreicht 7’258 Franken. Das ist lediglich ein Zahlungsbeispiel, kein notwendiger Sparrhythmus. Regelmässige Beiträge können die Budgetierung erleichtern, während schwankende Einkommen eine spätere Ergänzung nahelegen.
Bis wann muss das Geld auf dem 3a-Konto sein?
Entscheidend ist die rechtzeitige Verbuchung bei der Vorsorgeeinrichtung. Ein am 31. Dezember erfasster Zahlungsauftrag kann zu spät sein. Bankarbeitstage, Zahlungsweg, interne Verarbeitung und ein noch nicht eröffnetes Konto können die Gutschrift verzögern.
Es gibt keinen einheitlichen praktischen Annahmeschluss für sämtliche Banken und Versicherungen. Die Basler Kantonalbank empfiehlt beispielsweise eine Einzahlung idealerweise vor dem 20. Dezember. Das ist ihre Empfehlung, keine schweizweite gesetzliche Vorverlegung. Prüfe im Jahresendhinweis deines eigenen Anbieters, bis wann der Betrag eingegangen sein muss. Bei einer Nachzahlung kann zusätzlich die vorgängige Prüfung des Einkaufsantrags Zeit beanspruchen.
- Im November: Einzahlungen sämtlicher Anbieter zusammentragen und persönliche Berechtigung prüfen.
- Anfang Dezember: Restbetrag festlegen, nötige Einkaufsanträge einreichen und den Annahmeschluss bestätigen.
- Mit zeitlichem Puffer: Ordentlichen Beitrag überweisen und die Gutschrift kontrollieren.
- Nach Jahresende: Steuerbescheinigungen mit deiner eigenen Liste abgleichen.
Diese Zeitpunkte sind eine Arbeitshilfe, keine gesetzlich vorgeschriebenen Zwischentermine. Die Kontrolle nach der Zahlung ist wichtig: Eine Auftragserfassung im E-Banking beweist noch nicht den Eingang auf dem Vorsorgekonto.
Nachzahlen ab 2026: Welche Lücken sind zulässig?
Erstmals 2026 lassen sich Beitragslücken aus 2025 durch einen nachträglichen Einkauf schliessen. Lücken von 2024 oder früher sind ausgeschlossen. Künftig reicht die Möglichkeit bis zu zehn Jahre zurück, jedoch nie vor 2025. Eine zulässige Lücke aus 2025 kann damit grundsätzlich spätestens 2035 ausgeglichen werden.
Für den Einkauf brauchst du die Beitragsberechtigung sowohl im Lückenjahr als auch im Einkaufsjahr. Im Einkaufsjahr muss zuerst der persönlich zulässige ordentliche Maximalbeitrag vollständig geleistet sein. Zusätzlich ist der gesamte jährliche Einkaufsbetrag auf den kleinen Beitrag begrenzt: 2026 höchstens 7’258 Franken, auch bei Personen ohne Pensionskasse.
Wichtig ist ausserdem: Für dieselbe Jahreslücke ist nur ein Einkauf zulässig. Wer sie dabei nur teilweise ausgleicht, kann den Rest nicht beliebig in späteren Jahren nachfüllen. Sobald bereits eine Altersleistung aus der Säule 3a bezogen wurde, sind solche nachträglichen Einkäufe nicht mehr zulässig. Das sollte vor dem ersten altersbedingten Bezug geklärt sein.
Zwei Beispiele für die Nachzahlung
Angestellt mit Pensionskasse: 3’258 Franken fehlen
Eine Person war 2025 und 2026 beitragsberechtigt und zahlte 2025 insgesamt 4’000 Franken ein. Ihr zulässiger Beitrag 2025 betrug 7’258 Franken. Die Lücke ist deshalb 3’258 Franken. Nachdem sie 2026 den ordentlichen Maximalbeitrag von 7’258 Franken geleistet hat, kann sie nach erfolgreicher Prüfung zusätzlich 3’258 Franken für 2025 einzahlen. Zusammen sind das 10’516 Franken im Jahr 2026.
Sie darf nicht einfach zweimal 7’258 Franken abziehen. Der zweite Betrag wird durch die tatsächliche Lücke begrenzt. Der nachträgliche Einkauf wirkt steuerlich im Zahlungsjahr 2026, nicht durch eine nachträgliche Änderung der Steuererklärung 2025.
Ohne Pensionskasse: eine grosse Lücke ist nicht vollständig auffüllbar
Eine selbstständige Person ohne PK hatte 2025 bei 100’000 Franken massgebendem Nettoerwerbseinkommen einen zulässigen ordentlichen Beitrag von 20’000 Franken. Sie zahlte 5’000 Franken ein; die Lücke beträgt 15’000 Franken. Unter denselben Einkommensannahmen zahlt sie 2026 zuerst ihren ordentlichen Maximalbeitrag von 20’000 Franken.
Für den Einkauf 2026 gilt trotzdem die Grenze von 7’258 Franken. Sie kann also nicht zusätzlich die gesamten 15’000 Franken nachzahlen. Ein Einkauf von 7’258 Franken würde die Lücke 2025 nur teilweise ausgleichen; ein weiterer Einkauf für den verbleibenden Rest dieses Jahres wäre danach nicht möglich. Gerade hier lohnt sich die vorgängige Abklärung der Einmalregel.
Nachzahlung beantragen statt einfach mehr überweisen
Wende dich an deine 3a-Einrichtung und verlange das Verfahren für nachträgliche Einkäufe. Benötigt werden insbesondere das betreffende Lückenjahr, die gewünschte Einkaufssumme und Angaben zu bereits geleisteten Beiträgen. Bei mehreren Anbietern gehören alle relevanten Verträge dazu. Bewahre Bescheinigungen und Zahlungsnachweise auf.
Ein gewöhnlicher Dauerauftrag mit erhöhtem Betrag ist kein Ersatz für den Einkaufsantrag. Lass die Einrichtung die Voraussetzungen und die Verbuchung bestätigen. Wenn du versehentlich zu viel ordentlich eingezahlt hast, kontaktiere Anbieter und Steuerbehörde für die Korrektur; übertrage den Überschuss nicht gedanklich auf das nächste Jahr.
Bank oder Versicherung: Was solltest du vergleichen?
Bei einer Bankstiftung stehen je nach Angebot Kontosparen und Wertschriftenlösungen zur Verfügung. Eine 3a-Versicherung kann Sparen mit Leistungen bei Tod oder Erwerbsunfähigkeit verbinden. Die steuerliche Bezeichnung «3a» macht die Produkte wirtschaftlich nicht gleich.
| Prüfpunkt | Konkrete Frage |
|---|---|
| Flexibilität | Kann ich Beiträge reduzieren oder aussetzen? Was passiert bei Arbeitslosigkeit oder einer längeren Auszeit? |
| Kosten | Welche Verwaltungs-, Anlage-, Abschluss- und Risikokosten fallen an? |
| Risiko | Wie hoch ist der Aktienanteil? Welche Leistungen sind garantiert und welche lediglich projiziert? |
| Versicherungsdeckung | Welche Risiken sind versichert, mit welchen Wartezeiten, Ausschlüssen und Leistungshöhen? |
| Wechsel oder Beendigung | Welcher Übertragungs- beziehungsweise Rückkaufswert gilt und welche Nachteile entstehen bei einer Änderung? |
Kündige eine bestehende Police nicht allein aufgrund eines allgemeinen Kostenvergleichs. Lass dir zuerst schriftlich zeigen, welcher Wert übertragen würde, welche Deckung endet und welche Alternativen wie eine Prämienanpassung bestehen. Bei Wertschriftenlösungen müssen mögliche Kursschwankungen zu deinem Anlagehorizont passen.
Steuerabzug und Verfügbarkeit getrennt betrachten
Eine Einzahlung von 7’258 Franken spart nicht 7’258 Franken Steuern. In einer rein illustrativen Rechnung mit 20 Prozent marginaler Entlastung wären es 1’451.60 Franken. Die tatsächliche Differenz ermittelst du mit zwei sonst identischen Berechnungen im ESTV-Steuerrechner. Spätere Bezüge werden separat besteuert.
Das Vorsorgegeld bleibt gebunden. Gesetzliche Bezugsgründe wie selbst genutztes Wohneigentum, bestimmte Schritte in die Selbstständigkeit oder ein definitiver Wegzug sind keine allgemeine Notfallkasse. Eine ausreichende freie Reserve bleibt deshalb vor der Maximaleinzahlung wichtig. Die Abstimmung mit der zweiten Säule beginnt beim Vorsorgeausweis deiner Pensionskasse.