Alltag

Paket oder Einschreiben für andere abholen: Welche Vollmacht braucht es?

Wann du Sendungen ohne Vollmacht abholen kannst, wann eine kostenlose Einmalvollmacht reicht und welche Ausnahme bei eigenhändigen Sendungen gilt.

Eingang einer Postfiliale in Zürich
Postfiliale in Zürich. Für eine Vertretung bei der Abholung sind Sendungsart und Berechtigung entscheidend. Foto: Ank Kumar · CC BY-SA 4.0. Auf 16:9 zugeschnitten.

Du kannst ein Paket oder Einschreiben nicht selbst abholen und möchtest jemanden schicken? Entscheidend sind die Sendungsart und die Beziehung zur abholenden Person. Wer im gleichen Haushalt lebt, braucht nach den Post-Regeln grundsätzlich keine Vollmacht. Für andere Personen kann eine kostenlose Einmalvollmacht die passende Lösung sein.

Eine wichtige Ausnahme ist die Zusatzleistung «Eigenhändig»: Solche Sendungen müssen persönlich abgeholt werden. Eine allgemeine Vollmacht hebt diese Anforderung nicht auf. Bevor jemand vergeblich zur Filiale fährt, lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die Abholungseinladung.

Die wichtigsten Fälle auf einen Blick

SituationDarauf kommt es an
Gemeinsamer HaushaltGrundsätzlich keine Vollmacht nötig; Sendungsart beachten.
Einzelne Abholung durch andere PersonKostenlose Einmalvollmacht prüfen.
Regelmässige VertretungDauervollmacht möglich.
Zusatzleistung EigenhändigPersönliche Abholung; nicht per Vollmacht übertragbar.

Gemeinsamer Haushalt ist wichtiger als gleicher Nachname

Die Post nennt den gemeinsamen Haushalt als entscheidendes Kriterium für die Abholung ohne Vollmacht. Das gilt auch für eine Wohngemeinschaft oder eine Partnerschaft mit unterschiedlichen Familiennamen. Ein gemeinsamer Nachname allein beweist dagegen nicht, dass zwei Personen zusammenwohnen.

Ein Beispiel: Deine Mitbewohnerin lebt in derselben Wohnung und möchte eine Sendung für dich abholen. Das ist anders zu beurteilen als deine Mutter, die den gleichen Nachnamen hat, aber in einer anderen Gemeinde wohnt. Prüft die konkrete Sendung und nehmt die erforderlichen Nachweise mit.

Bei einem gewöhnlichen Paket kann die Abholungseinladung bereits eine zentrale Rolle spielen. Für eingeschriebene Briefe und Signature-Pakete wird die Berechtigung zusätzlich geprüft. Wer sich nicht sicher ist, sollte vorab die Abholinformationen der Post für genau diese Sendung nutzen.

Die Einmalvollmacht: Für eine bestimmte Sendung

Als Privatperson kannst du eine Person kostenlos für eine einzelne Sendung bevollmächtigen. Das passt, wenn du einmalig verhindert bist und sonst keine dauerhafte Vertretung brauchst. Nutze dafür den offiziellen Vorgang der Post und die Angaben auf der Abholungseinladung.

Erfasse die richtige abholende Person und kontrolliere die Sendungsnummer. Eine Vollmacht für Paket A löst nicht automatisch die Abholung eines weiteren Einschreibens. Wenn mehrere Einladungen vorliegen, gehe sie einzeln durch.

Übermittle die nötige Bestätigung und die Abholinformation sicher an die Person, die du tatsächlich beauftragt hast. Poste einen Abholcode nicht in eine grosse Gruppe. Er ist für die Übergabe bestimmt und sollte nicht beliebig verteilt werden.

Die Dauervollmacht: Für regelmässige Vertretung

Wenn dieselbe Person immer wieder Sendungen für dich abholt, kann eine hinterlegte Dauervollmacht praktischer sein. Der Basispreis beträgt derzeit online 24 Franken und in der Filiale 30 Franken. Online lassen sich weitere bevollmächtigte Personen nach den aktuellen Preisangaben kostenlos hinzufügen; in der Filiale kann dafür eine Gebühr anfallen.

Vergleiche den Aufwand mit deinem tatsächlichen Bedarf. Für eine einmalige Abholung musst du nicht automatisch eine kostenpflichtige Dauerlösung einrichten. Umgekehrt können wiederholte einzelne Aufträge lästig werden, wenn du dauerhaft auf Unterstützung angewiesen bist.

Prüfe bestehende Vollmachten von Zeit zu Zeit. Eine frühere Beziehung, ein Umzug oder ein Wechsel der Unterstützungsperson kann ein Anlass sein, die Berechtigungen zu aktualisieren. Die Möglichkeit zur Vertretung sollte zur heutigen Situation passen.

Was die abholende Person mitnehmen sollte

Die Post verlangt für die Identifikation einer bevollmächtigten Person einen persönlichen Fotoausweis im Original. Genannt werden beispielsweise Pass, Identitätskarte, Schweizer Führerausweis oder Ausländerausweis. Ein Foto des Ausweises auf dem Handy ist nicht dasselbe wie das verlangte Original.

Hinzu kommen die konkrete Abholungseinladung und gegebenenfalls die Bestätigung der Vollmacht. Familienbüchlein, Heiratsurkunde oder eine informelle Nachricht ersetzen den persönlichen Identitätsnachweis nicht.

Eine praktische Vorbereitung lautet deshalb: richtige Sendung, richtige Abholstelle, frühester Abholzeitpunkt, Frist, Vollmacht falls nötig und Originalausweis. Diese sechs Angaben lassen sich vor dem Weg zur Filiale in einer Minute abgleichen.

«Eigenhändig» ist nicht einfach ein anderes Wort für Einschreiben

Ein gewöhnliches Einschreiben und eine eigenhändige Sendung sind nicht identisch. Bei «Eigenhändig» ist die persönliche Übergabe besonders vorgegeben. Die Post sagt ausdrücklich, dass dafür keine Vollmacht ausgestellt werden kann.

Wenn du eine solche Sendung nicht innerhalb der angegebenen Zeit abholen kannst, prüfe die für diese Sendung angebotenen Möglichkeiten direkt bei der Post beziehungsweise kläre das Anliegen mit der absendenden Stelle. Versprich einer anderen Person nicht, dass eine zusätzliche Unterschrift von dir die Ausnahme schon lösen werde.

Bei behördlichen und gerichtlichen Schreiben solltest du ausserdem rechtliche Fristen getrennt von der Organisation der Abholung betrachten. Eine Vertretung oder eine verlängerte postalische Lagerung setzt solche Fristen nicht automatisch neu in Gang.

Manchmal ist eine andere Zustellung einfacher

Je nach Sendung bietet die Post eine zweite Zustellung, eine Weiterleitung oder eine Verlängerung der Abholfrist an. Welche Optionen tatsächlich verfügbar sind, siehst du in der Sendungssteuerung. Nicht jede Sendung lässt jede Änderung zu.

Vergleiche den Aufwand: Wenn du morgen ohnehin zu Hause bist, kann eine zulässige zweite Zustellung einfacher sein als eine Vollmacht plus Fahrt einer anderen Person. Wenn du länger abwesend bist, braucht es dagegen eine verlässliche Vertretung oder eine andere bestätigte Lösung.

Sobald die Sendung abgeholt ist, lasse dir kurz bestätigen, dass sie vollständig bei der richtigen Person angekommen ist. Bei wichtigen Briefen sollte anschliessend klar sein, wer den Inhalt wann an dich weitergibt. Eine erfolgreiche Abholung ist nur der erste Teil einer funktionierenden Vertretung.


Quellen und Stand

Stand: 15. September 2026. Preise, Angebote und Abläufe können sich ändern; massgeblich sind die verlinkten offiziellen Angaben für deinen konkreten Fall.

Weitere Beiträge: Alltag · Service public