Post in den Ferien zurückbehalten oder umleiten: Was passt zu dir?
So bleibt deine Post während der Ferien organisiert: Kosten, Vorlauf, Pakete und wichtige Grenzen des Auftrags «Post zurückbehalten».

Wenn du verreist, muss der Briefkasten nicht drei Wochen lang überquellen. Die Schweizerische Post kann Sendungen vorübergehend zurückbehalten oder je nach Auftrag an einen anderen Ort weiterleiten. Welche Lösung passt, hängt davon ab, ob du die Post während der Abwesenheit brauchst oder erst nach der Rückkehr bearbeiten möchtest.
Wichtig ist der Vorlauf. Ein am Vorabend spontan erfasster Auftrag ist nicht in jeder Konstellation rechtzeitig. Und ein Ferienauftrag setzt weder sämtliche Zustellungen anderer Anbieter noch rechtliche Fristen automatisch aus.
Die wichtigsten Fälle auf einen Blick
| Situation | Darauf kommt es an |
|---|---|
| Post kann warten | Zurückbehalten und Rückgabe nach den Ferien organisieren. |
| Post wird unterwegs gebraucht | Geeignete vorübergehende Umleitung prüfen. |
| Zeitkritische Sendung | Empfang und allfällige Fristen separat mit der zuständigen Stelle klären. |
Zurückbehalten: Für alles, was bis zur Rückkehr warten kann
Beim Auftrag «Post zurückbehalten» lagert die Post die erfassten Sendungen während deiner Abwesenheit. Nachher werden sie entsprechend der vereinbarten Lösung zugestellt oder abgeholt. Das ist sinnvoll, wenn du an der Ferienadresse keine Briefe bearbeiten willst und zu Hause niemand den Briefkasten leeren soll.
Prüfe die genaue Dauer und die beteiligten Personen im Haushalt. Ein Auftrag für deinen Namen deckt nicht zwangsläufig alle Mitbewohnerinnen und Mitbewohner ab. Gerade bei einer WG oder unterschiedlichen Familiennamen solltest du die erfassten Personen bewusst kontrollieren.
Für Briefe und Pakete gelten nicht über jede beliebige Dauer identische Regeln. Die Post nennt für Pakete eine Grenze von acht Wochen beim Zurückbehalten. Für längere Abwesenheiten musst du die weiteren Möglichkeiten und Ausnahmen separat prüfen.
Umleiten: Wenn du wichtige Post unterwegs brauchst
Eine vorübergehende Umleitung kann passen, wenn du längere Zeit an einer festen anderen Adresse wohnst und dort Sendungen empfangen kannst. Prüfe aber, welche Sendungsarten, Ziele und Laufzeiten der konkrete Auftrag abdeckt.
Ein Ferienhotel für drei Nächte ist eine andere Situation als eine sechs Wochen lang bewohnte Ferienwohnung. Wenn die Post erst nach deiner Weiterreise eintrifft, hast du das Problem lediglich verlagert. Berücksichtige deshalb die Aufenthaltsdauer und die Bereitschaft der Unterkunft, Sendungen anzunehmen.
Bei besonders zeitkritischer Kommunikation ist es oft besser, direkt mit der absendenden Stelle einen geeigneten Kontaktweg zu vereinbaren. Eine Umleitung ist keine Garantie, dass jeder Brief sofort und ohne zusätzliche Laufzeit ankommt.
Was das Zurückbehalten derzeit kostet
Die Post nennt online 8 Franken für zwei Wochen, bei Auftragserteilung in der Filiale 20 Franken. Jede zusätzliche Woche kostet derzeit 2 Franken. Für zusätzliche Personen und besondere Leistungen können weitere Beträge anfallen. Die Preise in diesem Artikel haben den Stand 15. September 2026.
Ein einfaches Beispiel: Drei Wochen Zurückbehalten kosten online im Grundmodell 8 plus 2, also 10 Franken. Das setzt voraus, dass keine zusätzlichen Personen oder Sonderleistungen berechnet werden. Übernimm diesen Modellbetrag deshalb nicht ungeprüft für einen grösseren Haushalt.
Vergleiche die endgültige Auftragsübersicht vor dem Bezahlen. Eine kleine Differenz im Grundpreis kann weniger wichtig sein als die korrekte Erfassung aller Namen und Daten. Ein günstiger, aber unvollständiger Auftrag löst dein Problem nicht.
Wie früh musst du den Auftrag erfassen?
Plane grundsätzlich vier Arbeitstage Vorlauf ein; die Post zählt dabei Montag bis Samstag. Bei einem vollständig verifizierten Login sind unter bestimmten Bedingungen kurzfristigere Aufträge möglich. Dafür können Zusatzkosten entstehen. Als Gast solltest du nicht mit denselben Expressmöglichkeiten rechnen.
Lege die Daten vor der Buchung fest: erster Tag der Abwesenheit, letzter Tag und gewünschte Übergabe der gesammelten Post. Überlege auch, ob du am Rückkehrtag tatsächlich bereits zu Hause bist. Ein Flug am späten Abend ist kein guter Grund, morgens eine persönliche Abholung einzuplanen.
Bei einer Verlängerung der Reise prüfst du rechtzeitig, ob und wie der Auftrag geändert werden kann. Warte nicht, bis die ursprüngliche Lagerdauer schon vorbei ist.
Was du zusätzlich organisieren solltest
Zeitungsabonnemente solltest du mit dem Verlag separat regeln. Auch Lieferungen anderer Paketdienste werden durch einen Auftrag an die Schweizerische Post nicht automatisch vollständig gesteuert. Kontrolliere deshalb offene Onlinebestellungen und wiederkehrende Lieferungen vor der Abfahrt.
Bei erwarteten eingeschriebenen, behördlichen oder gerichtlichen Sendungen ist besondere Aufmerksamkeit nötig. Ein Ferienauftrag bedeutet nicht, dass gesetzliche Fristen beliebig später beginnen. Wenn du bereits ein laufendes Verfahren oder eine konkrete Zustellung erwartest, kläre den Umgang damit gezielt bei der zuständigen Stelle.
Eine Vertrauensperson kann bei wichtigen Anliegen hilfreich sein, braucht für bestimmte Abholungen aber gegebenenfalls eine passende Vollmacht. Nur den Briefkastenschlüssel zu übergeben, löst nicht jede Vertretungsfrage.
Ein Ferienplan in zehn Minuten
Schau zuerst auf erwartete Sendungen und offene Bestellungen. Entscheide dann, was warten kann und was während der Reise bearbeitet werden muss. Für das Erste wählst du einen passenden Rückhalteauftrag; für das Zweite organisierst du einen bestätigten Kontakt- oder Empfangsweg.
Prüfe anschliessend alle Namen, die genaue Dauer und die Art der Rückgabe. Speichere die Bestätigung ausserhalb einer einzigen App, damit du auch unterwegs auf die Angaben zugreifen kannst. Nach der Rückkehr bearbeitest du wichtige Briefe zuerst und kontrollierst, ob noch Sendungen an einer anderen Stelle liegen.
So wird aus «Der Briefkasten wird schon reichen» ein überschaubarer Ablauf. Die beste Lösung ist diejenige, die zu deinen tatsächlichen Sendungen und Reiseplänen passt – nicht automatisch das aufwendigste Angebot.
Quellen und Stand
Stand: 15. September 2026. Preise, Angebote und Abläufe können sich ändern; massgeblich sind die verlinkten offiziellen Angaben für deinen konkreten Fall.