Selbständigkeit

Nebenberuflich selbstständig in der Schweiz: Der Einsteiger-Guide

Ein kleiner Nebenverdienst kann organisatorisch mehr verlangen als erwartet. Dieser Guide zeigt die wichtigsten Abklärungen vor dem ersten verlässlichen Auftrag.

Laptop mit leerem Bildschirm, Notizbuch und Materialmuster auf einem ruhigen Arbeitsplatz zuhause.
KI-generiertes Symbolbild.

Du möchtest neben deiner Anstellung eigene Aufträge übernehmen. Vielleicht gestaltest du Websites, fotografierst oder bietest eine andere Dienstleistung an. Eine Rechnungsvorlage ist schnell erstellt – die rechtliche und finanzielle Einordnung braucht etwas mehr Aufmerksamkeit.

Für einen überschaubaren Einstieg musst du nicht sofort eine komplizierte Firma aufbauen. Du solltest aber Arbeitgeberfragen, Sozialversicherungsstatus, Steuern und Aufzeichnungen von Anfang an getrennt prüfen.

Stand: 20. September 2026. Das Beispiel einer kleinen Dienstleistung ist fiktiv. Es behandelt weder bewilligungspflichtige Berufe noch grenzüberschreitende Sonderfälle; dafür sind zusätzliche Abklärungen nötig.

Inhalt

Was nebenberufliche Selbstständigkeit bedeutet

Nebenberuflich beschreibt den Umfang im Verhältnis zu deiner Haupttätigkeit. Selbstständig beschreibt dagegen die Art, wie du wirtschaftlich arbeitest. Ein kleiner Umsatz, ein eigener Firmenname oder die Überschrift «Freelancer» auf einem Vertrag entscheiden diese Frage nicht allein.

Für die AHV beurteilt die Ausgleichskasse die tatsächlichen Verhältnisse der jeweiligen Tätigkeit. Eigenes wirtschaftliches Risiko, Arbeiten auf eigene Rechnung und eine unabhängige Organisation sind dabei wichtig. Die AHV/IV-Information zu Selbstständigerwerbenden erklärt die Abgrenzung.

Du kannst für eine Tätigkeit angestellt und für eine andere selbstständig sein. Umgekehrt kann ein vermeintlicher Auftrag sozialversicherungsrechtlich als Anstellung gelten. Kläre den Status deshalb anhand deiner konkreten Tätigkeit.

Die vier Abklärungen vor dem Start

Arbeitgeber und Zeit

Prüfe Arbeitsvertrag, Personalreglement und allfällige Melde- oder Bewilligungspflichten. Eine Nebentätigkeit darf insbesondere keine unzulässige Konkurrenz schaffen oder deine Pflichten im Hauptjob verletzen. Bei mehreren Anstellungen müssen Arbeits- und Ruhezeitvorschriften insgesamt berücksichtigt werden; die SECO-Information zur Mehrfachbeschäftigung erläutert diesen Fall. Selbstständige Arbeit ist nicht pauschal gleich zu behandeln.

Sozialversicherung

Melde die Tätigkeit der zuständigen Ausgleichskasse und kläre die verlangten Nachweise. Kalkuliere Beiträge und mögliche Nachzahlungen. Der Versicherungsschutz aus deiner Anstellung beantwortet nicht automatisch jede Frage zu Unfall, Erwerbsausfall oder Haftung aus dem eigenen Geschäft.

Steuern

Geschäftliche Einnahmen und Ausgaben müssen steuerlich eingeordnet werden. «Nebenbei» bedeutet nicht «steuerfrei». Lege Geld für die voraussichtlichen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zurück, statt den gesamten Zahlungseingang als verfügbaren Lohn zu behandeln.

Bewilligungen und Verantwortung

Je nach Tätigkeit sind weitere Anforderungen möglich, etwa berufliche Zulassungen, Datenschutz oder Vorgaben für Räume und Kundschaft. Prüfe diese vor dem ersten Angebot.

Einzelunternehmen, Handelsregister und Mehrwertsteuer

Ein Einzelunternehmen ist keine separate juristische Person. Du trägst die geschäftlichen Verpflichtungen grundsätzlich persönlich. Ein gesetzliches Mindestkapital ist dafür nicht vorgesehen. Die KMU-Übersicht zum Einzelunternehmen erläutert auch Handelsregister und Buchführung.

Handelsregister und Mehrwertsteuer sind zwei unterschiedliche Prüfungen. Die häufig genannte Grössenordnung von CHF 100’000 betrifft nicht einfach deinen privaten Gewinn. Für die Mehrwertsteuer ist insbesondere der massgebliche Umsatz aus den betreffenden Leistungen relevant; Ausnahmen und die Erwartung beim Tätigkeitsbeginn sind zu beachten.

Nutze bei Wachstum die ESTV-Information zur Mehrwertsteuerpflicht und kläre deinen Fall direkt. Weise auf Rechnungen nicht einfach Mehrwertsteuer aus, nur weil eine Vorlage dafür ein Feld enthält. Eine kleine Einzelfirma braucht zudem geordnete Aufzeichnungen, auch wenn keine umfassende doppelte Buchhaltung vorgeschrieben ist.

Ben startet einen kleinen Gestaltungsservice

Ben arbeitet angestellt und möchte nebenbei einfache Layoutaufträge für mehrere lokale Organisationen erledigen. Im fiktiven Beispiel plant er zehn Aufträge pro Jahr zu je CHF 600. Er arbeitet mit eigenen Mitteln und klärt seinen Status mit der Ausgleichskasse.

Fiktive JahresrechnungBetrag
10 Aufträge × CHF 600CHF 6’000 Einnahmen
Software und geschäftlich zuordenbares MaterialCHF 700
Weitere nachvollziehbare GeschäftsausgabenCHF 300
Überschuss vor persönlichen Sozialbeiträgen und SteuernCHF 5’000

Die CHF 5’000 sind noch kein Nettolohn. Ben berücksichtigt ausserdem unbezahlte Zeit für Offerten, Rückfragen, Akquise und Administration. Wenn jeder Auftrag sechs Leistungsstunden plus zwei Organisationsstunden braucht, entstehen bereits 80 Stunden. Der Überschuss entspricht dann rechnerisch CHF 62.50 je Stunde vor den genannten persönlichen Belastungen.

Diese Rechnung ist keine Tarifempfehlung. Sie zeigt, weshalb ein scheinbar guter Stundenpreis sinkt, sobald der ganze Auftrag berücksichtigt wird.

Eine einfache Organisation von Anfang an

Ben führt ein separates Geschäftsverzeichnis und hält Zahlungseingänge, Ausgaben, offene Rechnungen und Belege nachvollziehbar fest. Ein eigenes Konto kann die Übersicht erleichtern; entscheidend ist die saubere Trennung in den Aufzeichnungen.

  • Jede Offerte beschreibt Leistung, Umfang, Preis und Termin.
  • Zusatzarbeiten werden vor ihrer Ausführung geklärt.
  • Rechnungen erhalten eindeutige Nummern und einen nachvollziehbaren Leistungsbezug.
  • Belege werden sicher gespeichert und nicht nur im E-Mail-Postfach gesucht.
  • Offene Zahlungen werden regelmässig kontrolliert.

Eine klare Leistung könnte lauten: «Layout eines vierseitigen Flyers auf Basis gelieferter Texte, zwei Korrekturrunden, druckfähige PDF-Datei.» Das ist überprüfbarer als «Gestaltung nach Aufwand», wenn weder Umfang noch Budget vereinbart sind.

So prüfst du, ob der Nebenbetrieb tragbar ist

  1. Beschreibe ein enges erstes Angebot und die Zielkundschaft.
  2. Kläre Arbeitgeber, Status, Versicherungen und allfällige Bewilligungen.
  3. Rechne Einnahmen, sämtliche Arbeitsstunden und Kosten konservativ.
  4. Lege einen Prozess für Offerte, Auftrag, Rechnung und Belege an.
  5. Plane einen kleinen Testzeitraum mit einer begrenzten Zahl von Aufträgen.
  6. Überprüfe danach Ertrag, Zeitbelastung und Zusammenarbeit.

Ben setzt zunächst zwei feste Zeitfenster pro Woche. Er nimmt nicht jeden Auftrag an, wenn dadurch Schlaf, Hauptjob oder vereinbarte Liefertermine leiden. Ein kleiner Betrieb darf bewusst klein bleiben. Wachstum ist keine Pflicht.

Typische Fehler beim Nebenerwerb

  • Aus einer selbst geschriebenen Rechnung auf einen anerkannten AHV-Status schliessen.
  • Umsatz, Gewinn und verfügbares Einkommen verwechseln.
  • Alle Software- oder Haushaltskosten ungeprüft als geschäftlich verbuchen.
  • Mündlich immer mehr Leistung zusagen, ohne Preis und Termin anzupassen.

Wenn du später Mitarbeitende beschäftigst, regelmässig im Ausland tätig wirst oder stark wächst, entstehen neue Fragen. Die Struktur des kleinen Beispiels reicht dann möglicherweise nicht mehr aus. Plane diesen nächsten Prüfschritt vor der Veränderung.

Anlaufstellen und dein erster konkreter Schritt

Für den Sozialversicherungsstatus ist die Ausgleichskasse zentral. Das KMU-Portal des Bundes hilft bei der Rechtsform, die ESTV bei Mehrwertsteuerfragen und dein kantonales Steueramt bei der Deklaration. Bei komplexeren Verträgen oder Buchhaltungsfragen kann fachliche Unterstützung sinnvoll sein.

Schreibe zuerst eine Seite mit Angebot, erwarteten Einnahmen, Zeitbudget und offenen Abklärungen. Damit wird aus einer Geschäftsidee ein überschaubarer Start, dessen Verpflichtungen du kennst.