Festnahme nach versuchtem Telefonbetrug in Mels
In Mels wurde am 30. Oktober 2026 ein 27-jähriger Mann festgenommen, der als Geldabholer bei einem versuchten Telefonbetrug beteiligt war. Die Kantonspolizei St.Gallen konnte dank rechtzeitiger Meldung einen finanziellen Schaden verhindern.

Am Freitagnachmittag, 30. Oktober 2026, erhielt die Kantonspolizei St.Gallen die Meldung, dass eine 51-jährige Frau von einem Telefonbetrüger kontaktiert worden sei. Für den Freitagabend war eine Geldübergabe geplant. Die Polizei begann umgehend mit den Ermittlungen und nahm noch am selben Tag einen 27-jährigen Mann fest. Dieser wird beschuldigt, als Geldabholer am versuchten Telefonbetrug beteiligt gewesen zu sein. Dank der rechtzeitigen Meldung konnte ein finanzieller Schaden verhindert werden.
Die 51-jährige Frau war bereits am Montagvormittag von einer unbekannten Täterschaft telefonisch kontaktiert worden. Der Anrufer gab sich als Bankmitarbeiter aus, stellte ihr verschiedene Fragen und kündigte an, sich noch am selben Tag erneut zu melden. Dies geschah jedoch nicht. Erst am Freitagnachmittag meldete sich der unbekannte Anrufer erneut und forderte die Frau auf, Bargeld im Wert von mehreren zehntausend Franken von ihrem Bankkonto abzuheben. Das Geld sollte am Freitagabend von einem Polizisten in Zivil bei ihr zuhause abgeholt werden. Die Frau informierte daraufhin einen Familienangehörigen und anschliessend die Polizei.
Die Kantonspolizei St.Gallen nahm die Ermittlungen sofort auf und konnte gegen 17:30 Uhr anlässlich der geplanten Geldübergabe in Mels einen 27-jährigen Nordmazedonier mit Wohnsitz in der Schweiz festnehmen. Er wird beschuldigt, als Geldabholer am versuchten Telefonbetrug beteiligt gewesen zu sein.
Im Einsatz standen mehrere Patrouillen der Kantonspolizei St.Gallen. Für die 51-jährige Frau entstand kein finanzieller Schaden. Die Kantonspolizei St.Gallen hat unter der Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen die Ermittlungen aufgenommen. Dabei wird unter anderem geprüft, ob der Festgenommene mit weiteren Delikten oder Tatbeständen in Verbindung steht.
Personen, die von einem solchen Betrug betroffen sind oder bereits Geld oder Wertgegenstände übergeben haben, werden dringend aufgefordert, sich so rasch wie möglich bei der Polizei zu melden. Auch nach einer erfolgten Übergabe kann eine Meldung wichtige Hinweise für die Ermittlungen liefern. Besteht weiterhin Kontakt zur Täterschaft, soll umgehend die Notrufnummer 117 gewählt werden.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen · Originalmitteilung