Natur

Lungenkrankheit bei Schweinen: 60 Betriebe unter Einschränkungen

Ein Ausbruch der Enzootischen Pneumonie betrifft einen Schweizer Schweinering. Was die Krankheit bedeutet und weshalb Tierverkehr eingeschränkt wird.

Schweine in einem Stall. Symbolbild; keine Zuordnung zu einem konkret betroffenen Betrieb.
Schweine in einem Stall. Symbolbild; keine Zuordnung zu einem konkret betroffenen Betrieb. Bildquelle: Quellenbericht.

In einem Verbund von Schweizer Schweinezucht- und Mastbetrieben ist Enzootische Pneumonie nachgewiesen worden. Laut einer von Keystone-SDA verbreiteten Mitteilung des Luzerner Veterinärdiensts sind 20 Zucht- und 40 Mastbetriebe betroffen. Über die Betriebe des Schweinerings wurden Einschränkungen des Tierverkehrs verhängt.

Die Krankheit betrifft Schweine. Nach den Informationen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen stellt sie für Menschen keine Gefahr dar. Sie darf insbesondere nicht mit anderen, anders zu bewertenden Tierkrankheiten gleichgesetzt werden.

Was Enzootische Pneumonie ist

Das BLV beschreibt eine ansteckende Lungenkrankheit, die vor allem Mast- und Absetzferkel betrifft. Verursacher ist das Bakterium Mycoplasma hyopneumoniae. Ein typisches Symptom ist chronischer trockener Husten.

Die Übertragung erfolgt unter anderem durch Tierverkehr und über die Luft. Dank einer früheren landesweiten Sanierung gelten die meisten Schweizer Bestände als frei von dieser Krankheit. Genau deshalb sind neu auftretende Fälle für die Tiergesundheit und die betroffenen Betriebsabläufe relevant.

Warum ein ganzer Verbund betroffen sein kann

Ein Schweinering verbindet Betriebe mit unterschiedlichen Aufgaben. Tierbewegungen zwischen ihnen sind Teil der Organisation. Bei einem nachgewiesenen Erreger müssen deshalb nicht nur die zuerst auffälligen Tiere, sondern auch mögliche Verbindungen zwischen Standorten untersucht werden.

Eine Sperre ist dabei eine Massnahme zur Eindämmung. Sie bedeutet nicht automatisch, dass jedes Tier an jedem betroffenen Standort klinisch erkrankt ist. Umfang und weitere Schritte bestimmen die Veterinärbehörden anhand der Abklärungen.

Die Folgen reichen über die Behandlung hinaus

Wer Tiere vorübergehend nicht wie geplant verstellen kann, muss Unterbringung und Betriebsabläufe anpassen. Der veröffentlichte Bericht weist ausdrücklich auf mögliche Platzengpässe hin. Daraus lassen sich allerdings noch keine belastbaren Aussagen über landesweite Fleischpreise oder die Versorgung im Detailhandel ableiten.

Für betroffene Betriebe haben die konkreten behördlichen Anordnungen Vorrang. Allgemeine Informationen im Internet ersetzen weder eine tierärztliche Abklärung noch die Abstimmung mit dem Veterinärdienst.

Was Halterinnen und Halter tun sollten

Das BLV führt die Krankheit als meldepflichtige, zu bekämpfende Tierseuche. Verdachtsfälle sind der Bestandestierärztin oder dem Bestandestierarzt zu melden. Eigenmächtige Tiertransporte wären keine geeignete Reaktion auf unklare Symptome.

Für die übrige Öffentlichkeit ist die wichtigste Einordnung: Es handelt sich um ein ernstzunehmendes Tiergesundheitsereignis. Die bestätigte fehlende Gefahr für Menschen und die notwendigen Massnahmen in Schweinebeständen sind dabei gleichzeitig richtig.

Quellen und Stand

Recherchestand: 16. September 2026. Zahlen und Verfahrensstände beziehen sich auf die jeweils genannten Erhebungs- und Meldedaten.