Lex Netflix bringt 25 Prozent mehr Investitionen – doch wohin fliesst das Geld?
2025 wurden 19,9 Millionen Franken angerechnet, die rechnerische Pflicht lag bei 33 Millionen. Warum diese Lücke noch kein Gesetzesverstoss ist und was finanziert wurde.

Jahrespflicht, tatsächliche Investition und zulässiger Aufschub werden häufig vermischt. Die BAK-Zahlen zeigen, wie viel in Serien, Kino, Promotion, Festivals und Rechte floss.
Die drei Zahlen, die nicht verwechselt werden dürfen
Seit 2024 müssen betroffene Fernseh- und Abrufdienste mindestens vier Prozent ihres in der Schweiz erzielten Bruttoeinkommens in das Schweizer Filmschaffen oder dessen Vermittlung investieren. Für 2025 erfasste das Bundesamt für Kultur 22 Unternehmen mit zusammen 817 Millionen Franken massgebendem Umsatz. Vier Prozent davon entsprechen rund 32,68 Millionen; das BAK rundet die Verpflichtung auf 33 Millionen Franken.
Tatsächlich angerechnet wurden für 2025 Investitionen von 19,9 Millionen Franken. Das waren 25 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Differenz zu 33 Millionen ist aber nicht automatisch eine Gesetzesverletzung. Die Regeln sehen eine vierjährige Periode vor, in der Investitionen aufgeschoben werden können. Für die seit 2024 laufende Periode müssen offene Verpflichtungen bis Ende 2027 erfüllt werden; sonst ist eine Ersatzabgabe fällig.
| Grösse 2025 | Betrag | Was sie aussagt |
|---|---|---|
| Massgebender Umsatz | 817 Mio. Fr. | Bemessungsbasis der 22 erfassten Unternehmen |
| Rechnerische Jahrespflicht | rund 33 Mio. Fr. | Vier Prozent der Bemessungsbasis |
| Angerechnete Investitionen | 19,9 Mio. Fr. | Im Jahr 2025 ausgewiesene anrechenbare Ausgaben |
| Rechnerische Jahresdifferenz | rund 13,1 Mio. Fr. | Noch kein Beweis eines Verstosses wegen Mehrjahresperiode |
Diese Tabelle ist keine Bilanz eines einzelnen Streamingdienstes. Das BAK veröffentlicht aggregierte Daten. «Lex Netflix» ist zudem ein politischer Kurzname; erfasst werden je nach Voraussetzungen auch andere in- und ausländische Dienste.
Wohin die 19,9 Millionen flossen
Von den 2025 angerechneten Mitteln entfielen 12 Millionen Franken auf Herstellung und Erwerb schweizerischer Werke. Davon gingen 7,4 Millionen an Serien und 4,6 Millionen an Kinolangfilme, überwiegend Fiktion. Regional nennt das BAK 6,3 Millionen Franken für Projekte der französischsprachigen Schweiz und 5,7 Millionen für Projekte der Deutschschweiz.
Weitere 7,9 Millionen Franken wurden für andere gesetzlich anrechenbare Massnahmen ausgewiesen. Dazu zählen unter anderem Filmpromotion, Beiträge an Filmfestivals zur Stärkung der Filmkultur und Urheberrechtszahlungen an Verwertungsgesellschaften. Deshalb ist die gesamte Summe nicht mit neu gedrehten Filmen gleichzusetzen.
- Produktion: Geld fliesst unmittelbar in die Herstellung eines Films oder einer Serie.
- Erwerb: Rechte an einem Schweizer Werk werden gekauft.
- Promotion: Ein bestehendes Werk wird sichtbar gemacht.
- Festival/Filmkultur: Anrechenbare Vermittlung unterstützt Publikum und Branche.
- Urheberrechte: Zahlungen an Verwertungsgesellschaften vergüten Rechte.
Alle Positionen können einen kulturpolitischen Wert haben, aber sie wirken unterschiedlich. Eine neue Serie schafft andere Beschäftigung und Rechte als eine Werbekampagne; ein Festival stärkt andere Teile der Wertschöpfung als ein Lizenzerwerb. Für die öffentliche Beurteilung braucht es deshalb die Verteilung, nicht nur die Gesamtsumme.
Warum der Aufschub sinnvoll und riskant zugleich ist
Film- und Serienprojekte entstehen nicht passend zum Kalenderjahr. Entwicklung, Finanzierung, Dreh und Auswertung dauern länger, und ein Dienst kann eine grössere Produktion nicht beliebig bis zum 31. Dezember starten. Eine mehrjährige Periode erlaubt es, Mittel zu bündeln und Projekte sorgfältig aufzubauen.
Der Aufschub erschwert aber eine frühe Erfolgskontrolle. Wenn ein Unternehmen in den ersten Jahren wenig investiert, entsteht zum Periodenende ein grosser Nachholbedarf. Dann kann Zeitdruck die Auswahl beeinflussen. Das BAK muss deshalb nicht nur Jahreswerte, sondern aufgelaufene Verpflichtungen, geplante Projekte und tatsächlich realisierte Zahlungen überwachen.
Ein vereinfachtes Beispiel: Ein Dienst hat in vier Jahren je 5 Millionen Franken Verpflichtung, total 20 Millionen. Er investiert in den ersten beiden Jahren je 2 Millionen. Für die letzten beiden Jahre bleiben 16 Millionen. Das ist rechtlich nicht automatisch falsch, erhöht aber Ausführungsrisiko und Abhängigkeit von verfügbaren Projekten. Werden am Ende nur 14 Millionen erreicht, wäre auf die fehlende Summe nach den Regeln eine Ersatzabgabe zu leisten.
Was die Quote nicht automatisch löst
Mehr Geld garantiert weder bessere Filme noch eine vielfältige Produktionslandschaft. Dienste können sich auf wenige grosse, international vermarktbare Projekte konzentrieren. Nachwuchs, Dokumentarfilm, Animation, kleinere Sprachregionen und unabhängige Produzenten könnten trotz steigender Gesamtsumme zu wenig profitieren. Ebenso zählt der Erwerb von Rechten anders zur langfristigen Branchenentwicklung als der Aufbau von Produktionskompetenz.
Eine gute Evaluation sollte deshalb mehrere Fragen stellen:
- Wie viel Geld löst tatsächlich neue Produktion in der Schweiz aus?
- Welche Formate, Genres und Sprachregionen erhalten Mittel?
- Bleiben Rechte und Erlöse teilweise bei Schweizer Produzenten?
- Wie viele Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten entstehen?
- Welche Investitionen wären auch ohne Pflicht erfolgt?
- Verändert die Regel das Angebot für das Schweizer Publikum?
Die letzte Frage ist besonders schwierig. Ein Film kann kulturell relevant sein, ohne grosse Abrufzahlen zu erreichen. Umgekehrt beweist eine hohe Reichweite nicht automatisch zusätzlichen kulturpolitischen Wert. Die Messung muss deshalb wirtschaftliche und kulturelle Ziele getrennt ausweisen.
25 Prozent Wachstum im richtigen Kontext
Der Zuwachs gegenüber 2024 zeigt, dass die angerechneten Investitionen steigen. Da das System erst seit 2024 gilt, ist der Vergleich jedoch eine kurze Zeitreihe. Ein einzelnes grosses Projekt oder verschobene Zahlungen können die Jahresrate deutlich verändern. Aus plus 25 Prozent lässt sich weder eine dauerhafte Wachstumsrate noch der endgültige Erfolg der Reform ableiten.
Belastbarer wird die Bilanz nach Abschluss der ersten Vierjahresperiode. Dann lässt sich prüfen, ob die Verpflichtungen erfüllt, Ersatzabgaben erhoben und Projekte tatsächlich realisiert wurden. Bis dahin sind kumulierte Werte informativer als jedes einzelne Jahr.
Auch die 30-Prozent-Quote europäischer Filme auf Streamingdiensten, die das revidierte Filmgesetz ebenfalls vorsieht, ist von der Investitionspflicht zu trennen. Ein Dienst kann die Angebotsquote erfüllen und bei Investitionen im Rückstand sein oder umgekehrt. Vielfalt im Katalog und Geldfluss in die Schweizer Produktion sind zwei Instrumente.
Für Produzentinnen und Produzenten zählt ausserdem der Zeitpunkt der Zahlung. Eine zugesagte Entwicklung, ein unterzeichneter Vertrag und tatsächlich überwiesene Mittel sind verschiedene Stufen. Künftige Factsheets sollten konsistent erklären, wann ein Betrag als investiert gilt und wie abgebrochene Projekte oder Rechteverkäufe später korrigiert werden. Sonst lassen sich Jahre nur scheinbar exakt vergleichen.
Eine weitere sinnvolle Kennzahl ist der Hebel: Wie viel zusätzliches privates und öffentliches Geld löst ein verpflichteter Franken aus? Ein Projekt mit mehreren Finanzierungsquellen kann eine grössere Produktion ermöglichen, darf aber nicht mehrfach als neue Investition gezählt werden. Transparente Zuordnung schützt sowohl die Dienste als auch die Filmförderung vor übertriebenen Erfolgsmeldungen.
Welche Transparenz bis 2027 nötig ist
Das BAK veröffentlicht Factsheets mit Umsatz, Pflicht, Investitionen und Verteilung. Für eine noch bessere Bewertung wären konsistente Jahresreihen wichtig: gleiche Kategorien, Erklärungen zu Korrekturen, regionale Zuordnung und klarer Stand der kumulierten Verpflichtung. Geschäftsgeheimnisse einzelner Anbieter können geschützt bleiben, ohne die Gesamtwirkung unsichtbar zu machen.
- Jährliche Pflicht und kumulierte Pflicht der Periode getrennt zeigen.
- Produktion, Erwerb, Promotion, Festival und Rechte separat ausweisen.
- Serien, Kino, Dokumentarfilm, Animation und weitere Formate unterscheiden.
- Sprachregionen und Nachwuchseffekte transparent machen.
- Aufschub, Ersatzabgabe und spätere Korrekturen erklären.
Das Zwischenfazit
2025 floss mit 19,9 Millionen Franken mehr anrechenbares Geld in das Schweizer Filmschaffen als 2024. Das ist ein messbares Resultat. Gleichzeitig liegt die Summe unter der rechnerischen Jahrespflicht von rund 33 Millionen, und ein Teil betrifft Promotion, Festivals und Rechte statt Herstellung.
Die richtige Überschrift lautet daher weder «Gesetz verfehlt» noch «Mission erfüllt». Die Mehrjahresregel gibt den Unternehmen bis Ende 2027 Zeit. Erst danach zeigt sich, wie viel zusätzliche Produktion, regionale Vielfalt und nachhaltige Wertschöpfung entstanden ist. Bis dahin sollte jede neue Jahreszahl entlang derselben drei Grössen gelesen werden: Verpflichtung, tatsächlich angerechnete Investition und zulässiger Aufschub.
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