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# Konkubinatsvertrag: Was unverheiratete Paare vor dem Zusammenziehen regeln sollten
- URL: https://www.schweiz.blog/konkubinatsvertrag-zusammenziehen-schweiz/
- Published: 2026-09-22T14:00:00.000Z
- Updated: 2026-09-22T14:00:00.000Z
- Description: Konkubinatsvertrag vorbereiten: Miete, Eigentum, Haushaltskosten und Trennung klären. Mit Gesprächsagenda, Inventarliste und Hinweisen zum Todesfall.
- Author: schweizblog
- Tags: Familie, Wohnen, Checklisten

**Ein Konkubinatsvertrag hilft unverheirateten Paaren, Geld, Wohnen und eine mögliche Trennung nachvollziehbar zu regeln.** Er ersetzt aber weder ein Testament noch einen Vorsorgeauftrag und schafft nicht automatisch die Absicherung einer Ehe. Besonders wichtig wird er, wenn ihr unterschiedlich viel verdient, gemeinsam grössere Anschaffungen bezahlt oder eine Person wegen Betreuung weniger arbeitet.

Der beste Einstieg ist keine fremde Vertragsklausel, sondern eine gemeinsame Bestandsaufnahme. Wem gehört was? Wer verpflichtet sich gegenüber Vermieter, Bank und anderen Vertragspartnern? Was soll bei einer Veränderung passieren? Die folgenden Gesprächsfragen und Listen helfen euch, diese Punkte vorzubereiten. Sie sind keine unterschriftsfertige Rechtsvorlage. Stand: September 2026.

## Was ein Konkubinatsvertrag leisten kann

Unverheiratetes Zusammenleben begründet keinen ehelichen Güterstand. Auch nach vielen gemeinsamen Jahren entsteht daraus nicht automatisch ein gesetzlicher Anspruch, die Hälfte des Vermögens der anderen Person zu erhalten. Je nach gemeinsamer wirtschaftlicher Tätigkeit können allerdings vertragliche Regeln und die Bestimmungen über die einfache Gesellschaft relevant werden. «Nicht verheiratet» bedeutet deshalb ebenso wenig, dass es keinerlei gegenseitige Ansprüche geben könnte.

Ein schriftlicher Vertrag kann Zuständigkeiten, Kostenbeteiligungen, Eigentumsverhältnisse und einen vereinbarten Ausgleich festhalten. Das erleichtert die Beweisführung. Er kann nicht eigenmächtig die Rechte Dritter ändern: Eine interne Abmachung über die Hypothek bindet die finanzierende Bank nicht. Auch zwingende gesetzliche Regeln lassen sich nicht durch eine private Unterschrift beseitigen.

Für gewöhnliche Absprachen besteht grundsätzlich keine allgemeine Pflicht zur öffentlichen Beurkundung. Einzelne Geschäfte verlangen aber besondere Formen, etwa Grundstücksgeschäfte oder ein Erbvertrag. Deshalb sollte eine Vorlage für einen einfachen gemeinsamen Haushalt nicht ungeprüft für einen Immobilienkauf verwendet werden.

## Die Wohnung: Wer steht im Mietvertrag?

Beginnt mit dem bestehenden Mietvertrag. Wenn ihr beide unterschreibt, seid ihr beide Vertragsparteien. Eine vereinbarte Solidarhaftung kann bedeuten, dass die Vermieterschaft den ganzen geschuldeten Betrag von einer Person verlangen kann. Eure interne Aufteilung von beispielsweise 60 zu 40 Prozent ändert daran nichts.

Steht nur eine Person im Mietvertrag, muss geklärt werden, auf welcher Grundlage die andere mitwohnt und welche Rechte und Pflichten intern bestehen. Eine Untermiete ist anders zu behandeln als die blosse Aufnahme der Partnerin oder des Partners in den Haushalt. Meldet die konkrete Wohnsituation der Verwaltung und klärt eine gegebenenfalls erforderliche Zustimmung, statt jede Konstellation gleich zu behandeln.

Besprecht bereits vor dem Einzug, wer bei einer Trennung nach Möglichkeit bleiben möchte. Eine solche Absicht garantiert noch keine Entlassung der anderen Person aus dem Mietvertrag. Dafür braucht es die passende Vertragsänderung und die Zustimmung der Vermieterschaft. Bis dahin kann eine ausgezogene Person weiterhin verpflichtet bleiben.

- Welche Personen sind Mieter, Untermieter oder lediglich Mitbewohner?
- Wer hat die Mietkaution finanziert und wo ist das dokumentiert?
- Wie teilt ihr Nebenkosten-Nachzahlungen und Schäden auf?
- Wer kontaktiert bei einer Trennung die Verwaltung?
- Welche Übergangsregel ist finanziell tragbar, bis der Vertrag angepasst oder beendet ist?

## Haushaltsbeiträge: Gleich viel oder nach Einkommen?

Eine hälftige Aufteilung ist leicht zu rechnen, aber nicht in jeder Situation passend. Alternativ könnt ihr gemeinsame Kosten im Verhältnis der Einkommen verteilen oder mit festen Beträgen arbeiten. Entscheidend ist, dass beide dieselbe Berechnungsgrundlage verstehen und wissen, welche Ausgaben gemeinsam sind.

**Fiktives Beispiel:** Nora hat CHF 5’400 und Luca CHF 3’600 monatlich verfügbares Nettoeinkommen. Zusammen sind das CHF 9’000\. Ihr gemeinsames Monatsbudget umfasst CHF 3’000 für Miete, vereinbarte Nebenkosten, Lebensmittel und gemeinsame Dienstleistungen. Bei einer Einkommensaufteilung von 60 zu 40 Prozent zahlt Nora CHF 1’800, Luca CHF 1’200\. Bei hälftiger Teilung wären es je CHF 1’500.

Beide Modelle sind Gesprächsgrundlagen, keine gesetzlichen Vorgaben. Haltet fest, ob ein Bonus, selbstständige Einkünfte oder der 13\. Monatslohn berücksichtigt werden. Bestimmt ausserdem, wann ihr neu rechnet – etwa nach einer dauerhaften Pensumsänderung. Sonst bleibt eine ursprünglich faire Quote jahrelang bestehen, obwohl sich die Situation geändert hat.

Ein gemeinsames Haushaltskonto kann Zahlungen vereinfachen. Prüft jedoch Kontoinhaberschaft, Verfügungsrechte und den Umgang mit einem Restbetrag. Ein Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto ersetzt keine Nachlassplanung. Für private Ausgaben und individuelle Reserven sind getrennte Aufzeichnungen sinnvoll.

## Inventarliste: Eigentum nicht erst beim Auszug rekonstruieren

Erfasst vor allem wertvolle Gegenstände und gemeinsame Anschaffungen. Ein Foto zeigt, dass ein Sofa vorhanden war; es beweist nicht zwingend, wer Eigentümer ist. Ergänzt daher Kaufbeleg, Zahlungen und eure ausdrückliche Zuordnung. Eine gemeinsam datierte Liste ist nützlicher als später widersprüchliche Erinnerungen.

| Beispielposition                       | Was ihr dazu festhaltet                                                                            |
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| Sofa, vor dem Zusammenziehen gekauft   | Eigentümerin Nora; Kaufbeleg vorhanden; bleibt ihr Eigentum.                                       |
| Esstisch, gemeinsam angeschafft        | Kaufpreis CHF 1’200; je CHF 600 bezahlt; vereinbarte Eigentumsanteile und Belegablage.             |
| Waschmaschine im Eigentum einer Person | Zahlungen der anderen Person als Kostenbeitrag, Darlehen oder Beteiligung eindeutig unterscheiden. |
| Gemeinsam gekauftes Fahrzeug           | Finanzierung, Eigentum, Nutzung, Versicherung und spätere Bewertung separat dokumentieren.         |

Alle Angaben in dieser Tabelle sind erfundene Beispiele. Ergänzt bei gemeinsamen Gegenständen, wie eine Übernahme bewertet werden soll. Der ursprüngliche Kaufpreis ist nicht automatisch der heutige Wert. Möglich ist eine gemeinsame Schätzung oder bei wertvollen Sachen eine unabhängige Bewertung.

## Schulden, Darlehen und Wohneigentum getrennt regeln

Privatschulden werden durch das Zusammenziehen nicht automatisch gemeinsame Schulden. Wer einen Kredit mitunterzeichnet, eine Bürgschaft eingeht oder gemeinsam einen Vertrag abschliesst, kann sich jedoch selbst verpflichten. Prüft deshalb jede Unterschrift nach ihrem Inhalt.

Wenn du deiner Partnerin CHF 8’000 für eine Anschaffung überweist, sollte klar sein, ob es ein Geschenk, ein Darlehen oder eine Beteiligung ist. Bei einem Darlehen gehören Rückzahlung, allfällige Verzinsung und der Umgang mit einer Trennung in die Abklärung. Ein Buchungstext wie «für uns» beantwortet diese Fragen kaum.

Bei Wohneigentum müssen Grundbucheintrag, Eigenkapital, Hypothek, laufende Kosten und Investitionen zusammenpassen. Wer Renovationen im Haus der anderen Person finanziert, erwirbt dadurch nicht automatisch einen Eigentumsanteil. Lasst vor grösseren Zahlungen prüfen, wie ein Anspruch gesichert wird und welche Form erforderlich ist.

## Weniger Erwerbsarbeit: Heute über den Ausgleich sprechen

Wenn eine Person Kinder betreut, Angehörige pflegt oder mehr Haushaltsarbeit übernimmt, kann das Einkommen und Vorsorge reduzieren. Eine Aufteilung der Lebensmittelrechnung allein gleicht diese Folgen nicht aus. Besprecht Arbeitszeit, frei verfügbares Geld, Vorsorgebeiträge und die Konsequenzen einer späteren Trennung.

Ein vereinbarter Ausgleich muss konkret und finanziell realistisch sein. Statt «wir sorgen fair füreinander» braucht es Antworten zu Betrag, Dauer, Anpassung und Fälligkeit. Bei gemeinsamen Kindern sind Kindesunterhalt, Betreuung und elterliche Verantwortung gesondert zu behandeln. Über Ansprüche des Kindes könnt ihr nicht nach Belieben verfügen.

## Trennung und Todesfall sind zwei verschiedene Kapitel

Für eine Trennung könnt ihr einen Ablauf für Wohnung, Inventar, offene Rechnungen und vereinbarte Ausgleichszahlungen vorsehen. Eine geordnete Schlussabrechnung trennt bereits verbrauchte Haushaltskosten von noch vorhandenem gemeinsamen Vermögen. Nicht jede frühere Zahlung wird rückwirkend zum Darlehen.

Im Todesfall hat die unverheiratete Partnerperson kein gesetzliches Erbrecht allein aufgrund des Zusammenlebens. Eine Begünstigung gehört in ein formgültiges Testament oder einen Erbvertrag; Pflichtteile und gegebenenfalls kantonale Erbschaftssteuern sind zu berücksichtigen. Die Zeile «alles geht an meinen Partner» im Haushaltsvertrag löst diese Aufgaben nicht zuverlässig.

Auch Sozialversicherungen sind separat: Die AHV kennt keine Witwen- oder Witwerrente allein für Konkubinatspartner. Bei der Pensionskasse können reglementarische Leistungen für Lebenspartner bestehen. Bedingungen und erforderliche Meldungen prüft ihr direkt bei der jeweiligen Einrichtung. Eine Vertragskopie zu Hause ersetzt deren Begünstigungsformular nicht.

## Gesprächsagenda für euren ersten gemeinsamen Termin

1. Mietvertrag, Konten, Kredite und grössere Vermögenswerte auf den Tisch legen.
2. Gemeinsames Monatsbudget erstellen und eine Beitragsregel auswählen.
3. Inventar und Eigentumsanteile dokumentieren.
4. Betreuungsarbeit und daraus entstehende Vorsorgelücken besprechen.
5. Trennungsablauf und offene Verpflichtungen gegenüber Dritten klären.
6. Testament, Vorsorgeauftrag und Versicherungsbegünstigungen separat prüfen.
7. Offene Rechtsfragen markieren und den Vertrag gegebenenfalls fachlich prüfen lassen.

Bewahrt beide dieselbe unterschriebene Fassung mit Anlagen auf. Überprüft sie bei Geburt eines Kindes, Immobilienkauf, grösseren Vermögensverschiebungen oder einer Änderung der Erwerbsarbeit. Der Wert des Vertrags liegt darin, dass er eure tatsächliche Lebenssituation verständlich abbildet.

## Quellen und Hilfsmittel

- [Bundesrat: Übersicht über das Konkubinat im geltenden Recht (PDF)](https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/70844.pdf?ref=schweiz.blog)
- [LAW.CH: Konkubinatsvertrag und Form](https://law.ch/lawinfo/konkubinat/konkubinatsvertrag/?ref=schweiz.blog)
- [LAW.CH: Vertragsmuster nach Lebenssituation](https://law.ch/lawinfo/konkubinat/vertragsmuster/?ref=schweiz.blog) – nur als Orientierung, individuell prüfen.
- [Zürcher Notariate: gesetzliche Erbfolge](https://www.notariate-zh.ch/de/notariat/erbrecht/wer-erbt?ref=schweiz.blog)
- [BSV: Hinterlassenenleistungen und Lebenspartnerschaft](https://www.bsv.admin.ch/de/unterstuetzung-witwen-und-waisen?ref=schweiz.blog)
- [BSV: Hinterlassenenvorsorge in der Pensionskasse](https://www.bsv.admin.ch/de/hinterlassenenvorsorge-beruflichen-vorsorge?ref=schweiz.blog)