Autofahrer missachtet Haltezeichen und wird nach Flucht über A13 in Liechtenstein angehalten
Am 30. September 2026 missachtete ein 57-jähriger Autofahrer mehrere Halteaufforderungen der Polizei und flüchtete über die Autobahn A13. Nach gefährlichen Fahrmanövern wurde er im Fürstentum Liechtenstein gestoppt und festgenommen. Der Mann war in fahrunfähigem Zustand und wird angezeigt.

Am Mittwochabend, dem 30. September 2026, ignorierte ein Autofahrer mehrere Halteaufforderungen einer Polizeipatrouille und flüchtete mit seinem Fahrzeug. Die Verfolgung endete im Fürstentum Liechtenstein, wo der Fahrer schliesslich angehalten wurde. Dabei befand sich der Mann in einem Zustand, der seine Fahrtüchtigkeit ausschloss.
Kurz nach 16:30 Uhr bemerkte eine zivile Polizeipatrouille auf der Rheinaustrasse ein Fahrzeug, das mittels einer Matrix-Anzeige mit der Aufforderung «STOP POLIZEI» zum Anhalten aufgefordert wurde. Der Fahrer ignorierte das Haltezeichen und fuhr auf die Autobahn A13 in Richtung Trübbach. Dort überholte das zivile Polizeifahrzeug das Auto, das zunächst mit normaler Geschwindigkeit weiterfuhr. Die Polizei gab erneut mehrere Halte- und Folgeaufforderungen, die der Fahrer wiederum missachtete. Er versuchte durch mehrere Spurwechsel, das Patrouillenfahrzeug zu überholen.
Bei der Autobahnausfahrt Trübbach verliess der Fahrer zunächst die Autobahn und folgte dem Patrouillenfahrzeug, bevor er mit stark überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Balzers flüchtete. Dort führte das Fahrzeug mehrere gefährliche Fahrmanöver aus, wobei es zeitweise auf Schritttempo abbremste und dann wieder beschleunigte. Im Bereich Plattenbach in Balzers konnte das Auto schliesslich gestoppt werden. Der Fahrer, ein 57-jähriger Mann, wurde festgenommen.
Die weiteren Amtshandlungen übernahm eine Patrouille der Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein. Der 57-jährige Fahrer, der sich in einem fahrunfähigen Zustand befand, wird für die begangenen Delikte bei den zuständigen Staatsanwaltschaften angezeigt.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen · Originalmitteilung