Schweiz

Feuerverbot in Appenzell Innerrhoden bleibt trotz Regen bestehen

Der Fachstab Trockenheit gibt keine Entwarnung: Das Feuerverbot gilt weiter im Wald und bis 200 Meter vom Waldrand entfernt. Auch Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen bleiben verboten.

Blick von der Ebenalp auf die Landschaft von Appenzell Innerrhoden. Archivaufnahme vom Mai 2021, kein Bild eines aktuellen Brandes.
Daniel Kraft · CC BY-SA 3.0 · Archivbild Mai 2021 · unverändert · Lizenz

Die Niederschläge zu Wochenbeginn haben in Appenzell Innerrhoden nicht für eine ausreichende Entspannung gesorgt. Der Kanton hält am Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe fest. Nach der Lagebeurteilung vom 11. September bleibt insbesondere der anhaltende Wind ein Problem, weil er die Austrocknung fördert.

Die 200-Meter-Zone bleibt massgeblich

Das Verbot betrifft das Entfachen von Feuer im Wald und in dessen Nähe bis zu einem Abstand von 200 Metern. Für die Planung eines Ausflugs ist deshalb nicht nur wichtig, ob eine Feuerstelle zwischen Bäumen liegt. Auch die Entfernung zum Wald spielt eine Rolle.

Der Kanton bestätigt die Fortdauer der Massnahme ausdrücklich. Eine vorhandene Feuerstelle ist für sich genommen kein Beleg dafür, dass dort aktuell ein Feuer erlaubt ist. Wer draussen essen möchte, kann die Verpflegung so planen, dass am Ausflugsort kein Feuer benötigt wird.

Auch Feuerwerk und Himmelslaternen bleiben verboten

In seiner Mitteilung nennt der Kanton zusätzlich Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen. Auch diese bleiben verboten. Die Aufzählung ist für private Feiern ebenso relevant wie für gemeinschaftlich organisierte Anlässe.

Die 200-Meter-Angabe bezieht sich in der Mitteilung auf Feuer im Wald und in Waldesnähe. Sie sollte nicht als pauschale Freigabe für alle anderen Aktivitäten ausserhalb dieser Zone gelesen werden. Für die zusätzlich genannten Feuerwerks- und Flugkörper gibt die aktuelle Meldung gerade keine Entwarnung.

Warum der Regen nicht ausgereicht hat

Der Fachstab Trockenheit hat die Situation nach den Niederschlägen erneut beurteilt. Sein Befund lautet, dass der Wald weiterhin trocken ist. Der anhaltende Wind unterstützt nach Angaben des Kantons die weitere Austrocknung.

Am 11. September verwies die Behörde ausserdem auf Wetterprognosen, nach denen in den folgenden Tagen keine nennenswerten Niederschläge zu erwarten waren. Diese Prognose ist zeitlich an die damalige Lagebeurteilung gebunden. Der entscheidende aktuelle Hinweis der veröffentlichten Mitteilung ist die aufrechterhaltene Massnahme.

Ausflüge ohne Feuer vorbereiten

Für Wanderungen oder Picknicks lässt sich der Umgang mit der Situation bereits zu Hause vereinfachen. Kalte Verpflegung und mitgebrachte Getränke machen eine Feuerstelle für die Pause überflüssig. Bei einem gemeinsam geplanten Anlass sollten alle Beteiligten vorab wissen, dass kein Feuer vorgesehen ist.

Wer eine bestimmte Einrichtung oder einen Platz nutzen möchte, sollte aktuelle Informationen der zuständigen Stelle beachten. Einzelne Regentage, eine grüne Wiese oder ein zugänglicher Grillplatz ersetzen eine offizielle Aufhebung nicht. Die örtliche Situation und die behördliche Beurteilung können sich unterschiedlich schnell verändern.

Wo der verbindliche Stand zu finden ist

Grundlage dieses Berichts ist die Mitteilung der Ratskanzlei Appenzell Innerrhoden vom 11. September 2026, die am 13. September nochmals abgerufen wurde. Sie nennt keinen festen Termin für die Aufhebung. Massgeblich sind weitere Veröffentlichungen des Kantons.

Die Meldung ist auch keine automatische Aussage über Nachbarkantone. Wer über Kantonsgrenzen hinweg unterwegs ist, sollte die Informationen für die jeweiligen Orte prüfen. Für Appenzell Innerrhoden lautet die veröffentlichte Botschaft weiterhin: keine Entwarnung nach dem jüngsten Regen.

Quellen