Digital statt Papier: Bund will den Hotel-Meldeschein vereinfachen
Hotels und andere Beherbergungsbetriebe sollen Daten ausländischer Gäste künftig elektronisch und ohne Unterschrift übermitteln können. Der Bund plant eine nationale Lösung auf EasyGov; die Kantone bleiben zuständig und können eigene Systeme weiterführen.

Der handschriftliche Meldeschein könnte vielerorts verschwinden. Der Bundesrat schickt eine Verordnungsänderung in die Vernehmlassung, mit der die Meldung ausländischer Gäste schweizweit digital möglich werden soll.
Das Wichtigste
- Beherbergungsbetriebe sollen Gästedaten elektronisch und ohne Unterschrift melden können.
- Bei der digitalen Meldung muss der Betrieb die Angaben mit dem Ausweispapier vergleichen.
- Eine nationale Lösung soll auf EasyGov entstehen; bestehende kantonale Systeme dürfen bleiben.
- Die Vernehmlassung läuft bis zum 27. November 2026.
Was sich beim Check-in ändern soll
Wer ausländische Gäste gewerbsmässig beherbergt, muss deren Daten heute der zuständigen kantonalen Behörde melden. Heute erfasst der Beherbergungsanbieter die Angaben auf einem Meldeschein, den der Gast unterschreibt. Der Beherbergungsbetrieb leitet den Meldeschein anschliessend an die Behörde weiter und muss die Unterlagen archivieren.
Der Bundesrat will diesen Ablauf digitalisieren. Am 26. August 2026 eröffnete er die Vernehmlassung zu einer Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit. Künftig sollen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungsanbieter und andere entgeltliche Beherbergungsbetriebe die verlangten Daten auch elektronisch übermitteln können. Eine Unterschrift des Gastes wäre bei diesem digitalen Verfahren nicht mehr nötig.
Ganz ohne Kontrolle geht es aber nicht. Der Betrieb müsste prüfen, ob die erfassten Angaben mit dem vorgelegten Ausweispapier übereinstimmen. Damit verlagert sich der Prozess vom unterschriebenen Papier auf einen digitalen Datensatz, nicht aber die Pflicht zur korrekten Identifikation. Die Meldungen dienen vor allem den kantonalen Polizeien, etwa bei Fahndungen oder bei der Suche nach vermissten Personen.
EasyGov soll Kantonen eine gemeinsame Lösung bieten
Für die technische Umsetzung plant der Bund eine nationale Anwendung auf EasyGov, dem Online-Schalter für Unternehmen. Sie richtet sich insbesondere an Kantone, die heute noch kein eigenes digitales Meldesystem betreiben. Die Verantwortung für das Meldewesen bleibt bei den Kantonen. Regionen mit bereits etablierten und funktionierenden Lösungen sollen diese weiterverwenden können.
Das ist wichtig, weil das Schweizer Meldewesen nicht überall gleich organisiert ist. Eine einzige neue Plattform soll nicht automatisch alle kantonalen Systeme ersetzen. Vielmehr schafft der Bund eine zusätzliche Infrastruktur und eine gemeinsame rechtliche Grundlage für die elektronische Übermittlung. Für Beherbergungsbetriebe dürfte entscheidend sein, wie gut Buchungs- und Check-in-Systeme später an die Lösung angebunden werden können.
Im Betriebsalltag betrifft die Reform mehr als den Moment an der Rezeption. Häuser müssen wissen, welche Angaben obligatorisch sind, wer sie korrigieren darf und wie lange Nachweise verfügbar bleiben. Kleine Pensionen ohne eigene Hotelsoftware brauchen einen einfachen Webzugang; grössere Betriebe sind auf verlässliche Schnittstellen angewiesen, damit Mitarbeitende dieselben Daten nicht doppelt erfassen. Auch Ferienwohnungen und andere dezentrale Angebote müssen praktikabel einbezogen werden. Die Verordnungsänderung schafft dafür zunächst den rechtlichen Rahmen. Wie Eingabemasken, Rollen und technische Anbindungen im Detail aussehen, wird erst mit der Umsetzung der EasyGov-Lösung und den kantonalen Prozessen sichtbar. Eine digitale Meldung ist deshalb nicht automatisch weniger Arbeit: Der Nutzen entsteht nur, wenn sie bestehende Abläufe tatsächlich ersetzt und nicht als zusätzlicher Kanal danebensteht.
Der Bundesrat erwartet weniger administrativen Aufwand. Daten müssten nicht mehr vom Papier übertragen werden, die physische Archivierung könnte beim digitalen Verfahren entfallen, und der Check-in dürfte schneller werden. Ob diese Entlastung in der Praxis eintritt, hängt jedoch von der konkreten Bedienung, von Schnittstellen und von kantonalen Vorgaben ab.
Datenschutz und Zeitplan bleiben zentrale Fragen
Gästedaten sind personenbezogen und für Behördenabfragen bestimmt. Deshalb werden Zugriffsschutz, Aufbewahrungsfristen, Protokollierung und klare Zuständigkeiten bei der Umsetzung zentral sein. Die jetzt eröffnete Vernehmlassung ist genau der Ort, an dem Kantone, Branche und weitere betroffene Kreise zur vorgeschlagenen Regelung Stellung nehmen können.
Die Vorlage setzt die Motion 21.4426 mit dem Titel «Schluss mit dem Meldeschein-Chaos in der Beherbergung» um. Noch handelt es sich um einen Entwurf. Bis zum 27. November 2026 können Stellungnahmen eingereicht werden; danach kann der Bundesrat die Vorlage anpassen. Ein verbindliches Einführungsdatum für den digitalen Meldeschein nennt die Mitteilung nicht.
Für Reisende bedeutet das: Beim nächsten Hotelaufenthalt bleibt der heutige Ablauf zunächst bestehen. Langfristig könnte das Ausfüllen und Unterschreiben eines Papierformulars jedoch entfallen. Die Identitätsprüfung bleibt, die Daten sollen aber schneller und ohne Medienbruch bei der zuständigen Stelle ankommen.