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# 18-Jähriger wegen mutmasslicher Raserei auf A13 bei Buchs angehalten
- URL: https://www.schweiz.blog/buchs-18-jaehriger-raserei-a13/
- Published: 2026-09-30T08:41:14.000Z
- Updated: 2026-09-30T08:41:14.000Z
- Description: In der Nacht auf den 30. September 2026 stoppte die Kantonspolizei St.Gallen einen 18-jährigen Autofahrer auf der A13 bei Buchs. Er wird verdächtigt, im Raserbereich gefahren zu sein. Zudem fehlten gültiger Fahrzeugausweis und Autobahnvignette, weshalb das Auto beschlagnahmt wurde.
- Author: schweizblog
- Tags: Polizeimeldungen

In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch, dem 30\. September 2026, hat eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen einen 18-jährigen Autofahrer angehalten. Dieser steht im Verdacht, mit massiv überhöhter Geschwindigkeit gefahren zu sein. Das Fahrzeug wurde beschlagnahmt.

Kurz vor 23 Uhr bemerkte eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen auf der Autobahn A13 ein Fahrzeug, das mit massiv überhöhter Geschwindigkeit von Sevelen in Richtung Haag unterwegs war. Im Baustellenbereich bei Buchs, wo die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h begrenzt ist, fuhr das Auto an der Patrouille vorbei. Die Polizei folgte dem Fahrzeug und forderte den Fahrer mittels Matrixanzeige «STOPP POLIZEI» zum Anhalten auf. Wenig später konnte das Auto gestoppt und kontrolliert werden. Am Steuer sass ein 18-jähriger Rumäne, dem vorgeworfen wird, im Raserbereich gefahren zu sein.

Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass für das Fahrzeug kein gültiger Fahrzeugausweis vorlag und keine gültige Autobahnvignette vorhanden war. Das Auto wurde beschlagnahmt. Der 18-Jährige wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.

Die Fachstelle SVG-Ermittlung der Kantonspolizei St.Gallen hat unter der Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen die weiteren Ermittlungen aufgenommen, insbesondere zur Feststellung der gefahrenen Geschwindigkeit.

Wer die Höchstgeschwindigkeit in krasser Weise überschreitet, gilt als Raser oder Raserin. Im Artikel 90 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes, dem sogenannten Raserartikel, ist genau definiert, welche Geschwindigkeitsüberschreitungen als Raserdelikt eingestuft werden: mindestens 40 km/h zu schnell bei einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, mindestens 50 km/h zu schnell bei 50 km/h, mindestens 60 km/h zu schnell bei 80 km/h, sowie mindestens 80 km/h zu schnell bei Höchstgeschwindigkeiten von 100 km/h und 120 km/h.

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen · [Originalmitteilung](https://www.sg.ch/news/sgch%5Fkantonspolizei/2026/09/buchs--mutmasslicher-raser-angehalten.html?ref=schweiz.blog)