Kanton Zürich

Über 60 Fahrzeuglenkende auf Rastplatz Baltenswil Nord wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen gebüsst

Am Montagmorgen führte die Kantonspolizei Zürich auf dem Rastplatz Baltenswil Nord Geschwindigkeitskontrollen durch. Über 60 Fahrzeuglenkende, die den Rastplatz zur Stauumfahrung nutzten und zu schnell fuhren, wurden gebüsst.

Wappen Kanton Zürich auf weissem Hintergrund
Symbolbild: Wappen Kanton Zürich · Wappenquelle und Lizenz

Am Montagmorgen, 27. Oktober 2026, führte die Kantonspolizei Zürich auf dem Rastplatz Baltenswil Nord an der Autobahn A1 während des Berufsverkehrs Geschwindigkeitskontrollen durch. Dabei wurden über 60 Fahrzeuglenkende angehalten, die den Rastplatz zur Umfahrung eines Staus auf der A1 in Richtung Zürich benutzten.

Die Polizei stellte fest, dass die betroffenen Fahrzeuglenkenden die auf dem Rastplatz signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h überschritten hatten. Sie wurden mit Ordnungsbussen belegt. Der erhoffte Zeitgewinn durch die Umfahrung des Staus über den Rastplatz blieb somit aus.

Gemäss Strassenverkehrsgesetz ist weder ein bestimmter Grund für das Befahren eines Rastplatzes vorgeschrieben noch eine Mindestaufenthaltsdauer festgelegt. Allerdings muss die ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit eingehalten werden.

Die Kantonspolizei Zürich rät davon ab, Rastplätze sowie Aus- und Einfahrten zur Umfahrung von Staus zu nutzen. Das Wiedereinfügen in den Verkehr nach der Durchfahrt des Rastplatzes kann den Verkehrsfluss auf der Autobahn zusätzlich beeinträchtigen und den Stau verstärken. Je mehr Fahrzeuglenkende den Rastplatz zur Stauumfahrung verwenden, desto grösser ist diese Beeinträchtigung. Der persönliche Zeitgewinn ist in der Regel gering und vernachlässigbar.

Quelle: Kantonspolizei Zürich · Originalmitteilung