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Bohrlöcher beim Auszug: Was du reparieren musst und wer den Anstrich bezahlt

Bohrlöcher, Wandanstrich und normale Abnutzung beim Auszug: Erfahre, was du reparieren musst und weshalb der Zeitwert bei Schäden entscheidend ist.

Farbroller, Pinsel und Farbe für Malerarbeiten im Innenraum
Malerwerkzeug als Symbolbild. Reparatur, Anstrich und Zeitwert müssen getrennt beurteilt werden. Foto: David Mulder · CC BY-SA 2.0. Auf 16:9 zugeschnitten.

Ein paar Bilder abhängen, die Dübel entfernen und schon stellt sich beim Auszug die teure Frage: Muss die ganze Wohnung frisch gestrichen werden? Nicht automatisch. In der Schweiz sind normale Abnutzung, fachgerechtes Verschliessen von Bohrlöchern und ein wegen übermässiger Abnutzung nötiger Neuanstrich getrennt zu beurteilen.

Auch wenn eine Kostenbeteiligung gerechtfertigt ist, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass du den Neuwert eines alten Anstrichs bezahlen musst. Alter, Zustand und die tatsächlich notwendige Arbeit spielen eine Rolle. Eine pauschale Rechnung «Wände neu: alles zulasten Mieter» verdient deshalb einen genaueren Blick.

Die wichtigsten Fälle auf einen Blick

SituationDarauf kommt es an
Übliche BohrlöcherFachgerecht verschliessen; keine pauschale erlaubte Lochzahl.
Übermässige AbnutzungVerantwortlichkeit und notwendigen Reparaturumfang prüfen.
Ersatz eines alten AnstrichsAlter und angemessenen Zeitwert berücksichtigen.

Normale Nutzung hinterlässt Spuren

Eine Wohnung muss nach mehreren Jahren nicht aussehen wie am ersten Tag. Artikel 267 OR knüpft die Rückgabe an den Zustand, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. Für gewöhnliche Alterung ist nicht einfach die ausziehende Person verantwortlich.

Der Mieterverband zählt eine angemessene Anzahl fachgerecht verschlossener Dübellöcher grundsätzlich zur normalen Nutzung. Daraus folgt aber keine feste schweizweit erlaubte Lochzahl pro Zimmer. Grösse, Lage, Wandmaterial und Umfang der Eingriffe können die Beurteilung verändern.

Ein paar übliche Befestigungen für Bilder sind anders zu betrachten als zahlreiche grosse Löcher, beschädigte Platten oder unsachgemässe Eingriffe. Schau deshalb auf den konkreten Zustand, nicht auf eine vermeintliche Internetregel wie «zehn Löcher sind immer gratis».

Bohrlöcher fachgerecht schliessen

Plane die Arbeiten rechtzeitig vor der Abgabe. Prüfe Untergrund, Dübel und die passende Reparaturmethode. Ein grosses Loch mit irgendeiner Masse zu füllen und hektisch weiss zu übermalen kann sichtbarer sein als der ursprüngliche Schaden.

Bei strukturierten Wänden, besonderen Farben oder empfindlichen Oberflächen lohnt sich eine vorherige Absprache beziehungsweise fachlicher Rat. Die Reparatur sollte zum vorhandenen Material passen. Ein schneeweisser Fleck auf einem älteren cremefarbenen Anstrich ist keine saubere Wiederherstellung.

Dokumentiere den Zustand vor und nach der Reparatur. Wenn die Verwaltung ohnehin renovieren will, kläre schriftlich, welche eigenen Arbeiten noch sinnvoll und verlangt sind. Eine mündliche Aussage «Wir machen sowieso alles neu» sollte später nicht im Widerspruch zur Schlussrechnung stehen.

Wann ein Neuanstrich zu deinen Lasten infrage kommt

Übermässige Abnutzung oder ein zurechenbarer Schaden kann eine Kostenbeteiligung auslösen. Ob das vorliegt, hängt von der konkreten Nutzung und dem Zustand ab. Nicht jede Verschmutzung bedeutet, dass sämtliche Wände der Wohnung erneuert werden müssen.

Frage nach dem notwendigen Umfang. Betrifft das Problem eine Stelle, eine Wand oder wirklich den ganzen Raum? Eine fachlich begründete, erforderliche Massnahme ist etwas anderes als eine allgemeine Modernisierung, die die Vermieterschaft ohnehin wünscht.

Auch die ursprüngliche Beschaffenheit zählt. Wenn bereits beim Einzug Flecken, Risse oder schlecht ausgeführte Reparaturen vorhanden waren, helfen das damalige Protokoll und Fotos. Ohne solche Unterlagen lässt sich später schwerer auseinanderhalten, was du verursacht hast.

Wie der Zeitwert in einer Rechnung funktioniert

Die gemeinsam von Mieter- und Hauseigentümerverband erarbeitete Lebensdauertabelle bietet Richtwerte für Bauteile und Einrichtungen. Sie dient als Orientierung für die Abschreibung bei normaler Beanspruchung. Sie ist weder eine automatische Renovierungspflicht nach Ablauf jeder Zahl noch ein Ersatz für die Prüfung eines Schadens.

Ein rein rechnerisches Beispiel: Für den betroffenen Anstrich werden acht Jahre Lebensdauer angenommen, er ist sechs Jahre alt und ein notwendiger Ersatz kostet 800 Franken. Zwei von acht Jahren wären noch nicht verbraucht. Der rechnerische Restwert läge dann bei 200 Franken. Ob diese Ausgangswerte und eine Haftung tatsächlich zutreffen, muss im konkreten Fall geprüft werden.

Reparaturkosten und Ersatzkosten sind dabei zu unterscheiden. Das fachgerechte Schliessen einer verursachten Beschädigung kann anders zu beurteilen sein als der verbleibende Wert des Anstrichs. «Die Farbe ist alt, also muss ich gar nichts machen» ist deshalb genauso pauschal wie «Neu streichen kostet immer den vollen Betrag».

Bei der Wohnungsabgabe genau formulieren

Lies das Protokoll, bevor du unterschreibst. Die Feststellung, dass an einer Wand ein Fleck vorhanden ist, und die Anerkennung einer bestimmten Zahlungspflicht sind unterschiedliche Aussagen. Wenn du eine Kostenübernahme bestreitest, sollte das im Dokument erkennbar bleiben.

Bitte um eine Kopie und fotografiere die betroffenen Stellen bei guter Beleuchtung. Notiere, welche Punkte unstrittig und welche offen sind. Ein allgemeines «alles okay» hilft wenig, wenn auf der nächsten Seite bereits eine Reparaturpflicht mit Betrag steht.

Wenn ein Haftpflichtfall möglich ist, melde den Sachverhalt deiner Versicherung nach deren Vorgaben. Versprich der Verwaltung nicht vorschnell, dass die Versicherung ohnehin alles zahlen werde. Deckung und Selbstbehalt hängen vom Vertrag und dem konkreten Schaden ab.

Eine Rechnung mit vier Fragen prüfen

Welche Arbeit war erforderlich? Welcher Schaden wird dir zugerechnet? Wie alt war der betroffene Anstrich oder Bauteil? Wurde eine angemessene Abschreibung berücksichtigt, soweit es um Ersatz geht?

Verlange bei Unklarheit Belege und eine nachvollziehbare Aufteilung. Eine sachliche Rückfrage mit Fotos und Einzugsprotokoll ist hilfreicher als ein Streit über allgemeine Renovierungsmythen. Falls die Differenz wesentlich bleibt, lass die Unterlagen mietrechtlich prüfen.

Die beste Vorbereitung beginnt damit vor dem letzten Putztag: Zustand vergleichen, Reparaturen richtig ausführen, Alter und Umfang klären. So vermeidest du sowohl unnötige Eigenarbeit als auch eine unberechtigte pauschale Kostenübernahme.


Quellen und Stand

Stand: 15. September 2026. Preise, Angebote und Abläufe können sich ändern; massgeblich sind die verlinkten offiziellen Angaben für deinen konkreten Fall.

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