Basel testet U-Two: 120 Minuten Leihvelo zum U-Abo oder GA
120 Minuten Bikesharing für 5 Franken pro 30 Tage: So funktioniert der Basler U-Two-Test mit U-Abo und GA bis Ende November 2026.

Vom Tram auf ein Leihvelo wechseln, ohne dafür ein teures zusätzliches Monatsabo zu lösen: Das erprobt die Region Basel mit U-Two. Seit dem 14. September können Menschen mit U-Abo oder GA im Pilotversuch ein monatliches Guthaben von 120 Fahrminuten bei PubliBike Velospot und Pick-e-Bike nutzen. Für bestehende Abokunden kostet das Angebot 5 Franken pro 30 Tage. Beim Erwerb eines neuen U-Abos oder GA ist das Kontingent während des Versuchs kostenlos.
Der Test läuft bis zum 30. November 2026. Es handelt sich um ein zeitlich und regional begrenztes Forschungsangebot, nicht um eine neue schweizweite Dauerleistung des GA. Wer mitmachen möchte, meldet sich über die Projektwebsite an und prüft dort die Teilnahmebedingungen.
Wer teilnehmen kann
Die FHNW nennt drei Voraussetzungen: einen Wohnsitz oder regelmässigen Aufenthalt im TNW-Gebiet, ein gültiges U-Abo oder GA und ein Smartphone mit den aktuellen Apps der beiden beteiligten Anbieter. Ein Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienort in der Region kann den erforderlichen regionalen Bezug ebenfalls herstellen.
Das vorhandene ÖV-Abonnement wird dadurch ergänzt. Es genügt nicht, einfach irgendein Leihvelo zu nehmen und später eine Erstattung zu erwarten. Anmeldung, Freischaltung und die Nutzungsregeln der Anbieter sind vor der ersten Fahrt zu beachten.
Was 120 Minuten im Alltag bedeuten
Die folgende Rechnung zeigt nur die Aufteilung des Zeitkontingents. Sie ist keine Zusage über die Abrechnung einzelner Fahrten oder zusätzlich mögliche Gebühren.
- Kurze Anschlussstrecke: Zwölf Fahrten zu je zehn Minuten ergeben 120 Minuten. Bei einer Hin- und Rückfahrt reicht das rechnerisch für sechs solche Tage.
- Gelegentlicher Ausflug: Vier Fahrten zu je 30 Minuten verbrauchen das gesamte Kontingent.
- Tägliches Pendeln: Bereits zehn Minuten pro Richtung an zehn Arbeitstagen ergeben 200 Minuten. Dafür reichen 120 Freiminuten nicht.
Der Test ist damit besonders interessant für gelegentliche Ergänzungen zum ÖV. Wer täglich längere Strecken fährt, sollte den Tarif nach Verbrauch des Guthabens und andere Angebote vergleichen. Entscheidend ist die tatsächliche Fahrzeit und nicht nur die Luftlinie zwischen Haltestelle und Ziel.
Vor der ersten Fahrt: diese Punkte kontrollieren
- Verfügbarkeit: Gibt es am Ausgangspunkt passende Fahrzeuge und am Ziel eine erlaubte Rückgabemöglichkeit?
- Freischaltung: Ist das U-Two-Angebot in den nötigen Konten tatsächlich aktiviert?
- Fahrzeugregeln: Welche Alters-, Ausweis- oder Sicherheitsvoraussetzungen gelten für das gewählte Velo beziehungsweise E-Bike?
- Abrechnung: Wie werden Restminuten, längere Fahrten und allfällige Zusatzgebühren behandelt? Massgeblich sind die aktuellen Bedingungen im Projekt und in der jeweiligen App.
- Rückgabe: Kontrolliere, dass die Fahrt in der App wirklich beendet wurde.
Für eine erste Probe eignet sich eine Strecke ohne Zeitdruck. So lässt sich herausfinden, wie viel Zeit Entsperren, Fahren und Rückgabe beanspruchen und ob die Verbindung auch dann funktioniert, wenn ein bevorzugtes Fahrzeug nicht verfügbar ist.
Was der Versuch zeigen soll
Die Fachhochschule Nordwestschweiz untersucht, ob die Kombination das Mobilitätsverhalten verändert und den öffentlichen Verkehr attraktiver macht. Beteiligt sind unter anderem TNW, die Sharing-Anbieter, die beiden Basel sowie BLT und BVB. Erste Forschungsergebnisse sind für Februar 2027 angekündigt.
Eine zentrale Frage ist, welche Wege ein Leihvelo tatsächlich ersetzt. Wer damit einen sonst notwendigen Autoanschluss vermeidet, nutzt das Angebot anders als jemand, der vom Fussweg aufs E-Bike wechselt. Ob sich ein dauerhaftes Kombiabo lohnt, lässt sich deshalb nicht allein an der Zahl der Registrierungen messen.
Für Teilnehmende ist der Nutzen einfacher zu testen: einen üblichen Weg auswählen, Fahrzeit und Kosten notieren und nach einigen Fahrten vergleichen. So wird aus einem günstigen Versuchsangebot eine konkrete Entscheidung für den eigenen Alltag.
Quellen und Stand
Stand: 16. September 2026.