Finanzen

Alte Schweizer Banknoten umtauschen: Welche Noten noch Geld wert sind

Banknoten der sechsten und achten Serie sind bei der SNB unbefristet umtauschbar. So erkennst du die Serie und organisierst den Umtausch ohne Umwege.

Gebäude der Schweizerischen Nationalbank in Zürich
Die Schweizerische Nationalbank in Zürich an der Ecke Bahnhofstrasse und Börsenstrasse. Foto: Myriam Thyes · CC BY-SA 3.0. Auf 16:9 zugeschnitten.

Du findest alte Schweizer Banknoten in einer Schublade und bist unsicher, ob sie noch etwas wert sind? Für Noten der sechsten und achten Serie ist die Antwort klar: Sie können bei der Schweizerischen Nationalbank unbefristet zum Nennwert umgetauscht werden. Dass du damit nicht mehr gewöhnlich bezahlen kannst, bedeutet nicht, dass das Geld verfallen ist.

Zuerst musst du allerdings die Serie bestimmen. Die Regel lässt sich nicht pauschal auf jede historische Schweizer Banknote übertragen. Anschliessend wählst du einen geeigneten Umtauschweg und klärst die Anforderungen, bevor du mit dem Bargeld losfährst.

Die wichtigsten Fälle auf einen Blick

SituationDarauf kommt es an
6. BanknotenserieZurückgerufen, bei der SNB unbefristet umtauschbar.
8. BanknotenserieSeit 30. April 2021 kein gesetzliches Zahlungsmittel; unbefristeter Umtausch.
Frühere SerienKeine pauschale Umtauschzusage; Serie und möglichen Sammlerwert unterscheiden.

Nicht mehr Zahlungsmittel, trotzdem umtauschbar

Die achte Banknotenserie wurde am 30. April 2021 zurückgerufen. Sie ist damit kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr. Die sechste Serie wurde bereits am 1. Mai 2000 zurückgerufen. Beide Serien bleiben bei der SNB unbefristet umtauschbar.

Gerade die sechste Serie führt zu Missverständnissen, weil im Zusammenhang mit alten Noten von 25 Jahren die Rede war. Die SNB hat ausdrücklich klargestellt, dass auch nach diesem Zeitraum kein Ende der Umtauschmöglichkeit für diese Noten eintritt.

Ein Geschäft muss eine zurückgerufene Note deshalb nicht wie eine aktuelle Banknote als Zahlung annehmen. Für deinen Einkauf brauchst du die heute gültigen Zahlungsmittel. Der richtige Weg für die alte Note ist der Umtausch.

Die Serie bestimmen, bevor du den Wert abschreibst

Vergleiche deine Noten mit den offiziellen Abbildungen und Angaben der SNB. Achte auf Gestaltung, Nennwert und Serie. Das ist zuverlässiger als eine Bildsuche, bei der Sammlerstücke, Fantasienoten und unterschiedlich alte Serien durcheinander erscheinen können.

Die unbefristete Umtauschregel für die sechste und achte Serie bedeutet nicht, dass sämtliche früheren Serien noch zum Nennwert eingelöst werden. Bei deutlich älteren Stücken kann stattdessen ein Sammlerwert relevant sein. Dieser hängt vom konkreten Stück und Zustand ab und ist nicht mit einem garantierten Bankwert gleichzusetzen.

Reinige, bügle oder klebe eine alte Note nicht vorschnell. Lege sie zunächst geschützt beiseite und dokumentiere, was du gefunden hast. Bei ungewöhnlichen oder beschädigten Stücken fragst du direkt nach dem passenden Verfahren, statt die Note durch einen Reparaturversuch weiter zu verändern.

Wo du die Banknoten umtauschen kannst

Die SNB bietet den Umtausch über ihre Kassenstellen in Bern und Zürich sowie über die dafür vorgesehenen Agenturen an. Beachte bei Agenturen die jeweiligen Einschränkungen. Prüfe vor der Reise die aktuellen Öffnungszeiten, die Annahmebedingungen und den benötigten Identitätsnachweis.

Deine gewöhnliche Bank kann möglicherweise ebenfalls helfen, etwa über eine Einzahlung auf dein Konto. Das ist aber nicht bei jedem Institut und für jede Kundensituation identisch. Ruf vorher an und frage konkret nach der Serie, dem Betrag und allfälligen Gebühren oder Einschränkungen.

Für einen kleinen Betrag ist ein bestätigter lokaler Weg möglicherweise bequemer als eine Reise zur SNB. Für einen grösseren oder besonderen Bestand lohnt sich die direkte Abklärung umso mehr. Verlasse dich nicht auf die Annahme, dass jede Filiale jederzeit jede alte Note am Schalter wechseln muss.

Ein Beispiel: 800 Franken aus der Schublade

Angenommen, du findest vier Noten zu 100 Franken und zwei zu 200 Franken, alle aus einer unbefristet umtauschbaren Serie. Der Nennwert beträgt 800 Franken. Ein Vermittler, der dir dafür sofort 600 Franken anbietet, bietet dir damit keinen besseren amtlichen Umtauschkurs, sondern kauft mit einem Abschlag.

Vergleiche deshalb zuerst den offiziellen Weg. Prüfe, welche Kosten und welcher Aufwand tatsächlich entstehen. Bei einer möglichen Sammlerrarität kann eine fachliche Einschätzung zusätzlich sinnvoll sein; die blosse Behauptung «alte Noten sind bald wertlos» ist dagegen kein guter Grund für einen hastigen Verkauf.

Dieses Rechenbeispiel gilt für echte, entsprechend umtauschbare Banknoten. Echtheit, erhebliche Beschädigungen oder besondere Herkunftsfragen können eine zusätzliche Prüfung auslösen. Die Sichtung in deiner Schublade ersetzt diese Prüfung nicht.

Bargeld nicht ungefragt versenden

Das aktuelle Merkblatt für zurückgerufene Noten beschreibt den Umtausch am Schalter. Wenn du stattdessen einen Versand erwägst, kläre zuerst direkt mit der SNB, ob und unter welchen Bedingungen dieser für deinen Fall möglich ist. Verlasse dich nicht auf eine alte Anleitung oder die Versandregeln für andere Arten von Banknoten.

Ein gewöhnlicher Brief mit Bargeld und einer handgeschriebenen Kontonummer ist keine sorgfältige Vorbereitung. Kläre bei deinem Versanddienst die zulässige Versandart und den Versicherungsschutz für genau diesen Inhalt. Allgemeine Paketversicherungen decken Bargeld nicht automatisch so ab, wie man es erwartet.

Wenn du dich mit dem Versand unwohl fühlst, wähle nach Möglichkeit einen bestätigten persönlichen Umtauschweg. Die unbefristete Frist nimmt den Druck, noch heute eine improvisierte Lösung finden zu müssen.

Deine Checkliste vor dem Umtausch

Sortiere die Noten nach Serie und Nennwert. Erstelle eine einfache Summe und bewahre die Notizen getrennt auf. Kläre dann Annahmestelle, Öffnungszeit, Identifikation und Auszahlung. Bei einer grösseren Menge ist eine vorgängige Kontaktaufnahme sinnvoll.

Stammen die Noten aus einem Nachlass oder gehören sie mehreren Personen, kläre zuerst, wer darüber verfügen darf. Der technische Umtausch beantwortet keine Eigentumsfrage. Sobald diese Punkte geregelt sind, ist der Kern erfreulich unkompliziert: Für die sechste und achte Serie besteht kein Ablaufdatum, das dich zu einem überstürzten Tausch zwingt.


Quellen und Stand

Stand: 15. September 2026. Preise, Angebote und Abläufe können sich ändern; massgeblich sind die verlinkten offiziellen Angaben für deinen konkreten Fall.

Weitere Beiträge: Finanzen · Alltag