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# 13. AHV-Rente: Warum 1580 Franken nicht dein persönlicher Betrag sind
- URL: https://www.schweiz.blog/13-ahv-rente-warum-1580-franken-nicht-dein-persoenlicher-betrag-sind/
- Published: 2026-09-16T18:30:00.000Z
- Updated: 2026-09-16T18:30:00.000Z
- Description: Im Dezember kommt die 13. AHV-Rente. Was hinter dem Durchschnitt von 1580 Franken steckt und wie du deinen eigenen Zusatzbetrag berechnest.
- Author: schweizblog
- Tags: Vorsorge

Die erste 13\. AHV-Rente wird im Dezember 2026 ausbezahlt. Eine neue Auswertung des Bundes nennt dafür einen erwarteten Durchschnitt von rund 1580 Franken. Das ist weder eine einheitliche Auszahlung noch eine garantierte Mindestsumme. Entscheidend ist, wie viel AHV-Altersrente du im Verlauf des Jahres tatsächlich erhalten hast.

Wer mit dem Betrag bereits Weihnachtsausgaben oder eine Rechnung plant, sollte deshalb nicht den Durchschnitt in sein Budget einsetzen. Die persönliche Rentenabrechnung ist die bessere Grundlage.

## Was die neue Zahl tatsächlich aussagt

Die Fachzeitschrift «Soziale Sicherheit» des Bundes leitet die Grössenordnung aus den Rentenzahlen von 2025 ab. Damals betrug die durchschnittliche Monatsrente über alle Beziehenden hinweg 1576 Franken. Es handelt sich also um eine Schätzung auf Basis des Vorjahres, nicht um das bereits feststehende Ergebnis der Auszahlung im Dezember.

In dieser Durchschnittszahl stecken auch Renten ins Ausland. Diese sind häufig Teilrenten aus kürzeren Schweizer Beitragszeiten. Deshalb lässt sich aus dem Gesamtmittel keine typische Zahlung für einen bestimmten Haushalt ableiten. Die tatsächliche durchschnittliche 13\. Rente wird erst die Statistik für 2026 zeigen.

## So lässt sich der eigene Betrag abschätzen

Nach den Regeln des BSV entspricht die Zusatzrente einem Zwölftel der anrechenbaren Altersrenten des laufenden Jahres. Anspruch setzt einen Altersrentenanspruch im Dezember voraus. Wer erst während des Jahres in Rente geht, erhält somit normalerweise weniger als eine volle zusätzliche Monatsrente.

Drei vereinfachte Rechenbeispiele mit gleichbleibender Altersrente:

- Ganzjährig 2000 Franken monatlich: 12 × 2000 ÷ 12 = 2000 Franken zusätzlich.
- Rentenbeginn im Juli mit 2000 Franken: 6 × 2000 ÷ 12 = 1000 Franken zusätzlich.
- Rentenbeginn im Oktober mit 1800 Franken: 3 × 1800 ÷ 12 = 450 Franken zusätzlich.

Diese Beispiele sind keine individuelle Rentenverfügung. Bei einem Wechsel des Rentenbetrags oder besonderen Zuschlägen muss die zuständige Ausgleichskasse die Berechnung vornehmen.

## Welche Zahlungen du nicht einfach dazuzählen darfst

Die Regel betrifft die AHV-Altersrente. Kinderrenten, Zusatzrenten und der besondere Rentenzuschlag für Frauen der AHV-21-Übergangsgeneration werden für die 13\. Rente nicht mitgerechnet. Auch eine Pensionskassenrente wird durch diesen AHV-Beschluss nicht automatisch dreizehnmal bezahlt.

Für die persönliche Kontrolle helfen deshalb drei Unterlagen: die Rentenverfügung, die monatlichen Abrechnungen und die Dezemberabrechnung. Prüfe zuerst den Beginn deines Rentenanspruchs und trenne die Altersrente von weiteren Leistungen. Damit wird aus einer griffigen Durchschnittszahl eine brauchbare Budgetplanung.

## Quellen und Stand

Recherchestand: 16\. September 2026\. Zahlen und Verfahrensstände beziehen sich auf die jeweils genannten Erhebungs- und Meldedaten.

- [Ausgangsbericht: 13\. Rente: Durchschnittlicher Auszahlungsbetrag für Dezember bekanntgegeben](https://www.thelocal.ch/20260916/switzerland-reveals-the-average-amount-of-the-long-awaited-13-month-pension?ref=schweiz.blog)
- [BSV/CHSS: Auswertung vom 15\. September 2026](https://sozialesicherheit.ch/de/durchschnittliche-13-ahv-rente-betraegt-rund-1580-franken/?ref=schweiz.blog)
- [BSV: Regeln zur 13\. AHV-Rente](https://www.bsv.admin.ch/de/umsetzung-13-ahv-rente?ref=schweiz.blog)